Jahrgänge die im 1. Weltkrieg eingezogen wurden

  • Hallo Mitforscher,


    mein Urgroßvater wurde 1878 geboren. Lt. dem damals gültigen Wehrpflichtgesetz konnte er bis zum 39. Leebensjahr eingezogen werden oder gehörte zum Landsturm. Meine Frage ist, wurde der Jahrgang 1878 irgendwann während des Krieges offiziell eingezogen?


    Vielen Dank,
    Gerrit Kiel

  • Hallo Gerrit,
    Dein Urgroßvater konnte bis zum Alter von 45 Jahren eingezogen werden. Denn die Landsturmpflicht galt generell für alle Männer vom vollendeten 17. Lebensjahr bis zum vollendeten 45. Lebensjahr soweit sie nicht ihre Dienstpflicht im aktiven Heer, in der Reserve, in der Landwehr oder bei der Marine ableisteten. Ausgenommen
    waren diejenigen die wegen körperlicher oder geistiger Gebrechen ausgemustert waren. Im Verlauf des Krieges wurde der Tauglichkeitsgrad aber immer weiter gesenkt. Vormals Ausgemusterte wurden nachträglich nochmals einer neuerlichen Musterung unterzogen. Das Geburtsjahr war dann nicht mehr so entscheidend sondern die Tauglichkeit.


    Gruß
    Nemo1