Liebe Ahnenforscher,
ich habe einen Familienangehörigen ausfindig gemacht, der 1912 geboren wurde (verstorben 1990). Da ich nicht in direkter Linie mit ihm verwandt bin, wird mir das Standesamt keine Auskünfte geben.
Ob es möglich ist, seinen Taufeintrag anzufordern? Oder gibt es datenschutzrechtliche Bestimmungen, die dies unmöglich machen? Wie "jung" darf ein Kirchenbucheintrag sein, um ihn anzufordern?
Mit besten Grüßen
Evelyn Rumstedt