Welches Standesamt ist wann zuständig?

  • Welches Standesamt ist wann zuständig?


    Bei Geburt - klar
    Bei Heirat -
    bei Tod - da wo gewohnt oder wo gestorben?

    Vorfahren gesucht! SEEGERS aus Raum Hannover (Willi + Magdalene Seegers, Conrad Seegers, Uwe und Jürgen Seegers, Mary und Lotte Seegers, Carl Seegers)
    Familie Emil STREIM aus Raum Hannover :) DANKE für die Hilfe!

  • Hallo Jana,


    Bei Heirat - wenn der Ort kein Standesamt hatte,dann das nächstgelegene zuständige zb. Kreisstadt .
    Bei Tod - da wo gewohnt oder wo gestorben? Sollte an beiden Orten vorhanden sein,


    zb. gewohnt in Langenhagen verst. in Hannover.




    Zum FN. SEEGER ; dieser war im Raum Helmstedt,Braunschweig und Hannover sehr weit verbreitet.


    Bei meinem letztem Besuch in Wolfenbütteler Archiv ist mir der FN. sehr oft vor 1874 begegnet.


    _______________________________________________________________

    MfG

    Bernd aus Grafhorst

    der Europaweit dauersuchende KINZEL,

    Suche für meine Ofb`s Harpersdorf ,

    Pilgramsdorf und Probsthain Nsl

    sowie Crossen a.d. Oder nach Daten

    Einmal editiert, zuletzt von laagberger ()

  • Für die Beurkung eines Sterbefalls ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk der Sterbeort ist. Dieses benachrichtigt das Standesamt des Geburtsortes.
    Solange noch das Familienbuch beim Standesamt des Wohnortes geführt wurde, mußte dieses Standesamt deshalb auch benachrichtigt werden, ob das heute auch noch geschieht, entzieht sich meiner Kenntnis.
    Freundliche Grüße, Wilfried

  • @ laagberger

    Bei Heirat - wenn der Ort kein Standesamt hatte,dann das nächstgelegene zuständige zb. Kreisstadt .

    Wenn der Ort kein Standesamt hat, kann man da auch nicht standesamtlich, also staatlich, heiraten ;-) Es gibt allerdings öfter Außenstellen vom Standesamt in besonderen Gebäuden (Schlösser, Burgen etc.), aber auch hier muß man sich im Vorfeld an das zuständige Standesamt wenden und die Unterlagen findet man später eben bei diesem.


    Zu allen drei Personenstandsfällen ist immer das Standesamt zuständig in dessen Bezirk das Ereignis stattfand.


    kleine Randbemerkung noch: unsere Kinder sind alle Hausgeburten; als der älteste 1995 geboren wurde war der zuständige Standesbeamte völlig überfordert, da der letzte Geburtseintrag in seinem Beritt knapp 20 Jahre davor lag :D


    Grüße


    Lothar

  • Vielen Dank für die Antworten!


    Neandertaler: Das ist schon zu hören, nur unser berühmtes "S" am Ende,
    also Seegers, ist der Name auch aufgetaucht??? Ich suche jeden Strohhalm...
    Und ja, der Name kommt aus Hannover. ;)

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  • Noch eine Frage: Wie weise ich berechtigtes Interesse nach?
    Der Standesbeamte möchte sowas von mir wissen...

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