Amtsgericht Frankfurt am Main
– Nachlassgericht –
Öffentliche Aufforderung
51 VI 2062/11 W – 11.10.2012
Am 07.03.2011 verstarb in Frankfurt am Main die zuletzt in Frankfurt am Main wohnhaft gewesene Ruth Maria Werner (ehemals Zidek).
Sie war am 29.06.1925 in Troppau, jetzt Tschechische Republik, geboren.
Ihre Eltern waren die Eheleute Leopold Anton Werner (ehemals Zidek) und Adelheid Aloisia Werner (ehemals Zidek), geborene Koreny.
Als gesetzlicher Erbe zu maximal ½-Anteil kommt die Schwester der Erblasserin und Tochter des Johann Koreny und der Vinzenzia Koreny geb. Petrecek (beide verstorben), Elisabeth Maria Koreny, geboren am 13.09.1890 in Troppau, verstorben unbekannt sowie mögliche weitere Abkömmlinge des Johann und der Vinzenzia Koreny in Betracht.
Ist er/sie vor der Erblasserin verstorben, so treten seine/ihre Abkömmlinge an seine/ihre Stelle.
Die in Frage kommenden Erben werden gebeten, sich unter genauer Darlegung ihrer Verwandtschaftsverhältnisse binnen sechs Wochen ab Veröffentlichung bei dem Amtsgericht Frankfurt am Main zu melden. Andernfalls wird ein Erbschein ohne Berücksichtigung ihrer Erbrechte erteilt.
Der anteilige Nachlasswert soll etwa maximal 45.000,00 Euro betragen.