Frage zu Angabe bei einer Heirat

  • Hallo,


    ich habe heute eine Frage zu einer Heirat 1836 in der Prignitz.


    Beim Bräutigam wird extra erwähnt, dass der Vater die schriftliche Einwilligung gegeben hat. Der junge Mann war jedoch bereits 25 Jahre alt.


    Nach meiner Kenntnis war der Bräutigam damit doch schon volljährig. Wieso also die schriftliche Einwilligung des Vaters? Bei mir tritt es das erste Mal auf, deshalb verwundert es mich etwas.


    Bei der Braut (diese war bereits 30 Jahre) ist angegeben, dass sie volljährig ist und die Eltern bereits verstorben sind.


    Vielen Dank vorab für Eure Hinweise.


    Viele Grüße Heike


    PS: Ich habe nur eine Abschrift erhalten, da diese jedoch von einem Berufsgenealogen stammt, sind Lesefehler sicher ausgeschlossen.

  • Hallo Heike,


    damals wurde man erst mit 25 volljährig. Die Volljährigkeit wurde in Deutschland erst 1875 auf 21 Jahre herabgesetzt.
    Zu dem Thema gibt's im Netz 'ne ganze Menge, ich hab grad nicht so viel Zeit dir noch ein paar links rauszusuchen, findest du sicher auch selber ;)

    Freundliche Grüße
    Jörg


    Berlin und Umgebung: Mohr, Hartung, Zienicke, Krusnick, Grünack, Linto (vor 1750); Magdeburger Börde (rund um Egeln, etwa 1600 - 1800)
    Gera: Dix (vor 1740); Wunstorf: Brandes, Steinmann (vor 1800), Hildesheim: Michael (vor 1800); Gönningen (und Umgebung, vor 1650)

  • Hallo Heike,
    ich denke nicht das es mit der Volljährigkeit zu tun hat. Wenn die Eltern des Bräutigam bereits verstorben gewesen wären, hätte es sicherlich auch nicht der Einwilligung bedurft. Bei unter 25jährigen hätte vielleicht noch ein Vormund bewilligt. Ansonsten fand ich schon Einwilligungen des überlebenden Elternteils bei über 30jährigen Männern und auch bei über 30jährigen Frauen, sogar wenn sie Witwe waren. Bei Witwer/n kann auch eine Einwilligung des Gerichts nötig gewesen sein, wenn Kinder aus der ersten Ehe noch nicht abgefunden waren. Daher hatten sicherlich auch noch lebende Eltern eine Art "Mitspracherecht".
    Spekulant

  • Vielen Dank Euch Beiden. Ich hatte das mit der Einwilligung eben bisher nur ein Mal, wo beiden Brautleute noch minderjährig waren. Deshalb hatte es mich etwas verwundert, schient ja aber nicht so ungewöhnlich zu sein.


    Heike