Welche Erfarungen habt Ihr mit Archiven bisher gemacht ?

  • Hallo,
    wir alle haben sehr viel mit Archiven zutun, wir benötigen Urkunden, Zeitungen hin und wieder auch Beschlüsse und Urteile.
    Welche Erfahrungen habt Ihr dabei gemacht ?
    Sind die Mitarbeiter kooperativ, oder ist man Ihnen nur lästig?
    Bei einem Archiv, mit dem ich in letzter Zeit zutun habe, ist man wohl der Ansicht, dass Ahnenforscher nicht nur lästig sind, sondern auch demütig sein müssen.
    Die Leiterin dieses Archiv´s versteckt sich bei jeder Anfrage hinter Paragraphen und Vorschriften. :evil:
    Der Höhepunkt war letztens, als ich nach Unterlagen fragte (hier ging es um Geburts-, Heirats- und Todesurkunden die schon weit über 100 Jahre alt sind), als Antwort bekam: "Diese dürfte sie nicht herausgeben, darüber würde der Stadtrat entscheiden". ?(
    Ich dürfte nur die Urkunden einsehen welche meine direkte Linie betreffen würden.
    Nebeinbei bemerkt dieses Archiv ist ein Stadtarchiv in NRW, in einer Grosstadt.
    Das ganze erinnert mich an das althergebrachte Obrigkeitsdenken, dabei dachte ich dies wäre Schnee von gestern :D

    viele Grüße
    Ulrich
    suche Volkemer >1720 Pfalz; Elsaß; Lothringen;
    Schmidt in Syrgenstein/Bayern-Schwaben und Lothringen Raum Bitsch > 1720

  • Ich nehme an du läßt zu recht hier die Luft ab und das war es dann.
    Du könnst der Dienstherrn der Dame einen lieben Brief schreiben - ab das ist alles nur ein missverständnis. Ich wurde schriftlich um eine abglaubigte Kopie der Urkunde bitten und abwarten. Sollte die Dame bei dieser Rechtsauffassung bleiben steht Dir das Dienstrecht zur Seite.

  • im Stadtarchiv Düsseldorf gibt es sogar einmal in der Woche eine genealogische Sprechstunde,
    außerdem stehen Kopien der Kirchenbücher bis 1809 von den Pfarren aller heute zu Düsseldorf gehörenden Stadtteile il Lesesaal zu freien Benutzung. Die Zivilstandsregister ab 1810 und die freigegebenen Standesamtsregister sind digitalisiert und können im technischen Benutzerraum von jedem Besucher eingesehen werden. Fotografieren erlaubt.
    Freundliche Grüße, Wilfried

  • Hallo Paladin,


    meine Erfahrungen in Archiven sind zwar sehr begrenzt, aber
    die ich gemacht habe sind nur positiv. Das mir bei uns im Stadtarchiv kein
    "Roter Teppich" ausgerollt wurde war eigentlich verwunderlich. Alle
    Wünsche wurden erfüllt, Tipps und Hinweise wo ich auch noch suchen könnte
    wurden gegeben. Hilfestellung für einen Neuling wie mir bei der Archivrecherche
    an den technischen Geräten war für die Mitarbeiter selbstverständlich. Da fühlt
    man sich schon gut aufgehoben. So ist es mir auch im Staatsarchiv ergangen. Zu
    andern Archiven hatte ich nur schriftlich Kontakt.
    Aber auch hier hatte ich nie Schwierigkeiten. Ich bin nur
    einmal nach der Familienzugehörigkeit gefragt worden bei einem Standesamt. In dem
    Fall war aber die Sperrfrist noch nicht abgelaufen. Nach der Erklärung des
    warum, wieso, weshalb aber auch hier keine Probleme, obwohl sie nicht hätten
    müssen.
    Du siehst, durchgängig positiv.


    Es liegt immer an den Personen die du antriffst und ich
    hatte das Glück auf positiv eingestellte Personen zu treffen.


    Viel Grüße
    Günter

  • Hallo Paladin,


    meine persönlichen Erfahrungen mit Staats- und Kirchenarchiven waren stets gut (Ausnahme: Berlin, allerdings vor der Wende). Das Archivrecht ist jedoch ziemlich in Bewegung. Die aktuelle Fassung des Archivrechts für NRW datiert vom 16.03.2010 und bezieht sich auf das Landesarchiv.
    Weniger klar ist die Rechtslage und die Sachkenntnis der Mitarbeiter in Kommunal- oder gar Stadtarchiven. Der Stadtrat von Hagen hat z.B. am 04.11.2010 in Anlehnung an das Archivrecht und andere Vorschriften eine Bentzungsordnung für das Stadtarchiv verabschiedet. Nachfolgend ein etwas längerer Auszug:
    (Zitatanfang)


    § 3 Benutzungsrecht
    Das Archivgut steht nach Maßgabe des Archivgesetzes Nordrhein-Westfalen
    und dieser Benutzungsordnung auf Antrag Behörden, Gerichten, und
    sonstigen öffentlichen Stellen sowie natürlichen und juristischen
    Personen für die Benutzung zur Verfügung.


    § 4 Benutzungszweck
    1) Soweit ein berechtigtes Interesse an der Benutzung glaubhaft gemacht wird, kann Archivgut benutzt werden
    a) für dienstliche Zwecke der Behörden (amtliche Benutzung),
    b) für Zwecke der Wissenschaft und Forschung (wissenschaftliche, heimat- und familienkundliche Benutzung),
    c) zur Vorbereitung von Veröffentlichungen, z. B. durch Presse, Hörfunk, Film und Fernsehen (publizistische Benutzung),
    d) zur Wahrnehmung persönlicher Belange und aus privatem Interesse (private Benutzung),
    e) für Zwecke von Bildung und Unterricht (pädagogische Benutzung),
    f) für wirtschaftliche Zwecke.


    § 5 Benutzungsarten
    1) Die Benutzung erfolgt durch
    a) persönliche Einsichtnahme im Stadtarchiv,
    b) schriftliche Anfrage,
    c) Versendung von Archivgut zur Einsichtnahme in einem anderen hauptamtlich geleiteten Archiv,
    d) Anforderungen von Reproduktionen von Archivgut.
    2) Die übliche Benutzungsart ist die persönliche Einsichtnahme im Stadtarchiv.
    3) Über die Benutzungsart entscheidet das Stadtarchiv unter fachlichen und organisatorischen Gesichtspunkten.


    § 6 Benutzungsantrag
    1) Der Antrag auf Benutzungsgenehmigung ist schriftlich beim Stadtarchiv
    zu stellen. Dabei sind Angaben zur Person zu machen sowie der Zweck und
    Gegenstand der Benutzung möglichst genau anzugeben.
    2) Auf Verlangen hat sich der Benutzer/die Benutzerin auszuweisen.
    3) Der Benutzer/die Benutzerin muss gleichzeitig eine schriftliche
    Erklärung darüber abgeben, dass er/sie bestehende Urheber- und
    Personenschutzrechte beachten und Verstöße gegenüber den Berechtigten
    selbst vertreten wird.
    4) Der Benutzer/die Benutzerin ist verpflichtet, von jeder
    Veröffentlichung, die auf der Benutzung von Archivalien des Stadtarchivs
    Hagen beruht, ein Belegstück abzuliefern.
    5) Die Wiedergabe von Archivalien in Veröffentlichungen ist nur unter Nennung der Quelle und des Stadtarchivs Hagen zulässig.


    § 7 Benutzungsgenehmigung
    1) Über den Benutzungsantrag entscheidet, sofern nichts anderes bestimmt
    ist, das Stadtarchiv. Die Benutzungsgenehmigung beschränkt sich auf den
    im Benutzungsantrag angegebenen Zweck.
    2) Die Benutzung des Stadtarchivs kann aus den in § 7 Abs. 5 ArchivG NW genannten Gründen eingeschränkt oder versagt werden.
    3) Die Benutzung des Stadtarchivs kann auch aus anderen wichtigen Gründen eingeschränkt oder versagt werden, insbesondere wenn
    a) Grund zu der Annahme besteht, dass dem Wohl der Stadt Hagen hierdurch wesentliche Nachteile entstehen,
    b) der Antragsteller/die Antragstellerin wiederholt oder schwerwiegend
    gegen die Benutzungsordnung verstoßen oder erteilte Auflagen nicht
    eingehalten hat,
    c) der Ordnungszustand des Archivguts eine Benutzung nicht zulässt,
    d) Archivgut aus dienstlichen Gründen oder wegen anderweitiger Benutzung nicht verfügbar ist,
    e) der Benutzungszweck anderweitig, insbesondere durch Einsichtnahme in Druckwerke oder in Reproduktionen erreicht werden kann.
    Bei Versagung der Benutzungsgenehmigung werden die Gründe schriftlich mitgeteilt.
    4) Die Benutzungsgenehmigung kann mit Nebenbestimmungen (z. B. Auflagen,
    Bedingungen, Befristungen) versehen werden. Sie kann widerrufen oder
    zurückgenommen werden, insbesondere wenn
    a) Angaben im Benutzungsantrag nicht oder nicht mehr zutreffen,
    b) nachträglich Gründe bekannt werden, die zur Versagung der Benutzung geführt hätten,
    c) der Benutzer/die Benutzerin gegen die Benutzungsordnung verstößt oder erteilte Auflagen nicht einhält.


    § 8 Benutzung von Archivgut
    1) Die Benutzung des Archivguts richtet sich nach den §§ 5 - 7 und 12
    des Archivgesetzes des Landes Nordrhein - Westfalen in der jeweils
    gültigen Fassung.
    2) Archivgut darf frühestens nach Ablauf von 30 Jahren seit Entstehung
    der Unterlagen genutzt werden. Unterlag Archivgut einem Berufs- oder
    besonderen Amtsgeheimnis oder besonderen Rechtsvorschriften über
    Geheimhaltung, darf es erst 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen
    genutzt werden. Bezieht es sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach
    seinem wesentlichen Inhalt auf eine natürliche Person, so darf es
    frühestens 10 Jahre nach deren Tod genutzt werden; ist der Todestag dem
    Archiv nicht bekannt, endet die Sperrfrist 90 Jahre nach der Geburt.
    Fristen und Nutzungsrechte aufgrund anderer Rechtsvorschriften oder
    besonderer Vereinbarungen mit Eigentümern beim Erwerb privaten
    Archivguts bleiben unberührt.
    3) Die Sperrfristen nach § 8 Abs. 2 gelten nicht für solche Unterlagen,
    die bereits bei ihrer Entstehung zur Veröffentlichung bestimmt waren.
    4) Die Sperrfristen nach § 8 Abs. 2 können verkürzt werden, im Falle von § 8 Abs. 2 Satz 3 jedoch nur, wenn
    a) die Betroffenen, im Falle ihres Todes deren Rechtsnachfolger, in die Nutzung eingewilligt haben oder
    b) das Archivgut zu benannten wissenschaftlichen Zwecken genutzt wird
    und dann durch geeignete Maßnahmen sichergestellt ist, dass
    schutzwürdige Belange Betroffener nicht beeinträchtigt werden.
    Die Sperrfristen können um höchstens 20 Jahre verlängert werden, wenn
    dies im öffentlichen Interesse geboten ist. Über die Verkürzung oder
    Verlängerung der Sperrfristen entscheidet, sofern keine anderen
    Zuständigkeiten festgelegt sind, der Oberbürgermeister auf schriftlichen
    Antrag.
    ...
    § 11
    3) Ein Anspruch auf Auskünfte, die eine beträchtliche Arbeitszeit
    erfordern oder auf Beantwortung von wiederholten Anfragen besteht nicht.
    (Zitatende)


    Ähnlich werden vermutlich auch die Regularien anderer Stadtarchive sein. Bevor Du also auf die Pauke haust, überprüfe zweckmäßigerweise noch einmal Deine Berechtigung, insbesondere auch unter besonderer Berücksichtigung der beiden letzten Absätze des Zitats.
    Veilleicht findest Du eine Benutzungsordnung Deines Archivs im Netz.


    Gruß
    Detlef

    Einmal editiert, zuletzt von Detlef05 () aus folgendem Grund: Formatierung

  • Hallo Ulrich,


    meine Erfahrungen mit Archiven, die mir auf Anfragen geantwortet haben (das haben leider nicht alle) waren im Wesentlichen gut. Man merkt allerdings immer wieder, wie unterschiedlich kompetent die jeweiligen Archivmitarbeiter sind:
    in manchen Archiven kann man im Grunde alles fragen (und bekommt eine zutreffende Antwort, wenn nicht gar hilfreiche Tips aus eigener Initiative), in anderen Archiven (wohl welche, die eher mit angelernten Kräften arbeiten, statt mit ausgebildeten Archivaren) wissen die Mitarbeiter die einfachsten Dinge nicht und sind sogar mit der Technik überfordert...


    Meine bisher besten Erfahrungen habe ich übrigens im Archiv der ev. Landeskirche in Magdeburg und im Staatsarchiv in Wolfenbüttel gemacht.


    Grüße aus Hannover


    Giacomo

    IRGENDWIE sind wir doch ALLE miteinander verwandt... ;)

  • Ich habe ja erst vor einigen Wochen angefangen, mich etwas intensiver mit der Forschung zu befassen und als erstes das Standesamt bei uns in der Stadt angeschrieben zwecks Unterlagen über meine Großeltern, da ich nur wusste, dass mein Opa in Haltern geboren wurde.
    Und nicht mal eine Woche später hatte ich von unserem Stadtarchiv (weitergeleitet vom Standesamt) einen ganzen Schwung Kopien an Geburts-, Heirats- und Sterbeeinträgen, sogar Auszüge aus Kirchenbüchern. Und alles kostenlos. Und wenn ich weitere Fragen hätte oder interessiert an weiteren Recherchen sei, sollte ich mich melden.
    Habe ich natürlich gemacht. :D Und gestern war wieder ein dicker Umschlag im Postkasten mit weiteren Kopien von der Linie meines Opas. Auch wieder kostenlos, aber mit dem Hinweis, wenn ich auch die Nebenlinien (also Geschwister meines Opas) weiter verfolgen möchte, würde das 58 Euro pro Stunde für die Recherche kosten. Oder ich könnte eben selbst ins Archiv kommen und recherchieren.


    Ansonsten hatte ich bisher nur mit Standesämtern zu tun, da kostete die Zusendung und Bearbeitung einer Urkunde 10 Euro. Eine Anfrage an ein Archiv ist noch offen, aber da hat mir die Sachbearbeiterin gestern netterweise geschrieben, dass sie ab Mittwoch Urlaub hat und es vorher warhscheinlich nicht schafft, sich zu kümmern, aber ich würde dann Mitte/Ende August von ihr hören. Fand ich auch nett.

    Suche: FN Lüning (Dorstfeld, Recklinghausen, Dülmen), FN Klaus/Claus (Haltern am See), FN Liedtke (Dirschau, Danzig, Dülmen), FN Sichtermann (Bochum, Indiana/USA), FN Stryczynski, Marciniak (Rogazyce, Jarotschin, Radlin/Posen)

  • Hallo Blackfairy,


    weisst Du, wonach sich das anhört? Dass jmd. schon mit Ahnenforschung zu tun hatte (privat oder beruflich) und deshalb weiß, was wichtig ist. Ich mach grad nen Fernkurs und im ersten Lernheft wird dazu angeregt, wenn man an so einer Stelle arbeitet, dem besonders privaten Ahnenforscher zur Seite stehen kann. Da derjenige weiß, was nötig ist, kann er diese Hilfestellung kostenlos oder günstiger weitergeben. :)


    Ich hab mal in einem Bistum angefragt, das für einen Ort zuständig ist und bat um Einsicht der KB von diesem Ort. Aus Datenschutzrechtlichen Gründen wurde das abgelehnt. Zum zweitenmal wies ich hin, dass die Personen über 100 Jahre tot sind - nein. Zeitglich hab ich hier im Forum gelesen, dass das selbe Bistum sehr entgegenkommend war. Keine Ahnung, was ich davon halten sollte.


    Die in Wien boten gleich an, selbst nachzusehen und alles rausschreiben. Dann bräuchte ich nicht kommen. Da die KB digitalisiert wurden, war das momentan nicht möglich. Aber immerhin: die Bereitschaft wäre da.


    LG, Doschek

  • Zitat

    weisst Du, wonach sich das anhört? Dass jmd. schon mit Ahnenforschung zu tun hatte (privat oder beruflich) und deshalb weiß, was wichtig ist. Ich mach grad nen Fernkurs und im ersten Lernheft wird dazu angeregt, wenn man an so einer Stelle arbeitet, dem besonders privaten Ahnenforscher zur Seite stehen kann. Da derjenige weiß, was nötig ist, kann er diese Hilfestellung kostenlos oder günstiger weitergeben


    Natürlich kennt die Mitarbeiterin sich dort aus, denn sie arbeitet ja im Stadtarchiv, wo eben diese Unterlagen gelagert werden und hat tagtäglich damit zu tun, eben auch mit Anfragen wie meiner. Und ob sie das kostenlos macht oder nicht, diese Entscheidung liegt ja nicht bei ihr, es gibt ja eine Gebührenordnung. Und sie schrieb mir ja auch, wenn ich auch die Nebenlinien meines Großvaters weiter verfolgen möchte, müsste sie 58 Euro für die Recherche pro Stunde berechnen. Hinzu kommt aber auch, dass unser Städchen in Bezug auf Geschichte und Heimat sehr....nun ich sag mal stolz ist, mir fällt gerade nichts anderes sein. :D Und eben sehr hilfsbereit in diesen DIngen gegenüber den Bürgern.
    Aber auf jeden Fall hat man merkt, dass sie selbst sehr viel Spaß an den Recherchen hatte und mit Post-Its und Randnotizen noch hilfreiche Dinge aufgeschrieben hat. :thumbsup:
    Solche Mitarbeiter sollte es viel mehr geben.

    Suche: FN Lüning (Dorstfeld, Recklinghausen, Dülmen), FN Klaus/Claus (Haltern am See), FN Liedtke (Dirschau, Danzig, Dülmen), FN Sichtermann (Bochum, Indiana/USA), FN Stryczynski, Marciniak (Rogazyce, Jarotschin, Radlin/Posen)