Hallo allerseits,
kann mir bitte jamand erklären, was der Unterschied zwischen einem Zivilstands- und Personenstandsregister ist?
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe.
Gruß
Charly
Hallo allerseits,
kann mir bitte jamand erklären, was der Unterschied zwischen einem Zivilstands- und Personenstandsregister ist?
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe.
Gruß
Charly
Hallo Charly,
Die Zivilstandsregister wurden zwischen 1796-98 von der Französischen Nationalversammlung eingeführt. Diese gingen dann bis 1874, wo sie von den Personenstandsregistern (Standesämtern) abgelöst wurden.
http://wiki-de.genealogy.net/Zivilstandsregister
Liebe Grüße,
David
Hallo Charly,
einfach mal googlen:
Art. 6a1 Zivilstandsregister, Personenstandsregister
1 Als Zivilstandsregister gilt die
Gesamtheit aller seit 1876 in Papierform oder in elektronischer Form
geführten Register (Geburtsregister, Todesregister, Eheregister,
Anerkennungsregister, Legitimationsregister, Familienregister und
Personenstandsregister).
2 Als Personenstandsregister gilt das
gestützt auf Artikel 39 Absatz 1 ZGB eingeführte elektronische Register,
das die in Papierform geführten Zivilstandsregister ablöst.2
Gruß
Detlef
Hallo Detlef,
das gilt für die Schweiz. Für Deutschland, speziell Rheinland gilt Flexis Erläuterung.
Viele Grüße
Xylander
Hallo zusammen,
vielen Dank für Eure Erklärung und die Hinweise.
Charly