FN Zwingmann

  • Hallo Peter,


    dazu schreibt DUDEN LexFN:

    • Standesname auf -mann zu mhd. twing, zwinc "Gerichtsbezirk für jmd., der einem bestimmten Gerichtsbezirk angehörte";
      vgl. auch twinchof "Herrenhof", der hörige Güter unter sich hat, sodaß der Zwingmann auch zu einem solchen Hof gehören konnte
    • Herkunftsname auf -mann zu einem ON Zwinge, z.B. im Eichsfeld.