Eine englische Freundin von mir hat eine deutsche Grossmutter und wir haben fuer sie nun die Geburtsurkunde der Grossmutter bestellt.
Auf dieser kam zum Vorschein, dass sie in 1951 bereits einen Sohn hatte (er ist also der Onkel meiner Freundin) von dem weder meine Freundin
noch ihre Mutter wussten. Die Grossmutter kam 1952 nach England und hatte dann 1953 die Mutter von meiner Freundin zur Welt gebracht.
Die Mutter meiner Freundin moechte nun natuerlich unbedingt mehr ueber ihren Bruder erfahren.
Wir wissen leider nicht ob er noch lebt, oder ob er zwar lebt aber vielleicht adoptiert wurde und nun anders heisst etc
Meine Frage ist nun: Ist die Mutter meiner Freundin befugt die Geburtsurkunde ihres Bruders anzufordern?
Die Mutter von ihr lebt leider seit 10 Jahren nicht mehr, kann es also selbst nicht mehr tun.
Es kann ja nun sein dass der Onkel meiner Freundin noch lebt (was ich beim Geburtenjahrgang 1951 ja hoffe!)
und dieser adoptiert wurde und vielleicht selbst seit Jahren nach seiner Familie sucht und nichts findet.
Wir waeren sozusagen an der Quelle ihn zu finden..
Sorry etwas kompliziert ich weiss.
Danke
LadyCapybara
Frage zur beantragung einer Urkunde
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Hallo LadyCapybara,
ich denke, Ihr könnt nur so viele Spuren wie möglich, z. B. in einschlägigen Foren, hinterlassen und darauf hoffen, dass sich der Betreffende selbst meldet, denn lt. § 1758 BGBgilt für Adoptionen ein Offenbarungs- und Ausforschungsverbot.
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Hallo,
fragen kostet doch nichts. Wenn ich erfahren hätte, dass ich noch einen Bruder habe/hatte, würde ich erst mal beim Standesamt nachfragen. Möglicherweise ist der Sohn ja schon als Kleinkind verstorben, ich glaube nicht, dass diese Information verschwiegen werden würde. Es ist ja überhaupt nicht gesagt, dass der Bruder adoptiert wurde. Wenn der Schwester wirklich keine Auskunft erteilt werden kann, werden die das schon mitteilen, aber dann weiss sie wenigstens das.
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M.I.F.E. - Gute Anmerkung. Also, als erstes einmal die Sterberegister ab dem Zeitpunkt der Geburt durchschauen. Das ist problemlos möglich für alle Jarhgänge bis 1982, da diese nicht mehr unter den Datenschutz fallen (30-Jahre Frist). In die Geburtsregister werdet Ihr aus dem gleichen Grund keine Einsicht bekommen (110 Jahre Frist).
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Hallo, wenn die Mutter, die 1953 geboren wurde, noch lebt, dann hat diese (nur diese) kein Problem, einen Auskunft beim Geburtsstandesamt von 1951 zu beantragen. Ob hier eine Adoption oder sonst Irgendwas vorliegt, ergibt dann die Auskunft.
Grüße, Daniel
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Danke fuer Euer Feedback.
Ich hatte nun schon im Namen der Schwester das Standesamt kontaktiert und die Mitarbeiterin dort schrieb mir dass auf Grund
der kurzen Zeit seit 1951 nur die Eltern oder die Kinder der Person berechtigt sind
Was kann man in so einem Fall tun? Sich als die (mittlerweile verstorbene) Mutter ausgeben? -
Das würde ich nicht machen. Normalerweise muss man die Identität durch Vorlage des Personalausweises nachweisen. Und wenn man dann aufgeflogen ist, wird man es dort künftig nicht leicht haben. Vielleicht ist man dort aber kulant, wenn jemand persönlich erscheint und nett das Anliegen vorträgt.
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Leider leben wir alle nicht in Deutschland dass dies nicht so einfach gehen wuerde.
Meine Freundin die gerne mehr ueber den Bruder ihrer Mutter wissen moechte kann noch nicht
einmal deutsch sprechen, ich bin nur der Uebersetzer fuer sie.