Wer kann die Urkunde bekommen?

  • Liebe Foris,
    ich möchte ein Problem mit Euch teilen bzw. vielleicht weiss jemand einen Rat. Dazu muss ich erst einmal weiter ausholen:


    Mein Ehemann(* 1954) ist adoptiert, sein Vater ist unbekannt, seine leibliche Mutter ist leider schon verstorben.


    Die Mutter war vor seiner Geburt schon mal verheiratet bzw. 1943 war die Scheidung. Aus dieser Ehe gab es einen Halbbruder, der leider schon verstorben ist, jedoch einen Sohn hinterlässt. Zu diesem Neffen haben wir jetzt Kontakt. Dieser hat sich eine vollständige Kopie der Heiratsurkunde(oo 1935) seiner Grosseltern vom Standesamt Celle geholt und uns eine Kopie überlassen.


    Nun ergibt sich daraus, das 1943 kurz nach der Scheidung noch ein Kind geboren ist, ein weiterer Halbbruder, geboren in Hamburg. Standesamt und Nr. sind bekannt.
    Kann mein Mann oder der Neffe eine Geburtsurkunde bekommen, da wir ja den Familiennamen nicht wissen? Wir wissen nur den Vornamen Hans Jürgen und als Familiennamen entweder: Wietjes oder Gehrke ! Oder gibt es einen Weg herauszufinden ob es diesen Halbbruder noch gibt? Dazu kommt ja auch noch, das der Halbbruder evtl. auch zur Adoption freigegeben wurde, da die Mutter später (nach der Geburt meines Mannes) noch 2 mal verheiratet war bis zu ihren Tod.


    Bitte um Hilfe, danke fürs Lesen
    Almut

    Suche Jahrand(t), Jarand(t), Sieverling

  • Hallo Almut,


    weder der Neffe, noch Dein Mann. Von lebenden Personen darf das Amt keine Daten an Dritter herausgeben. Es sei denn er ist schon 30 Jahre tot. (Die Spezialisten mögen mich korrigieren falls es falsch ist.)
    Ich würde bei dem Standesamt vorbeifahren und freundlich Euer Anliegen vortragen. Evtl. dürft Ihr ja einen Einblick in den Eintrag nehmen. Damit sind die Daten nicht kopiert worden. Mit Freundlichkeit kommt man manchmal weiter.


    Viel Erfolg.

  • Hallo
    ja das hatte ich mir fast gedacht, schade.
    Aber vllt. hilft mal Kommisar Zufall, lach.
    Danke
    Almut
    Wenn ich demnächst mal nach Hamburg komme, suche ich in den Findbüchern nach.

    Suche Jahrand(t), Jarand(t), Sieverling

  • Hallo Almut,

    Wenn ich demnächst mal nach Hamburg komme, suche ich in den Findbüchern nach.

    wenn du die Findbücher im HH - Staatsarchiv meinst, wird der Weg leider umsonst sein.


    Vielleicht ist dir aber bekannt wo sie 1943, also zum Zeitpunkt der Geburt deines unbekannten Halbruders gewohnt hat. Für diese Adresse müßte sich das zuständige Standesamt finden lassen.


    Ich würde bei dem Standesamt vorbeifahren und freundlich Euer Anliegen vortragen. Evtl. dürft Ihr ja einen Einblick in den Eintrag nehmen. Damit sind die Daten nicht kopiert worden. Mit Freundlichkeit kommt man manchmal weiter.

    Ich würde dazu ergänzen: Nimm Unterlagen mit, die beweisen das du die gleiche Mutter hast und mit deinem Halbbruder Kontakt aufnehmen möchtest. Wenn sie dir keine Daten geben möchten, würde einmal fragen ob sie ein Schreiben von an deinen Halbruder übermitteln können. Natürlich müßte ihnen der Wohnort bekannt sein. Allerdings war 1943 in Hamburg eine ziemlich schwierige Zeit.


    LG Uwe

  • Hallo Almut,


    sowohl Dein Mann als auch die Person, welche Du als Neffen bezeichnest, haben im Sinne des Personenstandsgesetzes ein "berechtigtes Interesse", denn beide sind direkte Nachkommen der mehrfach verheirateten Dame.
    Dein Mann beantrage also Auskunft über alle Ehemänner und Kinder seiner Mutter (füge eine Kopie der vorhandenen Heiratsurkunde aus dem Besitz Deines "Neffen" bei). Dein Mann betone dabei, dass er ein berechtigtes Interesse (diese Formulierung ist wichtig!) hat, welches er durch Kopie seiner Geburtsurkunde nachweist. Da die Familienverhältnisse auch im Hinblick auf die Familiennamen etwas unübersichtlich sind, empfehle ich, eine ausführliche Schilderung davon mit bekannten Namen und Daten beizufügen.


    Gruß
    Detlef

  • Guten Abend Almut!
    Ich hätte da einen anderen Vorschlag bei einem solch spannenden Fall, denn man findet ja nicht alle Tage heraus, dass man noch einen Halbbruder oder eine Halbschwester hat!
    Ich wäre wohl ebenso interessiert an einer Kontaktaufnahme zu so einem nahen Familienmitglied wie ihr. Jedoch würde ich es mir nicht so "kompliziert" oder schwierig machen wie ihr. Ich habe auch mal nach einer Verwandten gesucht, die einen wesentlich häufigeren Namen hatte (Ruth Reinhard/Reinhart/Reinhardt - ich wusste die genaue Schreibweise nicht einmal!).
    Wenn man den bzw. die Namen einfach mal im Telefonbuch Deutschland sucht, findet man zehn Hans-Jürgen Gehrke, zwar keinen in Hamburg, aber einige in Norddeutschland.
    Ich würde die schon mal alle vorsichtig fragen, ob sie vielleicht in Frage kommen als dein Schwager. (Nach Wietjes habe ich auch gesucht, aber da gibt es wohl niemanden im Telefonbuch - heißt der Name tatsächlich so?) Falls sich dann da noch nicht der Richtige finden gelassen hat, würde ich noch H.-J. Gehrke suchen oder vielleicht solche Einträge wie "Gehrke" oder "Fam. Gehrke" in Hamburg durchprobieren.
    Diese Methode ist besser zugänglich für die "Öffentlichkeit" als eine Anfrage über das Standesamt bzw. die mögliche Auskunft über den Geburtseintrag im Geburtenbuch des Standesamtes.


    Ich wünsche euch viel Erfolg bei der weiteren Suche!


    Julien L. Thiesmann

  • Liebe Foris


    ich be :danke: mich für die große Hilfe die ich hier erfahren habe. Ich habe Adele angeschrieben, vielleicht kommen wir so weiter.


    LG Almut

    Suche Jahrand(t), Jarand(t), Sieverling

  • Zitat

    Hallo Almut,


    sowohl Dein Mann als auch die Person, welche Du als Neffen bezeichnest, haben im Sinne des Personenstandsgesetzes ein "berechtigtes Interesse", denn beide sind direkte Nachkommen der mehrfach verheirateten Dame.
    Dein Mann beantrage also Auskunft über alle Ehemänner und Kinder seiner Mutter (füge eine Kopie der vorhandenen Heiratsurkunde aus dem Besitz Deines "Neffen" bei). Dein Mann betone dabei, dass er ein berechtigtes Interesse (diese Formulierung ist wichtig!) hat, welches er durch Kopie seiner Geburtsurkunde nachweist. Da die Familienverhältnisse auch im Hinblick auf die Familiennamen etwas unübersichtlich sind, empfehle ich, eine ausführliche Schilderung davon mit bekannten Namen und Daten beizufügen.


    Gruß
    Detlef


    Diese Auskunft ist nicht ganz richtig.


    Du kannst die Urkunden der Personen bekommen, die mit Dir in gerader Linie verwandt sind. Also Deinen Eltern, Großeltern, Kindern, Enkeln etc.
    Onkel, Neffen und so weiter sind in einer Seitenlinie mit Dir verwandt, also bekommst Du keine Urkunden von ihnen. Eine Ausnahme gilt für Geschwister, für die man ebenfalls Urkunden erhalten kann.
    Das Personenstandsgesetz spricht hier von "Geschwistern" und macht keinen Unterschied zwischen Geschwistern oder Halbgeschwistern. Deshalb ist es nach meiner Auffassung auch möglich, von einem Halbbruder eine Urkunde zu bekommen.


    Wenn man von irgendeiner anderen Person eine Urkunde haben möchte, muss man das rechtliche Interesse belegen können. Dies geschieht z. B., wenn Du eine Erbenermittlung durchführst und ein entsprechendes Schreiben vom Gericht vorlegen kannst. "Ich möchte mal ein paar Leute kennen lernen" ist kein ausreichendes rechtliches Interesse, auch wenn diese Leute über 100 Ecken mit Dir verwandt sind.


    In diesem Fall ist es blöd, dass Dein Mann adoptiert wurde. Aus Deinem Post geht nicht hervor, ob es nur der neue Mann der Mutter war, der Deinen Mann adoptiert hat, oder ob er auch eine neu Mutter bekommen hat.
    Denn eine Adoption ändert zwar nichts an der genetischen, wohl aber an der rechtlichen Verwandtschaft, und diese ist für das Standesamt maßgeblich. Wurde er von einer anderen Frau adoptiert, dann ist er mit seiner leiblichen Mutter rechtlich gesehen nicht mehr verwandt und bekommt auch keinerlei Urkunden mehr von ihr.


    Der Neffe kann allerdings von seiner Großmutter natürlich alle Urkunden bekommen. Allerdings auch hier wieder mit einer Einschränkung:
    "Auskunft über alle Ehemänner der Mutter und seine Kinder" bekommt auch er nicht, denn mit diesen Ehemännern und deren Kindern ist auch der Neffe nicht verwandt.


    LG Adele

  • Hallo Almut,


    für eine eventuell erforderliche Durchsetzung Deines Auskunftsbegehrens mag es nützlich sein, die Rechtsgrundlage zu kennen. Maßgeblich ist das Personenstandsgesetz (PStG) in der Fassung von 2007.


    Zitat:
    "§ 62 Urkundenerteilung, Auskunft, Einsicht
    (1) Personenstandsurkunden sind auf Antrag den Personen zu erteilen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen; beim Geburtenregister oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird. Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen."
    Zitatende.
    Der Registereintrag bezieht sich auf die leibliche Mutter, Dein Mann ist ihr Abkömmling. Ihm ist die Auskunft zu erteilen.

    Wurde er von einer anderen Frau adoptiert, dann ist er mit seiner leiblichen Mutter rechtlich gesehen nicht mehr verwandt und bekommt auch keinerlei Urkunden mehr von ihr.

    Zitat:
    § 63 Benutzung in besonderen Fällen
    "(1) Ist ein Kind
    angenommen, so darf abweichend von § 62 ein beglaubigter
    Registerausdruck aus dem Geburtseintrag nur den Annehmenden, deren
    Eltern, dem gesetzlichen Vertreter des Kindes und dem über 16 Jahre
    alten Kind selbst erteilt werden. Diese Beschränkung entfällt mit dem
    Tod des Kindes; § 1758 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bleibt unberührt."
    Zitatende.
    Dein Mann ist das angenommene Kind. Da er mit Dir verheiratet ist, muß er über 16 Jahre alt sein. Somit hat er ein Auskunftsrecht bezüglich seines Geburtseintrages, in dem zumindest die Mutter -ggf. auch der Vater bzw. Erzeuger- genannt wird.


    Gruß
    Detlef

  • Ja, das ist soweit richtig. Dein Mann kann eine Abschrift seines eigenen Geburtseintrags bekommen, in der der Name seiner leiblichen Mutter steht.


    Aber hier ging es um andere Urkunden:


    Zitat

    Nun ergibt sich daraus, das 1943 kurz nach der Scheidung noch ein Kind geboren ist, ein weiterer Halbbruder, geboren in Hamburg. Standesamt und Nr. sind bekannt.
    Kann mein Mann oder der Neffe eine Geburtsurkunde bekommen, da wir ja den Familiennamen nicht wissen? Wir wissen nur den Vornamen Hans Jürgen und als Familiennamen entweder: Wietjes oder Gehrke !



    Und eine Geburtsurkunde eines Sohnes der leiblichen Mutter kann er auch mit diesem Paragraphen nicht erhalten, weil - wie schon gesagt - die verwandtschaftliche Beziehung zur leiblichen Mutter "gekappt" und somit rechtlich der Bruder nicht mehr der Bruder ist.


    Der § 63 (1) schränkt den § 62 nur ein, er erweitert die Berechtigung nicht.


    Denn eigentlich darf z. B. ja z. B. Dein Ehepartner, Dein Kind oder Deine Geschwister Deinen Geburtseintrag bekommen.
    Aber wenn Du adoptiert wurdest, dann dürfen all diese Personen den Eintrag nicht mehr haben, sondern eben nur noch die Adoptiveltern, die "Adoptivgroßeltern" (ich nenne sie mal für das bessere Verständnis so), Dein gesetzlicher Vertreter (z. B. einem gerichtlich festgesetzten Vormund) und Du selbst, sofern Du über 16 Jahre alt bist.
    Erst wenn Du gestorben bist, dürfen wieder "Adoptiv-Urgroßeltern", Kinder, Enkel und "Adoptiv-Geschwister" den Eintrag bekommen.



    Aber in Deinem Fall ist das alles nicht so schlimm, denn Du hast ja Kontakt zu dem Neffen, und der ist das leibliche Enkelkind der leiblichen Mutter Deines Mannes und kann die Urkunden bekommen.



    LG Adele

  • Ihr seid Spitze, vielen Dank.


    also werde ich mal Kontakt zum Neffen herstellen und den anweisen, die Urkunde zu bestellen. Ihn interessiert das ja auch, noch einen (Halb-)onkel zu bekommen.
    Danke, danke, ich hätte das nicht vermutet, das das geht, alles andere hab ich ja schon aus dem Staatsarchiv rausgesucht.
    Lg von Almut

    Suche Jahrand(t), Jarand(t), Sieverling

  • Hallo Almut,


    das Jugendamt ist zuständig!!!
    Ob du 15 oder 110 Jahre alt ist, ist unerheblich. Die stellen den Kontakt her und lehnen Unsicherheiten ab.


    Das Sandesamt ist nur für Tote brauchbar.
    Sollte der Halbbruder leben, wird er vor einer Kontaktaufnahme befragt.
    Lehnt er ab, hast du Pech! " Von der ollen Zicke wollte ich noch nie etwas wissen". könnte möglich sein.


    Sei locker,
    Lupus

    Nicht Gold hat die Welt verändert, es war das Blei.
    Nicht das Blei aus der Flinte, eher das Blei aus dem Setzkasten (Willi)

  • Halbverwandte (Siehe #14 )


    Hallo, nur mal so aus Interesse gefragt:
    Gibt es wirklich Halbonkel, Halbtanten, Halbcousins?
    Bei Geschwistern ist es mir einleuchtend.


    Grüße von Söckchen

  • hallo Söckchen


    also ich seh das so: Bei meinem Mann ist es die selbe Mutter und verschiedene Väter, zum Teil unbekannte.
    Die anderen Brüder haben eben andere Väter, also sind sie nur halb-verwandt. Oder wie willst du das sonst bezeichnen?
    Und der Sohn von Halbbruder ist bei mir eben der (Halb)Neffe.
    LG Almut


    Vielen Dank Lupus, werden wir versuchen.

    Suche Jahrand(t), Jarand(t), Sieverling