Alle auf einmal?

  • Hallo!


    Ich bin ja immer noch Neuling in Sachen Ahnenforschung und bearbeite gerade meine Unterlagen, um Anfragen an Standesämter rauszuschicken. Nun habe ich in einigen Gebieten sehr viele Vorfahren, deren Unterlagen ich anfordern möchte. Wenn ich dann Geburts- und Heiratsurkunden anfordere, ggf. auch noch Sterbeurkunde (brauche ich wirklich alle?), dann kopieren die sich einen Wolf.
    Ist es besser, zu "stückeln" und erst nur einen Teil anzufragen?
    Kann ich den Ämtern helfen, z.B. indem ich die Daten chronologisch zusammenstelle?


    Bin gespannt, wie ihr das handhabt.


    Viele Grüße
    B. Baron

  • Hallo "Baronin",


    Du kannst in Deinem Anschreiben an das zuständige Amt alle die gewünschten Daten zusammenfassen. Wenn Du meinst, es sind zu viele, erkläre es dem Sachbearbeiter und überlasse es ihm, alles in "einem Rutsch" zu kopieren, oder in Abständen. Wobei ich glaube, der Mitarbeiter wird sich schon auf eine Sitzung einlassen.


    Natürlich sind auch die Sterbeurkunden wichtig! Es stehen sehr oft die Eltern, Kinder, auch verstorbene Kinder darin. Manchmal das Alter,falls es keine Geburtsurkunde gibt, auch sehr wichtig, die Herkunft des Ehepartners, usw.


    Du kannst Dir die Arbeit auch für Dich erleichtern, wenn Du chronologisch vorgehst.


    Viele Grüße, Ursula

    Fünf sind geladen, zehn sind gekommen. Ich gieß Wasser zur Suppe und heiß alle willkommen.


    Viele Grüße, Ursula

  • Die Standesbeamten freuen sich doch,besonders auf einem Dorf,wenn Sie was zu tuhen haben.. :D
    Spaß Beiseite,ich finde,es ist besser alles gleich anzufordern,dann wissen die Standesbeamten gleich,was Sie zu tuhen haben.


    Lg,
    Flexi

  • Wie im Handwerk, wenn dem Meister was zu monoton oder blöd ist, dann ruft er den Azubi. Wenn Beamten das Kopieren zu viel wird, dann rufen sie halt einen ihrer Referendare. Da würde ich mir am wenigsten den Kopf machen. Wichtig ist nur, dass explizit unbeglaubigte Kopien angefordert werden, sonst stempeln sie aus Frust alles durch und verlangen Mondpreise pro Kopie.

    Warnung, frei laufenden Bären niemals auf die Schnauze hauen!

  • Lassen wir mal die Arbeit des Beamten außen vor, dafür wird er bezahlt. Es ist doch auch wichtig alle Informationen zu erhalten und da wäre es besser alle zu nehmen, zwecks Randbemerkungen oder zusätzliche Eintragungen, etc.

    Meine Suche:
    Dietrich, Moritz, Lucht & Liepe im Beeskower Umland
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  • Hallo Baronin,


    da Du bei den Standesämtern nur Urkunden innerhalb der Sperrfristen/Datenschutz von geradliniger Verwandtschaft anfordern kannst, dürften es doch nicht sooooo viele Anfragen sein. Die Urkunden der gesamten Vorfahren, ausserhalb der Sperrfristen, bekommst Du ohne Nachweis der familiären Zugehörigkeit.


    Lieben Gruß
    Lizzy

  • @ ahn.lizzy


    Worin besteht denn deiner Auffassung nach der Unterschied zwischen Vorfahren und gradliniger Verwandtschaft?


    Man bekommt bei den Standesämtern alle Registereinträge der Vorfahren, unabhängig von Sperrfristen...


    Grüße


    Lothar

  • Hallo Lothar,


    Gen-Wiki: Zur Anwendung des Personenstandsgesetzes - Standesamt (innerhalb der Sperrfristen)

    Ehe- und Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge


    Vor Ablauf der Fristen ist zunächst wie bisher die Benutzung für
    Zwecke der Familienforschung, die nach allgemeiner Rechtsprechung ein berechtigtes Interesse, aber kein rechtliches Interesse begründet, auf Ehepartner bzw. Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge der von der Urkunde betroffenden Person beschränkt.


    Ein berechtigtes und rechtliches Interesse liegt bei der Forschung nach direkten Vorfahren (Vater, Mutter, Großeltern, Urgroßeltern u.s.w.) vor. Da werden Auskünfte erteilt.
    Zu den Nebenlienien (Onkel, Tanten, Cousinen) leider nicht.


    Natürlich gibt es Standesämter, die es nicht so genau nehmen. Das ist dann ein Glücksfall für den Forscher, aber rechtlich nicht korrekt.
    In Hamburg wird das Gesetz von den Standesbeamten sehr genau angewendet. Zu jeder Anforderung muss der Familienforscher seine geradlinige Verwandtschaft mit den entsprechenden Urkunden dokumentieren.
    Urkundenanforderungen ausserhalb der Sperrfristen sind davon nicht betroffen. In Hamburg befinden sich diese im Hamburger Staatsarchiv und sind für jedermann einsehbar.


    Lieben Gruß
    Lizzy
    PS: Geradlinige Verwandtschaft und ungradlinige Verwandtschaft. Geradlinige Vorfahren und ungeradlinige Vorfahren. Der Unterschied besteht in dem familiären Verhältnis zur Person die Du erforscht.

  • Danke Lizzy, aber meine Frage war eher rhetorisch gemeint, denn in meinen Augen gibt es keinen Unterschied zwischen Vorfahren und geradliniger Verwandtschaft, höchstens, das letztere natürlich auch die Nachfahren einschließt. Baronin fragte ja nach Vorfahren, nicht nur nach meiner Auffassung sind das Eltern, deren Eltern usw. und somit alles direkte Linie und hier besteht im Sinne des Personenstandsgesetzes (§ 62 (1) Satz 1) immer das Recht auf Einsicht in die Register, völlig egal, ob innerhalb von Sperrfristen oder nicht.

  • Eigentlich selbstverständlich, aber vielleicht trotzdem eine Erwähnung wert: Mach genaue Angaben was du haben willst! d.h. Welche Urkunden, beglaubigt ja/nein und bei den gewünschten Personen Angaben so genau wie möglich, dir bekannte Namensschreibweisenvarianten, alle Vornamen, Geburts-/Sterbedatum und Ort so genau wie möglich...


    Ansonsten gilt: "Wer zahlt, schafft an!" ;)