Hallo und guten Abend,
1535 möchte ein Mann ein zweites Mal heiraten, da seine erste Frau verstorben ist. Die neue Gattin ist die Cousine (ihr Vater ist der Bruder der Mutter der Verstorbenen) der ersten Ehefrau.
Nun mußte die katholische Kirche einen Dispens wegen zu naher Verwandschaft erteilen (wohlgemerkt NICHT zu nahe Verwandschaft zwischen Braut und Bräutigam sondern zwischen der ersten und zweiten Gattin).
Das Cousin und Cousine sich nach kanonischem Recht nicht heiraten dürfen ist mir bewußt, aber ist dieser Fall auch wirklich Kirchenrecht? Kennt sich hier jemand damit aus?
Grüße
Lothar