Geburtsurkunden von Geschwistern des Grossvaters

  • Guten Morgen, Marius Augustin,


    Geburtsurkunden aus 1936 und 1939 unterliegen noch dem Datenschutz. Die wirst Du also
    nicht erhalten, denn es handelt sich hier nicht um die direkte Linie.


    Im Übrigen ist hier im Forum zum Thema Personenstandsgesetz reichlich geschrieben worden.
    Die Beiträge sind über die Forensuche leicht zu finden, z.B. hier:
    Fragen und Antworten zum Personenstandsgesetz (PStG)


    Mit freundlichen Grüßen!

  • Hallo Marius
    Falls die Geschwister Deines Großvaters getauft wurden(war in der Zeit zwar nicht üblich aber etliche wurden doch getauft)versuche es doch bei der kirche wo sie getauft wurden mehr über sie zu erfahren.
    LG
    Franz Josef

  • Hallo Marius Augustin,


    die rechtliche Lage ist da ein. die Wirklichkeit oft eine andere. Ich habe schon am Telefon Daten erhalten, die keine 10 Jahre alt waren. Was soll ich dann noch schriftlich bekommen?
    Freundlichkeit nutzt auch bei Beamten! Aberes gibt auch andere

  • Einspruch abgelehnt
    Bei mir hat sich noch kein Pfarrer oder die im Diözesanarchiv darum gekümmert ob ich zu junge Daten mir angeschaut oder aufgeschrieben habe.
    LG
    Franz Josef

  • Franz Josef,
    das Problem ist, dass Du immer von Österreich erzählst. Wie das da ist, weiß ich nicht. Wir reden hier aber zu 80% von Deutschland. Wir haben in jeder Landeskirche archivrechtliche Vorschriften, die auch Sperrfristen enthalten.
    Daniel

    [b]"Stammgast" im Kirchenarchiv sowie Stadtarchiv Magdeburg und im LHASA (Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt)


    Mitglied: AGGM; AMF; GGG (NY); Volksbund; Compgen


    Meine Namensliste, interessante Geschichten rund um die Familie, sowie Biographien besonderer Vorfahren kann man meiner Homepageentnehmen.

  • Bei mir hat sich noch kein Pfarrer oder die im Diözesanarchiv darum gekümmert ob ich zu junge Daten mir angeschaut oder aufgeschrieben habe.


    Glück gehabt! Im Diözesan-Archiv in Klagenfurt (Österreich!) war der Teil der KB, der unter den Datenschutz fiel, mit eine Art Gurt abgebunden, so dass die Seiten nicht durchblättert werden konnten.


    Aber jetzt genug Offtopic. Der Link, den Henriette gepostet hat, beantwortet ja alle Fragen.


    Viele Grüße
    Simone

  • Der Fragesteller scheint sich für das Thema sowieso nicht mehr zu
    interessieren - ebenso wie für seine Themen vom Mai, auf die
    er zwar Antworten erhielt, aber nie reagiert hat.

  • Hallo,
    wenn sie alle noch keine 30 Jahre tot sind, dann hattest Du Glück und ich bitte Dich, das Standesamt nicht zu nennen.
    Grüße
    Daniel

    [b]"Stammgast" im Kirchenarchiv sowie Stadtarchiv Magdeburg und im LHASA (Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt)


    Mitglied: AGGM; AMF; GGG (NY); Volksbund; Compgen


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  • Hatte ich auch nicht vor. Ich wollte nur deutlich machen, dass es keine Pauschalaussagen geben kann. Auch Beamte scheinen ein Herz zu haben. Ich bin bis jetzt nur auf sehr, sehr freundliche Vertreter dieser Fraktion gestoßen. Egal, wo ich in D gesucht habe. Es scheint wohl etwas damit zu tun zu haben, was der Beamte schon erlebt hat. Denn wo kein Kläger da auch kein Kadi.


    Das einzigste, was man wohl sagen kann... sagt der Beamte "nein", ist er im Recht. Und es lohnt net, mit den Augen zu klimpern. Man muss sich in Geduld üben- sofern man die entsprechende eigene Lebensspanne noch hat. Auch wir sind ja net unsterblich. *g*


    Gertrud


    PS Habe was vergessen: der MA der WAST wollte nix herausgeben obwohl der Bruder meines Großvaters 1940 nachweislich verstorben ist. Individuelle Auslegung des Gesetzes geht also auch in die andere Richtung.

  • Nachgewiesen werden müssen ein rechtliches oder berechtigtes Interesse. Im Zuge von Erbschaftsangelegenheiten hat man oft ein rechtliches Intesse ;) Diese Karte sollte man auf jeden Fall ziehen wenn man schon mal die Gelegenheit hat.


    In der Zeit um 1930-1940 rum könnte man auch versuchen die Zeitungsarchive zu durchforsten um an mehr Daten zu kommen wenn man schon keine Urkunden bekommt. Ggf kann man auch nach Sterbeurkunden fragen wenn die Leute früh verstorben sind. Da liegt die Schutzfrist 30 Jahre nach Tod.

  • Hallo zusammen,


    es ist schon interessant und lustig, wie einer, der sich eh nicht meldet, das Forum auf Trab hält. Oder macht unser Daniel wieder mal einen Scherz?


    Einen schönen Abend noch
    Wolfgang

    Gruß Wolfgang


    BULICKE Berlin/Brandenburg

    KRAUEL MV/Berlin und USA

    KÜTTNER Sachsen

    SCHMIDL Böhmen/Sachsen

    und als Hobby SCHEUERLEIN Franken und USA

  • Wir haben nicht den 1. April.

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