Verwaiste Kinder

  • Ich habe mal eine allgemeine Frage: Was geschah eigentlich mit verwaisten minderjährigen Kindern?


    Bei uns in der Familie geschah es einmal 1865 (da wurden die Kinder veteilt auf verschiedene verwandte Familien in verschiedenen Städten und dort großgezogen) und einmal um 1805 (da weiß ich nicht, wie das Problem gelöst wurde).


    Seit wann gibt es eigentlich Kinderheime oder andere staatliche Maßnahmen?

  • Hallo Lisetta,


    bei Wikipedia gibt es einen Artikel zur Geschichte von Waisenhäusern:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Waisenhaus


    Ich denke allerdings, dass in den meisten Fällen erst einmal versucht wurde, die Kinder innerhalb der Vewandtschaft unterzubringen und die Kinder nur in Waisenhäuser kamen, falls keine Verwandten vorhanden waren oder die Verwandten einfach zu arm waren, um (weitere) Kinder zu versorgen.



    Viele Grüße,
    Anke

  • Hallo Lisetta,


    Ich habe diesbezüglich nur Erfahrung im Hohenlohischen. Ich habe zwar nur Halbwaisen im 19.Jhd., aber da wurde für die Kinder vom Waisengericht ein Pfleger bestellt.
    Du könntest im Archiv des letzten Wohnortes mal nach Unterlagen des Waisengerichts fragen. Eventuell findest du dort auch Teilungsurkunden in denen das Erbe geregelt wird.


    Grüße
    Evi

  • Die Frage ist: verloren Kinder ihre Eltern mehr oder weniger gleichzeitig? Ich habe einen Vorfahren, der während des dreißigjährigen Krieges bei Eltern durch die Pest verlor und von Verwandten aufgenommen wurde.
    Häufig spielte in solchen Fällen das Alter der Kinder eine Rolle. Waren sie schon etwa 7 und fand sich kein Verwandter, der sie aufnahm, kamen sie oft auf einen Bauernhof in Pflege, wo natürlich erwartet wurde, dass sie entsprechend mitarbeiteten - allerdings waren auch Nicht-Waisen als Kinder armer Leute nicht selten schon früh bei Bauern tätig, als Schweinehirte usw.
    Die meisten Kinder verloren zunächst nur ein Elternteil und bekamen dann sehr häufig einen Stiefvater oder eine Stiefmutter.
    Sofern es Besitz in der Familie gab, wurde vom Gericht festgehalten, was es zum Zeitpunkt des Todes gab, damit das Kind bei Volljährigkeit erben konnte. Es war dabei oft besser gestellt als spätere Halbgeschwister.
    Nicht selten verloren Kinder allerdings später auch den verbliebenen Elternteil. Sie blieben aber meist weiter in der Familie. Ich habe unter den westfälischen Baurnfamilien mehrere Fälle von sogenannten "Kettenehen" und das Bauernpaar bis zu dreimal komplett wechselte, also immer der verwitwete Teil wieder heiratete. In einem solchen Fall konnte es leicht insgesamt 20 Kinder aus den verschiedenen Verbindungen geben, also etliche Halbgeschwister - aber die Jüngsten waren mit den Ältesten nicht mehr blutsverwandt.
    Wie gut oder schlecht solche "Patchworkfamilien" funktionierten, war sich sehr unterschiedlich, aber wie erwähnt, waren die Kinder oft schon früh aus dem Haus, manchmal auch nur vorübergehend, um bei Verwandten zu helfen oder als "Lehrzeit" auf einem anderen Hof.
    Mit Waisenkindern in Städten oder in der industriellen Zeit kenne ich mich nicht gut aus. Da herrschten ganz andere Bedingungen.