Standesname auf -mann zu mhd. twing, zwinc "Gerichtsbezirk für jmd., der einem bestimmten Gerichtsbezirk angehörte"; vgl. auch twinchof "Herrenhof", der hörige Güter unter sich hat, sodaß der Zwingmann auch zu einem solchen Hof gehören konnte
Herkunftsname auf -mann zu einem ON Zwinge, z.B. im Eichsfeld.
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