• Zitat

    Btw.- die Sperrfristen bei Standesämtern sind nicht identisch mit denen
    der Kirchen. Und ist eine Person länger als 30 Jahre verstorben bekommst
    du bei berechtigten Interesse- hier Ahnenforschung- auch die
    entsprechenden Kopien wenn du nicht in gerader Linie verwandt bist. Wäre
    dem nicht so, dann könnten wir einpacken als Familienforscher.


    Wenn eine Person länger als 30 Jahre verstorben ist, erteilt das Standesamt Auskünfte, auch wenn ich nicht in direkter Linie verwandt bin? Das ist mir neu oder habe ich hier etwas falsch verstanden?!? ?(


  • Wenn eine Person länger als 30 Jahre verstorben ist, erteilt das Standesamt Auskünfte, auch wenn ich nicht in direkter Linie verwandt bin? Das ist mir neu oder habe ich hier etwas falsch verstanden?!? ?(

    Hallo Evelyn,


    das stimmt. Sobald die 30 Jahre abgelaufen sind, werden die betreffenden Jahrgänge aus den Standesämtern aussortiert und an die betreffenden Kreis- bzw. Landesarchive abgegeben. Von diesem Zeitpunkt an kann jeder Interessierte die Bestände nutzen, auch wenn man mit den gesuchten Personen nicht in gerader Linie verwandt ist.


    Viele Grüße!

    Viele Grüße,
    Kolonistenforscher


    "Von Natur aus sind die Menschen fast gleich; erst die Gewohnheiten entfernen sie voneinander."
    (Konfuzius, verm. 551-479 v. Chr.)

  • Hallo Evelyn,


    das stimmt. Sobald die 30 Jahre abgelaufen sind, werden die betreffenden Jahrgänge aus den Standesämtern aussortiert und an die betreffenden Kreis- bzw. Landesarchive abgegeben. Von diesem Zeitpunkt an kann jeder Interessierte die Bestände nutzen, auch wenn man mit den gesuchten Personen nicht in gerader Linie verwandt ist.


    Haben sich die Gesetze geändert? Ich erinnere mich, dass ich vor rd. 10 Jahren mal versucht habe, die Sterbeurkunde des Bruders meines Großvaters anzufordern. Er war schon damals länger als 30 Jahre verstorben und das Standesamt hat mir die Zusendung verweigert mit dem Hinweise, ich sei ja nicht direkt verwandt.

  • Hallo Evelyn,


    ich sehe das so:


    1. Wenn ich etwas ins Netz stelle möchte ich diese Daten mit anderen Teilen, egal ob nachgefragt oder nicht. Genauso sehe ich das auch mit dem Abschreiben. Das ich frage, oder zumindest die Quelle meiner Daten angebe ist klar, auch aus dem Grund damit ich weiß woher ich meine Daten habe. Sind es besonders wichtige Daten (z.B. direkte Vorfahren) Bemühe ich mich um die Originalquelle.


    2. Daten, die andere nichts angehen (sollen) stelle ich nicht ins Netz!


    3. Ganz Wichtig: freundlicher und netter Umgang miteinander. Lieber verzichte ich auf Daten.


    4. Mich interessieren die Daten und Personen, aber noch viel mehr das Leben und die Lebensumstände dieser Personen.


    weiterhin erfolgreiche Forschungen und viel Spaß bei diesem wahnsinnig interessanten Hobby.


    Jürgen

  • Haben sich die Gesetze geändert? Ich erinnere mich, dass ich vor rd. 10 Jahren mal versucht habe, die Sterbeurkunde des Bruders meines Großvaters anzufordern. Er war schon damals länger als 30 Jahre verstorben und das Standesamt hat mir die Zusendung verweigert mit dem Hinweise, ich sei ja nicht direkt verwandt.


    Scheint so. Ich habe sowohl in den Standesämtern als auch in den Archiven völlig problemlos Kopien der Sterberegistereinträge von Geschwistern der Großeltern bekommen, die länger als 30 Jahre tod waren. Da scheint der Casus cnacsus zu liegen. Urkunde entspricht ja net dem Registereintrag.


    Elisabeth Gertrud


  • Scheint so. Ich habe sowohl in den Standesämtern als auch in den Archiven völlig problemlos Kopien der Sterberegistereinträge von Geschwistern der Großeltern bekommen, die länger als 30 Jahre tod waren. Da scheint der Casus cnacsus zu liegen. Urkunde entspricht ja net dem Registereintrag.


    Elisabeth Gertrud


    Das Personenstandsgesetz wurde vor 5 Jahren geändert. Seitdem gelten Schutzfristen, nach deren Ablauf die Standesamtseinträge zu Archivgut werden, das jedermann einsehen kann. Das hat nichts damit zu tun, ob es Registereinträge oder Urkunden sind. Siehe hier: Personenstandsgesetz


    Viele Grüße


    Matthias

    Wenn ein alter Mensch stirbt, verbrennt eine ganze Bibliothek
    (Afrikanisches Sprichwort)

  • Das Personenstandsgesetz wurde vor 5 Jahren geändert. Seitdem gelten Schutzfristen, nach deren Ablauf die Standesamtseinträge zu Archivgut werden, das jedermann einsehen kann. Das hat nichts damit zu tun, ob es Registereinträge oder Urkunden sind. Siehe hier: Personenstandsgesetz


    Diese Änderung ist tatsächlich an mir vorbeigegangen. Es freut mich, dass die Einsicht nun einfach geworden ist. Da werde ich so manche Abschrift anfordern können, die mir vor 10 Jahren noch verwehrt war. :)

  • Hallo,


    auch wenn ich mich unbeliebt mache. Was heißt Datenklau? Auch ich recherchiere in den verschiedensten Archiven nach Informationen sowohl für meinen persönlichen Stammbaum aber auch für mein Interessengebiet. Soweit ich für diese Bereiche Daten in der Litheratur oder im Netz veröffentlicht finde, übernehme ich diese, wobei ich gewissenhaft die Quelle notiere und auch angebe. Dies dient zum einem der Sicherheit, falls sich eine Quelle später als falsch oder gefälscht herausstellt zum anderen will ich mich ja nicht mit fremden Forscherarbeit rühmen. Darüber hinaus ermöglicht es mir später Stichproben aus den Urquellen zu ziehen Diese Daten stelle ich dann wiederum meinem Verein zur Veröffentlichung im Netz zur Verfügung damit auch andere Forscher davon profitieren können. Einen Besitzanspruch auf Daten kann ich natürlich auf diese Daten nicht erheben. Wenn die Daten jemanden gehören würden, dann ja wohl dem Kirchenbucharchiv oder Standesamt oder sogar den betroffenen Personen selbst. Das aber wäre wohl das Ende unserer aller Forschungen, wenn wir diese Daten nicht mehr nutzen dürften, weil sie jemanden gehören.


    Unser Hobby ist nicht billig. So mancher Euro geht an Fahrt- Übernachtungs- und Archivkosten drauf. Darüber vergeht so mancher Tag, den wir in den Archiven verbiringen. Wenn ich davon aber ein Eigentumsanspruch ableisten würde, würde das doch bedeuten, das niemand nach mir die Daten erfassen dürfte und Daten die jemand vor mir erfasst wurden, dürfte ich selbst nicht mehr erfassen.


    Auch ich finde hin- und wieder Informationen und Daten, die ich später ggf. in einem Buch zusammenfassen will, das ich dann natürlich auch verkaufen will. Diese Daten behalte ich dann zunächst für mich und stelle sie nicht ins Netz.


    Aber Eigentumsansprüche daraus abzuleiten, dass ich allgemeinzugängliche Archivdaten abgeschrieben habe ist allein schon nicht haltbar. Sie dann aber auch noch im Netz mit dem Hinweis zu veröffentlichen: Nur lesen, dann wieder vergessen oder aber Privateigentum, keine weitere Nutzung zulässig, ist und bleibt Humbug.


    Neulich habe ich z.B von einem anderen Forscher den Scan eines alten Telefonbuchs gekauft. Als ich die CD auspackte, musste ich lesen dass der Verkäufer der CD Urheber- und Nutzerrechte an den geklauten Daten geltend machte und vorschreiben wollte, wofür ich die CD verwenden darf und wofür nicht.


    So, das ist meine Meinung zum Thema Datenklau nun könnt ihr auf mich einschlagen.


    Gruß Bremer

  • Hallo zusammen,
    insbesondere Evelyn und Holger


    ich möchte gar nicht auf Dich "einschlagen" und bin sogar größtenteils Deiner Meinung. Sicherlich freut sich jeder über Fortschritte in seiner Ahnenforschung; sei´s er bekommt sie hier im Forum auf dem "silbernen" Tablett serviert oder er hat sie sich erarbeitet.
    Meiner Meinung nach ist es nur eine Frage der Quellenangabe. Und dann muss man eben so ehrlich sein und auch eine Webseite oder einen Autor benennen. Ich habe meine Ergebnisse eben darum, damit andere Anknüpfpunkte finden, auf meiner Webseite veröffentlicht (prinzipiell ohne Quellen) und wer sich bei mir meldet bekommt auch jede Quelle benannt bis zur letzten Kirchenbuchseite und Nummer. Bei lebenden Personen mache ich es wie Gertrud, nur Geburtsjahr damit man weiß um welche Generation es geht.


    Gruß Wolfgang

    Gruß Wolfgang


    BULICKE Berlin/Brandenburg

    KRAUEL MV/Berlin und USA

    KÜTTNER Sachsen

    SCHMIDL Böhmen/Sachsen

    und als Hobby SCHEUERLEIN Franken und USA