Taufeintrag von 1912?

  • Liebe Ahnenforscher,


    ich habe einen Familienangehörigen ausfindig gemacht, der 1912 geboren wurde (verstorben 1990). Da ich nicht in direkter Linie mit ihm verwandt bin, wird mir das Standesamt keine Auskünfte geben.


    Ob es möglich ist, seinen Taufeintrag anzufordern? Oder gibt es datenschutzrechtliche Bestimmungen, die dies unmöglich machen? Wie "jung" darf ein Kirchenbucheintrag sein, um ihn anzufordern?


    Mit besten Grüßen
    Evelyn Rumstedt

  • Hallo Evelyn,


    die Sperrfristen sind Dir ja sicher bekannt. 110 Jahre nach Geburt, 80 Jahre nach Heirat und 30 Jahre nach dem Sterbefall.
    Ich weiß jetzt nicht in welchem Ort bzw. Archiv Du suchst aber in manchen kann man einen formlosen schriftlichen Antrag mit Begründung stellen und bekommt dann die Möglichkeit zur Einsicht.


    Gruß Wolfgang

    Gruß Wolfgang


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  • Hallo Rumstedt.
    Nicht wirklich. Es kommt auf die Kirche bzw. auf den jeweiligen Mitarbeiter an, ob er dies gestattet. Ich konnte z.B. den Taufeintrag meiner lebenden Großtante (1934) problemlos einsehen.


    Liebe Grüße,
    David

  • Hallo Evelyn,


    in Berlin im ELAB gelten für Taufen 90 Jahre, für Trauungen 70 Jahre, für Bestattungen 30 Jahre und für Konfirmationen 75 Jahre jeweils als Sperrfrist.

    Gruß Wolfgang


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