Hallo,
ich habe kürzlich auf einem Standesamt eine Kopie des Geburtsregisteroriginals inkl. Randvermerke postalisch angefordert (vom Großvater, der 1933 geboren und 1956 verstorben ist). Erhalten habe ich jedoch eine niegelnagelneue mit heutigem Datums versehene Geburtsurkunde.
Hatte die Standesbeamtin dann kontaktiert und sie sagte, dass ich - auch als direkte Nachfahrin - keine Originalkopie erhalten darf, da diese aus Datenschutzgründen 110 Jahre "gesperrt" ist und in der Zeit nur Abschriften erstellt werden. Ist dies so?
Ich dachte immer, das sich die 110 Jahre darauf beziehen, wie lange die Akten im Amt verbleiben, bevor sie ins Archiv gegeben werden und somit einem breiteren Publikum wie den direkten Vorfahren zugänglich gemacht werden; man als direkter Vorfahre/Nachkomme aber immer Auskunft erhält. Zumindest hatte ich bisher noch nie Probleme eine Kopie des Originals zu bekommen...selbst wenn keine direkte Abstammung, sondern nur Verwandtschaft bestand.
Dann verweigerte mir diese Standesbeamtin auch jegliche Information über die 2. Ehe meines Großvaters, da ich ja nicht mit der Ehefrau verwandt bin. Nun ist sowohl mein Großvater als auch seine 2. Frau tot (Frau hat Großvater überlebt und mE nach müsste sie ca. 1998 verstorben sein)...wie bekomme ich raus, wann mein Großvater das zweite mal geheiratet und ob er weitere Kinder mit dieser Frau hat?
Hat die Standesbeamtin Recht und ich hatte bisher immer nur Glück oder habe ich bei ihr einen ganz schlechten Tag erwischt?
Danke für Eure Hilfe!