Ab wann wurden eigentlich gemeinsame Kinder der Eheleute mit ins standesamtliche Heiratsregister eingetragen? Gab es da regionale Unterschiede?
Ich habe hier nämlich einen Auszug aus dem Heiratsregister von Naundorf bei Freiberg (Sachsen) von 1887, dort werden nur die Eheleute, deren Eltern und die Trauzeugen aufgeführt. Aus späteren Jahren (30er, 40er; ebenfalls Sachsen) habe ich Auszüge wo die Kinder entweder als Randbemerkung oder in eigens dafür vorgesehene Felder eingetragen wurden.
Wie könnte ich sonst noch an eine Liste der Kinder kommen? Kirchliche Aufzeichnungen? Aber die wurden doch dann sicher nur am Geburtsort der Kinder geführt (Taufe z.B.), oder?
Im erstgenannten Fall geht es um meine Ururgroßeltern, vier ihrer Kinder sind mir namentlich bekannt, das Geburtsdatum (1888 bzw. 1897) und der Ort (Cunnersdorf bei Dresden) bei zwei von ihnen. Ich vermute dass es noch ein fünftes Kind gab, habe aber keinen Namen, Geburtsdatum oder -ort. Ich wollte eine zeit- und kostenintensive Suche nach den fehlenden Namen/Daten möglichst vermeiden und hatte eben gehofft dass im Heiratsregister die Kinder zu finden sind.
Thomas