kanonisches Recht, Ehedispens

  • Hallo und guten Abend,


    1535 möchte ein Mann ein zweites Mal heiraten, da seine erste Frau verstorben ist. Die neue Gattin ist die Cousine (ihr Vater ist der Bruder der Mutter der Verstorbenen) der ersten Ehefrau.


    Nun mußte die katholische Kirche einen Dispens wegen zu naher Verwandschaft erteilen (wohlgemerkt NICHT zu nahe Verwandschaft zwischen Braut und Bräutigam sondern zwischen der ersten und zweiten Gattin).


    Das Cousin und Cousine sich nach kanonischem Recht nicht heiraten dürfen ist mir bewußt, aber ist dieser Fall auch wirklich Kirchenrecht? Kennt sich hier jemand damit aus?


    Grüße


    Lothar

  • Guten Morgen Lothar
    Es war nicht nur damals so es ist auch heute noch so.Meine Großtante heiratete 1950 Ihren Schwager (er war mit der verstorbenen Schwester meiner Großtante verheiratet) .Sie brauchten eine Dispens um heiraten zu können.Ich selbst und meine Frau brauchten die Dispens des Bischofs damit unsere Ehe die in der ev.Kirche geschlossen wurde von der kath.Kirche anerkannt wurde und sie somit wieder an der Kommunion teilnehmen durfte.Die kath Kirche hatte früher eine macht die ihresgleichen suchte.Ich erinnere daran ,dass nur der Monarch eines Landes eine Badewanne besitzen durfte.Das Volk durfte sich nur 2 mal pro Woche waschen.Die Tage waren von der Kirche vorgeschrieben da das Wasser ja heilig war.
    Liebe Grüße
    Franz Josef