Erbenaufruf SAMHAMMER


  • Amtsgericht Nürnberg




    Öffentliche Aufforderung


    VI 0864/10


    Am 16.02.2010 verstarb Helmut Samhammer, geb. am 26.07.1926 in Nürnberg, zuletzt wohnhaft Völklinger Str. 19, 90469 Nürnberg. Als gesetzliche Miterben kommen die Abkömmlinge der Großeltern mütterlicherseits, Maria Barbara Flohr geb. Hofmann, verstorben am 23.11.1912 und Johann Flohr, verstorben am 19.06.1912 in Betracht.


    Eine Tochter dieser Großeltern, Anna Flohr, ist am 14.03.1895 geboren (Standesamt Tuchenbach Nr. 10). Ihr Verbleib konnte nicht ermittelt werden. Laut Mitteilung der Stadt Fürth hat sie 1925 noch gelebt und soll sich laut letztem Eintrag im Meldebogen ab 04.09.1925 in Georgensgmünd aufgehalten haben. Dort konnte sie jedoch nicht ermittelt werden.


    Aus der Ehe der Erblassergroßeltern mütterlicherseits ist auch der Sohn Johann Flohr, geboren am 23.01.1981, verstorben am 04.09.1914 hervorgegangen. Dieser soll zwei Kinder hinterlassen haben, jedoch konnte nur eine Tochter, Barbara Kunigunda Flohr, geboren am 18.12.1913, verstorben am 04.08.1935 ohne Hinterlassung von Abkömmlingen, ermittelt werden. Ein weiteres Kind, Flohr N., konnte nicht ermittelt werden.


    Desweiteren kommen als gesetzliche Miterben die Abkömmlinge der Großeltern väterlicherseits, Otto Martin Samhammer, geboren am 01.01.1867, verstorben am 21.03.1904 und Anna Maria Samhammer geb. Hartmann, geboren am 03.07.1873, verstorben am 27.08.1938 in Betracht. Im Nachlassakt des Großvaters ist ein Abkömmling namens Christian, geboren am 22.07.1900 aufgeführt. Es wird davon ausgegangen, dass es sich hierbei um einen Eintragungsfehler handelt, da das Geburtsstandesamt Nürnberg keinen entsprechenden Geburtseintrag feststellen konnte und keine weiteren Anhaltspunkte vorhanden sind, die dessen Existenz bestätigen können. An die Stelle eines vorverstorbenen Erben treten dessen Abkömmlinge.


    Die in Frage kommenden gesetzlichen Erben wollen sich unter genauer Darlegung des Verwandtschaftsverhältnisses binnen 6 Wochen ab Veröffentlichung beim Nachlassgericht Nürnberg melden, andernfalls Erbschein ohne Aufführung ihrer Erbrechte erteilt wird.


    Der Reinnachlass soll etwa 564.744,75 EUR betragen.


    Nachlasspflegschaft ist angeordnet.


    Zur Nachlasspflegerin ist bestellt Frau Eva Mayer in Nürnberg.




    90402 NÜRNBERG, den 10.10.2012


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    MfG

    Bernd aus Grafhorst

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