Angebliches Familienwappen

  • Hallo Rottenbeere,


    Zitat

    Also die Rechtssprechung ist sowas von sachlich.


    Irgendwie irritierst Du mich: was soll es sonst sein?


    Es gibt einfach gesetzliche Regeln, die einzuhalten sind. Wenn der Wappenstifter festlegt, dass nur im Mannesstamm das Wappen benutzt werden darf, geht das gar nicht anders. Hat der Wappenstifter das nicht genau definiert, kann man natürlich das Benutzungsrecht einklagen. Auch was die Verwendung betrifft, wenn beide Geschlechter das Ahnenwappen führen dürfen, aber es innerhalb der Blutsfamilie bleiben soll und die Frau durch Heirat aus der Familie soz. geht, ist es natürlich auch klar, dass ein Nutzungsrecht eingeklagt werden kann. Das gilt aber nicht, wenn drin steht, dass ein Wappen nur im Mannesstamm weiter benutzt werden darf.


    Zitat

    Es gibt also die Heraldik-Tradition und das was Recht ist


    So kann man es nicht trennen. Das Recht schützt die Heraldik-"Tradition". Genauso wie das Recht die Verwendung eines Logos schützt.


    VG, Doschek

  • Bin mal beim querlesen des threads hier auch auf die Seite voin heraldik info gekommen. wollte mal spaßeshalber wissen, ob die mir ein Wappen "anbieten"


    Nicht mal die kennen meine Familiennamen Deutloff/Teutloff/Teudeloff. :)

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