Amtsgericht Bochum
Öffentliche Aufforderung
20 VI 918/03
Am 13.12.2003 verstarb in Bochum die in Bochum am 19.10.1919 geborene und in Bochum wohnhaft gewesene deutsche Staatsangehörige Elfriede Schuchardt geb. Emde. Die Erben Maria geb. Emde, geb. 01.09.1902 in Bochum in der mütterlichen Linie sowie die gesamten Erben der väterlichen Linie in der 3. Ordnung, das sind
―
Otto Richard Rohrmoser, geb. 15.12.1896 in Bochum
―
Elisabeth Emilia Rohrmoser, geb. 12.06.1900 in Bochum
―
Richard Rohrmoser, geb. 29.07.1901 in Bochum
―
Albert Friedrich Rohrmoser, geb. 30.07.2003 in Bochum
―
Paul Rohrmoser, geb. 24.10.1889 in Ostrokollen Krs. Lyk (Standesamt Prostken)
―
sämtlich Geschwister der Eltern des Erblassers-
konnten nicht ermittelt werden. Diese Personen oder ihre Abkömmlinge werden aufgefordert, Rechte, die ihnen am Nachlass zustehen, binnen 6 Wochen beim Amtsgericht Bochum anzumelden; anderernfalls wird ein Erbschein ohne Aufführung ihrer Erbrechte erteilt. Der Nachlasswert beträgt ca. 3000.- EURO für die väterliche Linie.
Bochum, 15.09.2005