Familiennamen bei unehelichen Kindern nach der Heirat!?

  • Bei meinen Fall ist es überliefert worden. Eine Pfarrerstochter hatte sich mit einen ihr davor unbekannten Pfarrer verheiratet, der sich das Vertrauen der Familie durch falsche Aussagen erschlichen hat. Doch ein paar Tage nach der Heirat wurde bekannt, dass die Magd des Pfarrers von diesem Schwanger war. So wurde die Ehe von den beiden um 1770 geschieden, später hat sie dann aber nochmal einen anderen Mann geheiratet. Aber ich denke, gerade weil sie aus einer Pfarrersfamilie stammte, ging die Sache vielleicht einfacherer.

  • Kann es sein,dass die Ehe in dem Fall nicht geschieden sondern anuliert wurde?
    Ich habe zu diesem Thema interessante Bücher gefunden die ich mir mal besorgen werde. Wieder was gelernt :) Dafür ist dies Forum echt toll!

  • Falls irgendjemand der Fall "Uneheliches Kind Bandur" noch interessiert: Ich habe noch zwei spannende Sachen herausgefunden.
    Und zwar

    • Beide Elternteile waren bei der Geburt meines Ururopas verwitwet (aber eben nicht verheiratet).
    • Die Heirat der beiden drei Jahre später wurde "mit Bewilligung des Obervormundschaftsgerichts" gehalten, und über den Fall lag damals eine Akte im "Consistoriat [...] Posen".


    Weiß jemand von euch, ob man eventuell an solche Akten noch herankommt? Und was ist ein "Obervormundschaftsgericht"?


    Liebe Grüße,
    Franzi
    :)

  • Hallo Franzi,


    ich kann Dir von folgendem Sachverhalt berichten: Meine Mutter wurde 1929 unehelich geboren. 1937 heiratete ihre Mutter, also meine Großmutter.


    Als meine Mutter 1951 heiratete, steht als Vermerk in der Heiratsurkunde folgendes: Der Ehemann(Stiefgroßvater) der Mutter(Großmutter) der Frau(meine Mutter)


    hat dieser seinen Familiennamen erteilt.


    Herzliche Grüße


    Karin

    Forschungsgebiete


    Pommern: Moritzfelde, Schwochow, Stargard (FN Rückert, Parlow, Tabbert)


    Posen: Kolmar, Nalentscha, Samotschin, Lindenwerder (FN Krause, Born, Krüger)


    Westpreussen: Rose/Deutsch Krone (FN Schwochert)


    Niedersachsen: Großenkneten, Hude (FN Stigge, Wiechmann)


    Teufelsmoor, Beverstedt (FN Böttjer, Rohde)

  • Hallo Franzi,


    ein Obervormundschaftsgericht wurde auch als Pupillen-Kollegium bezeichnet. Diese Behörde ist mit einem heutigen Vormundschaftsgericht gleichzustellen.


    Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 699: http://www.zeno.org/Pierer-1857/A/Pupillen
    Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 471: http://www.zeno.org/Brockhaus-1911/A/Pupillen


    Wo Du jetzt diese Vormundschaftsakte finden kannst, bin ich für die Provinz Posen überfragt. Es kann aber gut sein, dass es sie schon nicht mehr gibt. In meinem Fall (unehel. Kind Geburt 1909 in Delitzsch) war sie aufgrund kurzer Aufbewahrungszeiten bereits kassiert.


    Ich wünsch Dir viel Erfolg und drück Dir die Daumen, dass Du etwas findest.


    Viele Grüße von Ivonne