Eine junge ledige mecklenburgische Verwandte hatte im Mai 1894 in Berlin ein uneheliches Kind zur Welt gebracht. (Die junge Mutter wurde wegen der "Schande" von ihrem Vater zu Verwandten nach Berlin geschickt.) Ich bin nun endlich im Besitz der Geburtsurkunde, in der neben Angabe des Geburtsortes mit Strasse und Hausnummer auch der Name der Hebamme stand. Ich stellte jetzt fest, dass die Geburt nicht im Hause der Verwandten, sondern in der Wohnung der Hebamme stattfand. Die Hebammenwohnung war rund 500 Meter vom Haus der Verwandten entfernt.
Meine Frage nun: Ist dies ungewöhnlich? Sollte ein eventueller Bezug zu der Verwandtschaft vermieden werden? Was könnten das für andere Gründe noch sein?
Die Verwandtschaft hatte genug Platz; die junge Mutter sich schon ein halbes Jahr vor der Geburt in Berlin auf und blieb danach noch ein Vierteljahr dort, bevor sie -ohne Kind- zu den Eltern zurückfuhr. Das Kind blieb bis zum 24. Lebensjahr in Berlin, Die Mutter heiratete ein halbes Jahr nach der Kindsgeburt. Ihr Mann hatte -laut Anmerkung auf der Geburtsurkunde- in Berlin das Kind im August 1895 adoptiert, bevor im Oktober das eigene Kind zur Welt kam.