Fruchtmesser

  • Hallo Gert,


    der Handel mit Früchten war früher auf die Markttage beschränkt. Der Fruchtmesser war die vereidigte Amtsperson einer Obrigkeit, welcher in vorgegebenem Umfange Scheine kostenpflichtig ausstellte, in denen die Art und Menge von Früchten eingetragen wurde. Diese Scheine ermächtigten den Käufer des Scheins, in eingeschränktem Umfang außerhalb des Marktes/außerhalb der Marttage Früchte einzukaufen.


    Gruß
    Detlef