Hallo Jens,
Zitat..... und das Telefonbuch ermöglicht, ganz schnell und unkompliziert den genauen Wohnort herauszufinden.
also ist doch die Person eh öffentlich da sie durch ein Telefonbucheintrag zu finden ist und das ist ja noch nicht alles. Wer einem Eintrag ins Telefonbuch zustimmt, stimmt auch zu, das dieser Eintrag weitergegeben bzw. verkauft werden darf ( Adressenhandel für Werbung, usw. ).
@ Rossi
man muß ja nicht hinschreiben, das sie Person den Freitot gewählt hat und nur aus Namen und Daten läßt sich das ja nicht schließen.
Mir wurde ja auch von einem Familienmitglied gesagt, das er ,...... nicht möchte. Nach einem Wortgefecht hab ich dann einfach zur Klage aufgefordert und auf die warte ich nun auch schon 15 Jahre.
Etwas anderes ist es, wenn die Person und die Familie sich in einem Zeugenschutzprogramm befindet oder anerkannter politischer Flüchtling nach dem Asylrecht ist und zum Schutze eine neue Identität erhalten hat.
Viele Grüße
Michi