Bedeutung des Wappenstifters

  • Hallo zusammen,


    ich bin beim Thema Heraldik ein absoluter Laie und hoffe hier eine Antwort auf meine Frage zu bekommen.


    Wenn ich es richtig verstanden habe, ist der Wappenstifter als Person ja sozusagen der Stammvater und vererbt sein Wappen an seine Nachkommen weiter? Das heißt dann ja auch, dass Geschwister des Wappenstifters nicht automatisch führungsberechtigt sind, richtig?
    Zwar könnte der Wappenstifter das Führen gestatten, aber er und seine Nachkommen könnten diese Berechtigung ja auch jederzeit widerrufen. Wie sollten sich also Brüder verhalten, die ein gemeinsames Familienwappen führen wollen? Gibt es zwei Wappenstifter für das gleiche Wappen, oder sollte man eine Generation zurück gehen (sofern möglich) und die Mutter oder den Vater als Wappenstifter nehmen?


    Viele Grüße
    Uwe

  • Der Wappenstifter muß ja nicht auch die Person sein, dessen Nachfolgegenerationen im Mannesstamm das Wappen fortführen. Er kann be-
    stimmen ab welcher Generation in seiner Ahnengalerie das Wappen geführt werden kann bzw. soll.


    Peter


    Fürchte nicht Deine Feinde, sondern fürchte die, denen Du vertraust.

  • Hallo in die Runde!


    Interessantes Thema. - Habe ich das jetzt richtig verstanden? - Wenn ich ein Wappen stiften sollte, dann bestimme ich, ab welcher Generation das Wappen in welcher Weise weiter gegeben werden darf. Ich könnte dann auch, rein theoretisch, festlegen, das dieses Wappen - obwohl erst 2012 gestiftet - auch von allen (männlichen) Nachkommen eines gemeinsamen Stammvaters - aus 1705 - geführt werden dürfte?
    Gut, über den Sinn einer solchen Maßnahme lässst sich streiten; aber es wäre rechtlich möglich?

    Schöne Grüße


    Herbert


    Ständige Suche zu den Familiennamen:


    VENITZ (Hessen -Raum Bad Nauheim-, übriges Deutschland), ANNA (Saarland), WENDEL (Saarland, Moselraum) FENTSCH o. ä. (Lothringen-Frankreich, Hessen, Rheinl.-Pfalz, Baden-Württemb., Bayern), VENETZ, VENETSCH o. ä. (Schweiz) :help:

  • Hallo Herbert,


    ja, im Prinzip kann man das machen und findet man auch öfter, dass dann dort z.B. steht "Führungsberechtigt sind alle ehelichen Nachkommen des Stamvaters XY Z, die den Familiennamen Z tragen."


    Viele Grüße
    Hina

    "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann

  • Hallo Hina,


    vielen Dank für Deine Auskunft.

    Schöne Grüße


    Herbert


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