Auf einer standesamtlichen Urkunde von 1881 habe ich einen recht interessanten Eintrag gefunden:
Der Mann konnte nicht schreiben. Daher hat er nur mit seinem "Zeichen" unterschrieben.
Der Wortlaut der Urkunde lautet: "Wegen angeblicher Schreibensunkunde mit seinem Handzeichen verfahren".
Was meint ihr? Eher Ausnahme oder für die Zeit normal?
Wer hat soetwas auch schon mal gesehen?
Gruß Benny