ZitatBtw.- die Sperrfristen bei Standesämtern sind nicht identisch mit denen
der Kirchen. Und ist eine Person länger als 30 Jahre verstorben bekommst
du bei berechtigten Interesse- hier Ahnenforschung- auch die
entsprechenden Kopien wenn du nicht in gerader Linie verwandt bist. Wäre
dem nicht so, dann könnten wir einpacken als Familienforscher.
Wenn eine Person länger als 30 Jahre verstorben ist, erteilt das Standesamt Auskünfte, auch wenn ich nicht in direkter Linie verwandt bin? Das ist mir neu oder habe ich hier etwas falsch verstanden?!?