Im Preussichen Staatsanzeiger vom 17. November 1870 finden sich die Namen von ca. 520 Personen aus dem Kreis Sensburg, die dem unerlaubten Verlassen des Landes bzw. der Entziehung vom Militärdienst angeklagt sind. Hier folgt die Anordnung nach Kirchspielen und Orten. Bei Schreibfehlern oder Zuordnungsfehlern bitte eine PN oder eMail senden.
Bekanntmachung
Die nachbenannten Militärpflichtigen
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sind des unerlaubten Verlassens der Königlichen Lande,
sowie der Entziehung des Militärdienstes angeklagt und ist auf Grund des § 110 des Strafgesetzbuches gemäß der Anklage der hiesigen Königlichen Staatsanwaltschaft vom 3. d. Mts die Untersuchung gegen sie eröffnet.
Dieselben werden deshalb hierdurch zu dem auf den 10ten Juni 1871, Vormittags um 9 Uhr, anberaumten Termin zur mündlichen Verhandlung im Sitzungssaale der Kriminal-Deputation des unterzeichneten Kreisgerichts im hiesigen Gefängnisgebäude unter der Aufforderung vorgeladen, zur festgesetzten Stunde zu erscheinen und die zu ihrer Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stellezu bringen, oder solche dem Gericht so zeitig vor dem Termin anzu-zeigen, daß sie noch zu demselben vorbei? Geschafft werden können, unter der Verwarnung, daß im Falle ihres ausbleibens mit der Unter-suchung und Entscheidung in contumaciam verfahren werden wird. Gleichzeitig wird bekanntgemacht, daß das Vermögen der Angeklagten mit Beschlag belegt ist. Es wird daher allen denjenigen , welche von den Angeklagten etwas von Geld, Papieren oder anderen Sachen in Gewahrsam haben, oder welche ihnen etwas verschulden, aufgegeben, nichts an die Angeklagten zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitze der Gegenstände dem Gericht Anzeige zu machen und dieselben abzuliefern, resp. Die Zahlungen zur gerichtlichen Disposition zu leisten. Sensburg, den 17.8.1870.
Königliches Kreisgericht, 1. Abtheilung