FN. DAVID und WILLKEIT

  • Zwischen dem 3.3./23.3.2000 verstarb in Wuppertal, seinem letzten Wohnsitz, der am 20.5.1934 in Gelsenkirchen geborene Hermann Wolfgang David. Als gesetzliche Erben kommen die Kinder des Vaters des Erblassers, Gustav Adolf David, geboren am 12.5.1897 in Braunschweig, gestorben am 13.11.1950 in Solz, jetzt Bebra, seinem letzten Wohnsitz aus dessen erster Ehe mit Maria Auguste David geborene Willkeit, geboren am 20.11.1893 in Gilge/Kreis Labiau/Ostpreußen, gestorben am 12.10.1932 in Gelsenkirchen, ihrem letzten Wohnsitz, in Betracht nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge.


    Die insoweit in Frage kommenden gesetzlichen Erben wollen sich unter genauer Darlegung des Verwandtschaftsverhältnisses binnen sechs Wochen ab Veröffentlichung beim Amtsgericht Wuppertal – Nachlassgericht – melden, anderenfalls ein Erbschein ohne Berücksichtigung ihrer Erbrechte erteilt wird. Es ist Nachlasspflegschaft angeordnet. Nachlasspfleger ist Herr Rechtsanwalt Volker Görnandt, Corneliusstraße 85, 40215 Düsseldorf, 2. September 2005.


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