Vollmacht erstellen

  • Hallo zusammen.


    Ich würde gern die geburtsurkunden von der Schwester und dem Bruder meines Uropas haben wollen. Wenn ich mir eine Vollmacht von den nachkommen hole müsste ich doch eigentlich Kopien bekommen?!?


    Oder denk ich da falsch???


    Was muss alles in so eine Vollmacht rein? vieleicht hat sowas ja schonmal jemand geschrieben und kann mir helfen.


    :danke:

  • Guten Morgen Marcel,


    ich weiß nicht, ob die ihre Berechtigung an dich abtreten können; viel einfacher wäre es doch, wenn du die Anfrage schriftlich ausformulierst und dann die berechtigte Person unterschreiben läßt... So habe ich es jedenfalls immer gemacht. Als Anschrift für die Zusendung kannst du ja dennoch deine eigene angeben, so ala: Name der berechtigten Person c/o deine Anschrift


    Grüße


    Lothar

  • Moin Marcel,


    haben denn die Schwester und der Bruder deines Uropas keine Nachkommen? Das wäre doch das einfachste Möglichkeit die gewünschten Kopien der Urkunden zu bekommen.


    Gruss
    Harald

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    VG vom Deisterrand :thumbup:
    Harald

  • Guten Morgen Marcel,


    setz einfach ein Schreiben im Namen der Nachkommen auf, dass ein berechtigtes Interesse besteht, fordere in deren Namen die Urkunden an, lass es sie unterschreiben mit einem Vermerk, dass die Antwort an Deine Adresse geschickt werden soll.


    Das dürfte ebenfalls funktionieren.


    Viele Grüße
    Lucrecia

  • Hallo Marcel,


    es geht um die Geschwister Deines Uropas.
    Fall 1: Dein Uropa und seine Geschwister haben dieselben Eltern (Normalfall). Dann geht es um die ehelichen Kinder Deiner Ururgroßeltern. Du bist direkter Nachkomme Deiner Ururgroßeltern, hast also ein sog. "berechtigtes Interesse" und somit selber Anspruch auf die Daten. Weise also Deine direkte Abstammung nach, z.B. durch Kopien der Geburtsurkunden.
    Fall 2: Dein Uropa und seine Geschwister haben unterschiedliche Väter, d.h. sie sind nur Halbgeschwister. Du bist kein direkter Nachkomme des Vaters der Halbgeschwister. Dann brauchst Du eine formlose Vollmacht eines Nachkommens der Halbgeschwister, der seinerseits seine direkte Nachkommenschaft nachweisen müßte (oder ein Nachlkomme der Halbgeschwister würde selbst in eigenem Namen tätig werden und Dir die Ergebnisse anschließend überlassen).


    Gruß
    Detlef

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  • Hallo Marcel,


    ich habe schon mal für den Nachfahren meiner Urgroßtante eine Geburtsurkunde besorgt. Dieser Sohn war in die U.S.A. ausgewandert, es war natürlich einfacher, die Urkunde von D aus zu beschaffen – das ging ganz einfach mit einer Vollmacht. Text hatte ich mir selbst ausgedacht, da stand gar nicht viel drin, unsere Adressen halt und wer wen womit beauftragt. Professionelle Familienforscher arbeiten ja auch mit Vollmachten ihrer Kunden, das ist ja gar nicht so ungewöhnlich. Einfach machen, die werden sich schon melden, wenn noch etwas fehlt.



    Viele Grüße,
    Micha

  • Hallo Marcel,


    wenn die Geschwister deines Uropas vor 1902 in NRW geboren sind , dann kannst du die Kopien in NRW im zuständigen Stadtarchiv gegen Bezahlung bekommen. In anderen Bundesländern gilt das jedoch nicht unbedingt. Meine Erfahrung : z. Bsp. In Bayern gehen die Uhren etwas anders. Aussage des Archivs " Da könnte ja jeder kommen".


    Gruß aus Düsseldorf
    Gerhard

  • " Da könnte ja jeder kommen".

    Kann ja auch, ist doch dann Archivgut und keine Personenstandsurkunde mehr. Es gelten natürlich dann die Ordnungen des jeweiligen Archivs (Landesgesetze), aber im Prinzip steht da überall drin, das diese in irgendeiner Form der Allgemeinheit zugängig gemacht werden müssen.


    Aber wenn ich den Fragesteller richtig verstanden habe, befinden sich seine Personenstandsfälle eh noch INNERHALB der Fortführungsfristen, daher doch überhaupt das Problem...


    Grüße


    Lothar