Erklärung nötig

  • Hallo liebe Forscher,


    ich hab mal ne frasge, habe mir zwar nie genaure gedanke diesbezüglich gemacht und hoffe ich bereue es nicht.


    Bei Heirats ankündigungen oder Heiratseinträgen sind meistens immer noch irgendwelche Bezeichnungen dabei wie


    z.b. Brief 3, Nr.127
    Z.b. Genehmigung des Ge. Bezirksamtes Baden No 1269


    nun frage ich mich was hat dies für ne Bedeutung


    bendanke mich schon mal im vorraus

  • hallo


    bei einer Heirat muss man heute und auch damals seine Identität nachweisen.


    Heute genügt wahrscheinlich der Personalausweis und früher musste der Geburt- Brief oder ein anderes Dokument vorgelegt werden.


    Die Hinweise mit Zahlen usw. weisen darauf hin wo man diese finden kann.


    gruß didirich

  • Dazu kommt, daß bei Heiraten nach auswärts, ein entspr. Papier der Heimatbehörde erforderlich war. Wer z.B. von Baden nach Hessen heiratete, hatte ähnliche bürokratische Hürden zu überwinden, wie heute z.B. z.w. Deutschland und Spanien oder Island. (keine Ahnung, ob jetzt der Vergleich mit einem EG-Land oder mit einem nicht-EG-Land besser paßt)


    schreib doch mal einen ganzen Satz mit einer solchen Abkürzung hier rein und ganz wichtig: auch das Jahr.



    viele Grüße
    Gisela

    Ein Jegliches Ding hat seine Zeit, und alles Vornehmen unter dem Himmel hat seine Stunde
    Derzeitige Lieblingsbaustellen: GRUNER u. LINCKE, Sachsen, ab 1849 auch Schweiz. WURMSER von Schaffoltzheim, Bormio, Schweiz, Elsaß, Heidelberg. STREICHER, Ulm, 16. Jhdt. (Schwenckfelder). WERNBORNER, Hessen u.a.