Rechtsanspruch auf Auskunft vom Standesamt

  • Hallo zusammen,


    Ich hatte vor kurzem auf dem Standesamt Kehl am Rhein,nach Daten über meine vermeintlichen Onkel & Tanten mütterlicherseits angefragt. Eine Auskunft wurde mir telefonisch wie schriftlich mit der Begründung verweigert, dass ich kein direkter Nachfahre dieser Personen bzw. meiner Großeltern sei. Lediglich meine Mutter hätte Anspruch auf Auskunft.


    Das meine Mutter dazu aber krankheitsbedingt nicht mal ansatzweise in der Lage ist, hat auf dem Standesamt niemanden interessiert. Selbst ein möglicher Nachweis, dass ich der Sohn meiner Mutter bin wollte niemanden interessieren. Als mein Vater nun dort per eMail eine Vollmacht meiner Mutter vorlag und im Namen meiner Mutter Auskunft verlangte, wollte man ihm zunächst diese nicht erteilen - auch nicht auf dem Postweg.


    Letztendlich musste mein Vater durch halb Deutschland fahren, dort die Vollmacht vorlegen um dann sehr mühselig die geforderte Auskunft in Empfang nehmen zu können.


    Daher mal 2 grundsätzliche Fragen an die erfahrenen Ahnenforscher hier im Forum.


    1) Wenn mein Vater eines Tages nicht mehr "da ist", hätte ich einen Rechtanspruch auf Auskunft ? Falls nein, was müsste ich anstellen um an Daten über meine Tanten & Onkel zu kommen ?
    2) Einer meiner Tanten ist irgendwann mal adoptiert worden. Rechtlich würde sie nicht mehr zur Familie gehören wurde meinem Vater gesagt. Wie kommen wir an die Daten der adoptierten Tante ?


    Viele Grüße & Danke
    Oliver

  • Hallo Oliver,


    zu 1. gibt Paragraph 62 Abs. 1 des Personenstandgesetzes Auskunft, demzufolge erhältst Du m.E. nur mit Vollmacht Deiner Mutter über ihre Geschwister Auskunft


    http://www.gesetze-im-internet.de/pstg/BJNR012210007.html


    Zu 2. ich würde an Deiner Stelle die Tante persönlich kontaktieren. Wenn sie adoptiert wurde gehört sie nicht mehr zu Eurer Familie, Deine Mutter ist rechtlich nicht mehr ihre Schwester und hat keinen Anspruch, sich auf Paragraph 62 Abs. 1 zu berufen.


    Viele Grüße und weiterhin Erfolg von Ivonne

  • Hallo Oliver,
    es ist in der Tat so, dass nur direkte Nachkommen( Vorfahren) Auskunft erhalten können, es sei denn die Person ist schon mehr als 30 Jahre tot. Auch als Geschwisterkind bekommt man grundsätzlich keine Auskunft, man muss schon ein berechtigtes Interesse haben und selbst dann geht es meistens nur übers Gericht, das das berechtigte Interesse erstmal feststellen muss.... (habe ich am eigenen Leib erfahren). Da ist das deutsche Personenstandsgesetz sehr streng.
    http://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__62.html
    http://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__63.html
    Liebe Grüße
    Jutta

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    Carl Friedrich Gauß


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  • JuHo54 & Springinkel; Danke für eurer Feedback


    Das Problem bei der adoptierten Tante ist, dass wir lediglich das Geburtsdatum und -Ort haben. Wir haben nicht einmal den Namen, wissen nicht ob und wo sie leben könnte und was mit Ihr während und nach dem Krieg passiert ist. Wir wissen absolut nichts.


    Wie soll man da ohne Anhaltspunkte suchen ?

  • Hallo Oliver,


    vielleicht wäre es einen Versuch wert, den Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes zu kontaktieren. Das scheinen mir aufgrund des Krieges doch besondere Umstände gewesen zu sein.


    Habt Ihr schon mal in Erwägung gezogen, Euch an die Fernsehsendung "Vermisst" (RTL) zu wenden? Habt Ihr Suchanzeigen im Internet in einschlägigen Foren gepostet?


    Dort solltest Du auch Leute finden, die sich mit Adoptionen besser auskennen als der "gemeine" Familienforscher hier.