Sterbeurkunde 1975 Melder

  • Hallo liebe Wissende,


    auf Grund einer Verwaltungssache bin ich an die Sterbeurkunde meiner Tante gekommen. Sie war die Schwester meines unehelichen Vaters. Nun beschäftigt mich folgendes. Der Tod war am 1.3., die Beurkundung erfolgte am 11.3. und zwar nach schriftlicher Anzeige der Kriminalinspektion. Todesort war ein Krankenhaus (jedenfalls laut Adresse) Könnt ihr euch vorstellen warum die Kripo den Tod angezeigt hat und nicht das Krankenhaus?


    Wer zeigt und zeigte den Tod ansonsten an? Ich kenne das mit die Totenfrau...




    Danke für Tips und Hinweise :)

  • Hallo Thea,


    den Totenschein stellt üblicherweise der Hausarzt oder, wie in Deinem Falle, das Krankenhaus aus. Die Kriminalpolizei wird nur eingeschaltet, wenn die Todesursache nicht festzustellen ist und/oder wenn die Person eines unnatürlichen Todes gestorben sein kann. Nach der kriminaltechnischen bzw. rechtsmedizinischen Untersuchung erfolgt die Festellung der Todesursache. Sie ist ebenso wie vorher der Tod dem zuständigen Amtsgericht zu melden.
    Hat z.B. ein nahestehender Verwandter zum Tode führende Handlungen ausgeführt, kann das weitreichende erbrechtliche Konsequenzen haben. Erbscheine werden durch das zuständige Amtsgericht ausgestellt.


    Gruß
    Detlef

  • Hallo und vielen Dank für deine Antwort. Mir geht es vor allem darum dass es für mich ein seltener Ausnahmefall ist dass die Kripo auf der Sterbeurkunde als Melder steht. Die Sterbeurkunde hat ja mit dem Totenschein wenig zu tun, oder? Oder braucht man das Eine für das Andere?Interessiert mich eigentlich auch nur weil ich dann zu der Person noch weitergehend recherchieren würde.


    Hat noch jemand eine Idee oder Wissen?

  • Ergänzung (Zitat von Berlin.de):


    Am ersten Tag:
    Totenschein ausstellen lassen
    Zunächst gilt es, den Totenschein und die Sterbeurkunde zu besorgen. Die
    meisten Menschen sterben im Krankenhaus, en Totenschein erhalten
    Angehörige dann automatisch von der Klinik. Stirbt jemand zu Hause, muss
    ein Arzt gerufen werden, der den Totenschein nach der Leichenschau
    ausstellt. Der Mediziner klärt auch, ob der Tod auf natürliche Weise
    eingetreten ist - wenn nicht, muss die Polizei alarmiert werden.


    Am zweiten Tag:
    ...
    Sterbeurkunde beim Standesamt besorgen
    Mit dem Totenschein muss ein Hinterbliebener spätestens am dritten
    Werktag nach dem Tod zum Standesamt gehen, um sich eine Sterbeurkunde zu
    besorgen. Mitzubringen sind auch die Geburtsurkunde und der
    Personalausweis des Toten, bei Verheirateten zusätzlich die Eheurkunde,
    bei Geschiedenen das Scheidungsurteil. Für die Beurkundung eines
    Sterbefalls ist der Standesbeamte verantwortlich, in dessen
    Zuständigkeitsbereich sich der Sterbefall ereignete.


    Gruß
    Detlef

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