Hallo,
ich habe heute eine Frage zu einer Heirat 1836 in der Prignitz.
Beim Bräutigam wird extra erwähnt, dass der Vater die schriftliche Einwilligung gegeben hat. Der junge Mann war jedoch bereits 25 Jahre alt.
Nach meiner Kenntnis war der Bräutigam damit doch schon volljährig. Wieso also die schriftliche Einwilligung des Vaters? Bei mir tritt es das erste Mal auf, deshalb verwundert es mich etwas.
Bei der Braut (diese war bereits 30 Jahre) ist angegeben, dass sie volljährig ist und die Eltern bereits verstorben sind.
Vielen Dank vorab für Eure Hinweise.
Viele Grüße Heike
PS: Ich habe nur eine Abschrift erhalten, da diese jedoch von einem Berufsgenealogen stammt, sind Lesefehler sicher ausgeschlossen.