Kopie oder Abschrift???

  • Hallo,


    ich habe kürzlich auf einem Standesamt eine Kopie des Geburtsregisteroriginals inkl. Randvermerke postalisch angefordert (vom Großvater, der 1933 geboren und 1956 verstorben ist). Erhalten habe ich jedoch eine niegelnagelneue mit heutigem Datums versehene Geburtsurkunde.


    Hatte die Standesbeamtin dann kontaktiert und sie sagte, dass ich - auch als direkte Nachfahrin - keine Originalkopie erhalten darf, da diese aus Datenschutzgründen 110 Jahre "gesperrt" ist und in der Zeit nur Abschriften erstellt werden. Ist dies so?


    Ich dachte immer, das sich die 110 Jahre darauf beziehen, wie lange die Akten im Amt verbleiben, bevor sie ins Archiv gegeben werden und somit einem breiteren Publikum wie den direkten Vorfahren zugänglich gemacht werden; man als direkter Vorfahre/Nachkomme aber immer Auskunft erhält. Zumindest hatte ich bisher noch nie Probleme eine Kopie des Originals zu bekommen...selbst wenn keine direkte Abstammung, sondern nur Verwandtschaft bestand.


    Dann verweigerte mir diese Standesbeamtin auch jegliche Information über die 2. Ehe meines Großvaters, da ich ja nicht mit der Ehefrau verwandt bin. Nun ist sowohl mein Großvater als auch seine 2. Frau tot (Frau hat Großvater überlebt und mE nach müsste sie ca. 1998 verstorben sein)...wie bekomme ich raus, wann mein Großvater das zweite mal geheiratet und ob er weitere Kinder mit dieser Frau hat?


    Hat die Standesbeamtin Recht und ich hatte bisher immer nur Glück oder habe ich bei ihr einen ganz schlechten Tag erwischt?


    Danke für Eure Hilfe!

  • Hallo Irmgard
    Die Standesbeamtin hat recht.Weißt Du wo dein Opa gelebt hat?Wenn ja versuch doch mal über das KB etwas herauszufinden(geht nur wenn er kirchlich geheiratet hat).Falls da noch Kinder vorhanden waren und die getauft wurden müsste dies ja im KB verzeichnet sein.Außerdem wenn da noch Kinder waren sind es ja die Halbgeschwister des Vaters oder der Mutter von dir.
    Liebe Grüße
    Franz Josef

  • Hallo Irmgard28,


    die Kopie des Geburtregistereintrages des Großvaters müßtest Du auf jeden Fall bekommen können. Die 110 Jahre Sperrfrist beziehen sich auf die Auskunft aus diesem Register für Personen, die NICHT direkte Abkömmlinge etc sind. Falls die Standesbeamtin sich darauf berufen möchte, daß im PStG § 62 (1) von einer URKUNDerteilung aus dem register gesprochen wird: Eine Kopie des Registers mit einem Beurkundungstext (in der Regel ein Stempel) und dem Siegel des Amtes IST eine Urkunde...


    Bei der 2. Ehe sieht das anders aus. Es gilt hier die Sperrfrist 80 Jahre oder 30 Jahre nach Tod ALLER Beteiligten. Da die Dame aber erst 1998 verstorben ist, mußt Du hier leider noch warten.


    Zu all den Fragen empfehle ich auch diesen Thread.


    Grüße


    Lothar

  • Bei der 2. Ehe sieht das anders aus. Es gilt hier die Sperrfrist 80 Jahre oder 30 Jahre nach Tod ALLER Beteiligten. Da die Dame aber erst 1998 verstorben ist, mußt Du hier leider noch warten.


    Komisch, ich habe selbst schon mehrere Urkunden angefordert, wo das so war und ich sie bekommen habe.
    Beispiel: Mein Urgroßvater hatte 1970 geheiratet, verstarb 1985. Seine Ehefrau hingegen verstarb erst 2007.


    Ich habe mal einen Standesbeamten gefragt und dieser sagte: " .. Ja, Sie können die Urkunde anfordern, da sich die Urkunde auf ihren Urgroßvater bezieht, Sie haben ein Recht darauf, alle Informationen / Urkunden, die über ihren Urgroßvater handeln, einzusehen"


    Normalerweise nehmen es die Standesbeamten auch nicht so mit den Gesetzen, aber manche haben echt einen schlechten Tag und sind auf "Streit" aus..


    Liebe Grüße,
    David

  • Lieben Dank für Euer Feedback. Leider komme ich über die KB nicht weiter, da nur standesamtlich geheiratet wurde...


    Aber dann werde ich die Standesbeamtin wohl nochmal "nerven"...denn ich hatte schon den Eindruck, dass es bei ihr ein grundsätzliches Thema getreu dem Motto: "Kratzbürstigkeit entlastet den Schreibtisch"...mal schauen, ob ich sie umstimmen kann...und wenn es mit Bezug auf Paragraphen ist. :-)


    DANKEschön.

  • Übrigens, falls Du bei der Dame definitiv nicht weiterkommst, kannst Du dich auch an Ihren Vorgesetzten wenden. Dann solltest Du die Paragraphen aber auch wirklich zur Hand haben und Dein Anliegen entsprechend belegen können.