Totenschein

  • Immer wieder taucht die Frage auf, bei der Ahnenforschung woran ist die oder auch der Angehörige (r) verstorben.
    Um etwas Licht in dieses Dunkel zu bringen, wäre es prima den Totenschein einsehen zu können.
    Hier habe ich aus diesem Grund, den Link zur Erklärung was in dem Totenschein aufgeführt wird und wo diese hinterlegt sind eingestellt.


    Totenschein

    viele Grüße
    Ulrich
    suche Volkemer >1720 Pfalz; Elsaß; Lothringen;
    Schmidt in Syrgenstein/Bayern-Schwaben und Lothringen Raum Bitsch > 1720

  • Hallo,


    der Informationslink ist schon interessant ... aber beantwortet nicht die Frage z.B nach Aufbewahrungsfristen. Oder? Wie lange muss z.B das Gesundheitsamt den Totenschein aufbewahren? Und wer darf sich überhaupt an das Gesundheitsamt wenden um z.B eine Kopie anzufordern? Der Totenschein ist ja eine öffentliche Urkunde - was aber wohl nur bedeutet das die Urkunde von einer Person (Arzt) Kraft seiner auf Amtswegen verliehenen Befugnisse ausgestellt wurde. Nicht aber das die Urkunde damit auch öffentlich wäre ;-)


    Ich vermute einmal das vom Gesundheitsamt keine Kopie des (vertraulichen) Totenscheines zu erhalten ist. Von dort wird man wohl auf das den Sterbefall beurkundende Standesamt verweisen ... und dort sollte sich ja der Totenschein in der Sammel- oder Nebenakte befinden. Die Auskunft daraus wird dann nach dem PStG erfolgen können? Und wie lange wird der Totenschein in der Sammelakte mind. aufbewahrt werden müssen? Ich denke 30 Jahre?. Nach Ablauf von 30 Jahren werden dann ja die Unterlagen Archivware. Ob dann aber auch z.B die Unterlagen aus der Sammelakte in den Archivbestand aufgenommen werden ist wohl dann Entscheidungssache des jeweiligen Archivs. Kommt darauf an wie dies den Inhalt der Sammelakte bewertet. In den meisten Fällen wird wohl spätestens dann der Totenschein in den Reisswolf landen. Wenn nicht bereits vorher im Standesamt bevor diese die Unterlagen an das Archiv weitergeben.


    Ich habe schon einige Kopien aus Sammelakten erhalten, auch zu Sterbefällen jünger als 30 Jahre, in welchen aber nie ein Totenschein enthalten war.


    Wer hat den hier schon Erfahrungen mit der Anforderung eines Totenscheins für die Ahnenforschung gemacht?


    MfG Watf

  • Hallo,


    So, nun bin ich etwas schlauer ... bzw. glaube es zu sein ;-) Auch weil ich diese Beiträge im Forum gefunden habe Wie kann ich mehr über den Sterbegrund erfahren?, Sterbeursache herausfinden und auch Komme ich an Anlagen d. Sterberegisters zur Todesursache?


    Jeder Todesfall zieht die Ausstellung eines Totenscheins nach sich! Und auch dieser Akt ist natürlich in diversen Gesetzen oder Verordnungen genau bestimmt. Mit Abweichungen bei den Bestimmungen ist wohl auf Landesebene zu rechnen.


    Und auch über die elektronische Lieferung von Todesbescheinigungen wird nachgedacht, so jedenfalls kann man es einer Nachfrage im Landtag NRW aus 2014 entnehmen. Aber ... abhörsichere Übertragungen? Hm ... NSA nicht mitbekommen?


    Bleiben wir beim Thema ...


    Leichenschau: Ein gesetzlich geregelter Akt


    Rechtsmedizin: Todesursache schwierig zu ermitteln


    Totenschein: Daten für eine bessere Statistik


    Und diese Daten bilden dann die Todesursachenstatistik, z.B die für Deutschland 2014


    Wie wir mittlerweile wissen, wird der Totenschein in mehrfacher Ausfertigung erstellt. Wenigstens einen Teil davon möchte der Familienforscher aber gerne haben :) Und ja, das ist möglich!, denn:


    Quelle: Landesverordnung (Landesrecht online - in Rheinland-Pfalz) zur Durchführung des Bestattungsgesetzes Vom 20. Juni 1983 § 4 Totenscheine


    Unter § 11 gibt es auch Angaben zu den Aufbewahrungsfristen


    Also wird bei den örtlichen Ordnungsbehörden der nicht-vertraulichen Teil des Todenscheins 15 Jahre aufbewahrt. Der vertrauliche Teil beim Gesundheitsamt wird 5 Jahre aufbewahrt. Wobei die Frist mit dem Tag der Ausstellung des Totenscheins beginnt!


    Abweichungen bei der Aufbewahrungsfrist gibt es auch :) Z.B In Brandenburg sollen die Gesundheitsämter die Totenscheine aber wohl 30 Jahre lang aufbewaren? (BbgBestG § 17 Totenschein und Sektionsschein). So auch das Verfahren bei Todesbescheinigungen im Landkreis Dahme-Spreewald.


    Auf dem Standesamt wandert der Totenschein, nachdem die Sterbeurkunde ausgestellt wurde, in die Bei- oder auch Sammelakte. Bekannte Aufbewarungsfrist 30 Jahre am Standesamt. Danach werden die Unterlagen einem Archiv übergeben. Aber das Archiv entscheidet wie z.B mit den Sammelakten verfahren wird ... Stichwort Archivische Bewertung


    Für Angehörige von Verstorbenen besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme und Auskunftserteilung aus Totenscheinen und ggf. Obduktionsscheinen., jedenfalls bei der Stadt Jena - hier


    Und auch Totenscheine aus der Vergangenheit sind einsehbar, z.B Totenscheine 16.-17.Jh.(Bestd.1A 123) im Stadtarchiv Speyer.


    Und so ein Totenschein aus der Vergangenheit kann schon interessante Angaben enthalten, hier z.B der Totenschein der Maria Theresia von Hatzfeld (Juli 1839) - Transkription Elisabeth Schläwe (Martin Otto Braun, Elisabeth Schläwe, Florian Schönfuß (Hg.), Netzbiographie Joseph zu Salm-Reifferscheidt-Dyck (1773-1861))


    Aber ... Die Beschaffung eines Totenscheins kann allerdings auch einmal bis zu 15.000 EUR kosten, siehe hier ! ;-)


    Meine Frage ...

    Zitat

    Wer hat den hier schon Erfahrungen mit der Anforderung eines Totenscheins für die Ahnenforschung gemacht?

    ist aber noch offen :)


    MfG Watf

  • Hallo zusammen,
    meine Erfahrung Todesfall eines nächsten Angehörigen im Jahr 2010 in Hamburg. Krankenhaus hat mir Kopie verweigert. Hab dann im Beerdigungsinstitut angefragt und siehe da, die hatte eine. Habe kostenlos Kopie erhalten. Ob das Institut immer einen Totenschein erhält bei Überführung aus KH kann ich nicht sagen. Es ging auch um eine Urnenbestattung, d.h. Überführung ins Krematorium. Das spielt sicher alles eine Rolle. Und wie lange das Beerdigungsinstitut verwahrt ist wohl auch unterschiedlich.
    Aber nachfragen schadet ja nicht. Beste Grüße Sting

    toter Punkt: Friedrich LUTHER * 04.02.1813 in ???
    einer der Landkreise der Provinz Pommern
    (Luther/Luthe/Lutter/Zuther/Zutter)

  • Hallo,


    wieder etwas schlauer ;-)


    Aus der Bestattungsverordnung (BestattVO) Baden-Württemberg :


    Zitat

    (1) Die Bestattungsunterlagen (Anlage 2) für die Erd- und Urnenbestattung sind vom Träger des Bestattungsplatzes für die Dauer der Ruhefrist aufzubewahren.

    Link: (Anlage 2)


    Zitat

    (2) Die Erlaubnis zur Feuerbestattung (Anlage 4) ist vom Träger der Feuerbestattungsanlage mindestens 15 Jahre aufzubewahren.

    Link: (Anlage 4)


    Die Aufbewahrungsfristen in anderen Bundesländern dürften wohl ähnlich sein.


    MfG Watf