Zivistands-/Personenstandsregister

  • Hallo allerseits,


    kann mir bitte jamand erklären, was der Unterschied zwischen einem Zivilstands- und Personenstandsregister ist?


    Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe.
    Gruß
    Charly

  • Hallo Charly,


    einfach mal googlen:


    Art. 6a1 Zivilstandsregister, Personenstandsregister




    1 Als Zivilstandsregister gilt die
    Gesamtheit aller seit 1876 in Papierform oder in elektronischer Form
    geführten Register (Geburtsregister, Todesregister, Eheregister,
    Anerkennungsregister, Legitimationsregister, Familienregister und
    Personenstandsregister).



    2 Als Personenstandsregister gilt das
    gestützt auf Artikel 39 Absatz 1 ZGB eingeführte elektronische Register,
    das die in Papierform geführten Zivilstandsregister ablöst.2


    Gruß
    Detlef