Welches Standesamt ist wann zuständig?
Bei Geburt - klar
Bei Heirat -
bei Tod - da wo gewohnt oder wo gestorben?
Welches Standesamt ist wann zuständig?
Bei Geburt - klar
Bei Heirat -
bei Tod - da wo gewohnt oder wo gestorben?
Hallo Jana,
Bei Heirat - wenn der Ort kein Standesamt hatte,dann das nächstgelegene zuständige zb. Kreisstadt .
Bei Tod - da wo gewohnt oder wo gestorben? Sollte an beiden Orten vorhanden sein,
zb. gewohnt in Langenhagen verst. in Hannover.
Zum FN. SEEGER ; dieser war im Raum Helmstedt,Braunschweig und Hannover sehr weit verbreitet.
Bei meinem letztem Besuch in Wolfenbütteler Archiv ist mir der FN. sehr oft vor 1874 begegnet.
Für die Beurkung eines Sterbefalls ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk der Sterbeort ist. Dieses benachrichtigt das Standesamt des Geburtsortes.
Solange noch das Familienbuch beim Standesamt des Wohnortes geführt wurde, mußte dieses Standesamt deshalb auch benachrichtigt werden, ob das heute auch noch geschieht, entzieht sich meiner Kenntnis.
Freundliche Grüße, Wilfried
@ laagberger
Bei Heirat - wenn der Ort kein Standesamt hatte,dann das nächstgelegene zuständige zb. Kreisstadt .
Wenn der Ort kein Standesamt hat, kann man da auch nicht standesamtlich, also staatlich, heiraten Es gibt allerdings öfter Außenstellen vom Standesamt in besonderen Gebäuden (Schlösser, Burgen etc.), aber auch hier muß man sich im Vorfeld an das zuständige Standesamt wenden und die Unterlagen findet man später eben bei diesem.
Zu allen drei Personenstandsfällen ist immer das Standesamt zuständig in dessen Bezirk das Ereignis stattfand.
kleine Randbemerkung noch: unsere Kinder sind alle Hausgeburten; als der älteste 1995 geboren wurde war der zuständige Standesbeamte völlig überfordert, da der letzte Geburtseintrag in seinem Beritt knapp 20 Jahre davor lag
Grüße
Lothar
Vielen Dank für die Antworten!
Neandertaler: Das ist schon zu hören, nur unser berühmtes "S" am Ende,
also Seegers, ist der Name auch aufgetaucht??? Ich suche jeden Strohhalm...
Und ja, der Name kommt aus Hannover.
Noch eine Frage: Wie weise ich berechtigtes Interesse nach?
Der Standesbeamte möchte sowas von mir wissen...