Hallo zusammen,
ich bin beim Lesen einer Ansässigkeitsmachung von 1855 auf einen Wortlaut gestoßen, bei dem ich mich frage, ob ich
a) ihn richtig gelesen habe bzw.
b) ob es "Jungscheine" bereits zu dieser Zeit gab
"...Adam Jud übergibt zur Begründung jezigen Gesuchs
1) seingelerts in Jungschein
2) Jungschein seiner Anverlobten ..."
Im Internet bin ich bei der Bedeutung des Wortes Jungschein auf folgendes gestoßen:
Bezeichnung für die unwiderrufliche Erklärung einer Aktiengesellschaft oder einer Anleiheemittentin gegenüber einer Wertpapiersammelbank, dieser die jungen Aktien oder neuen Anleihestücke unmittelbar nach ihrer Drucklegung auszuliefern. Damit eröffnet der Jungschein die Möglichkeit, auch noch nicht gelieferte Wertpapiere vor ihrer effektiven Lieferung bereits zu buchen. (http://www.wirtschaftslexikon2…jungschein/jungschein.htm)
Jetzt frage ich mich, ob es solche Wertpapiere bereits zu dieser Zeit mit ähnlicher Bedeutung schon gab?
Von einem Mitarbeiter in einem Archiv habe ich erfahren, dass in solchen Ansässigkeitsmachungen Wertsachen auch eine Rolle spielten, wenn die Person in der Stadt leben wollte.
Bin mal auf eure Meinung gespannt.
Leider habe ich keinen Scanner, sonst hätte ich euch diese Seite einmal eingescannt...