Familiennamen bei unehelichen Kindern nach der Heirat!?

  • Hallo alle miteinander!



    Ich habe gerade ein Problem, welches für meine Forschung bedeutend ist... Und zwar habe ich gestern ein Kirchenbuch nach der Geburt meines Ururgroßvaters Ernst Traugott Robert Bandur abgesucht. Ich weiß von einer Heiratsurkunde, dass er 1850 in Striche geboren sein muss. Nun suche ich und suche ich... Und finde nichts! Erst durch einen Zufall habe ich das uneheliche Kind Ernst Traugott gefunden, geboren im Frühjahr 1850 in Striche. Die Mutter: Dorothea geb. Barm... Aber es kommt noch mysteriöser! Ich suchte weiter, und fand heraus, dass diese Dorothea Barm erst 1852 einen Carl August Bandur heiratete, also als mein Ururgroßvater schon 2 Jahre alt war. Es könnte so gewesen sein: August Bandur war verheiratet. Trotzdem zeugt er mit einer anderen Frau, Dorothea Barm, einen Sohn, Ernst Traugott. Als seine Ehefrau starb, heiratet er die Mutter seines Sohnes, Dorothea Barm. Diese nimmt mit ihren gemeinsamen Sohn den Namen Bandur an. Aber: Es steht ja eigentlich garnicht fest, dass August der Vater war. Oder: was ist, wenn Ernst Traugott nicht sein Sohn war?
    Gab es denn auch Fälle, wo uneheliche Stiefkinder bei der Hochzeit der Mutter den Namen des Stiefvaters mit annahmen? War es überhaupt üblich, dass uneheliche Kinder bei einer Hochzeit den Vaternamen übernahmen?


    Ich hoffe, dass man mein Gewurschtel durchblickt, und versteht, was ich meine. Vielleicht kennt sich ja jemand damit aus?


    Liebe Grüße,
    Franzi Bandur

  • Hallo Franziika,


    ich habe in meiner Familie 2 Fälle von unehelichen Kindern und in beiden Fällen haben nach der Heirat die Kinder den Namen der Mutter behalten. Allerdings kann ich beiden Fällen nicht sagen ob die Ehemänner auch die Väter der Kinder waren. In einem Fall kann ich es ausschliessen da in der Heiratsurkunde steht: "Tochter der Ehefrau von .." Ich denke mit den Namen ging nur Adoption. Allerdings sind meine Fälle etwas später .. in den 1870ern in Preußen und zu den Gesetzen der damaligen Zeit kann ich nichts sagen.


    Viele Grüße
    Gerrit

  • Hallo Franziska,


    möglicherweise entspricht einer meiner Fälle Deinem Fall: da hatte auch eine Frau ein uneheliches Kind. Wenige Jahre später heiratete sie einen kürzlich verwitweten Mann, der sich zugleich (das stand sogar als Nachtrag im Taufeintrag des Kindes) zu dem unehelichen Kind bekannte.
    Dieses Kind trug danach den Familiennamen eben dieses Mannes (die Mutter dürfte gewusst haben, ob er wirklich der Vater war).


    Viele Grüße!


    Giacomo-Marco

    IRGENDWIE sind wir doch ALLE miteinander verwandt... ;)

  • Hallo Franzi,


    der Name eines Steifvaters konnte durch Adoption auf das Kind übertragen werden. In Deinem Falle sieht es nach Deiner Schilderung jedoch so aus, dass das Kind nichtehelich gezeugt wurde und der Erzeuger durch spätere Heirat das Kind legitimiert hat, d.h. als von ihm gezeutes Kind anerkannt hat und deshalb auch nachträglich seinen Familiennamen erhielt. Dergleichen kam nicht selten vor. Über die Gründe zu spekulieren ist müßig, jedenfalls muß der Erzeuger nicht mit einer anderen Frau verheiratet gewesen sein.


    Gruß
    Detlef

  • Hallo Franzi! Mit diesem Problem stehst Du nicht allein da.
    Mein 4. Ur-Großvater oo 1795 meine Ahnin. Sein Sohn wurde 1780 geboren. Zu dieser Zeit war die Dame aber verheiratet! ;( Sie wurde nie geschieden und ehelichte meinen Ahnherrn nach dem Tod des 1. Mannes. Im Geburtsregister von 1780 wurde mein Ahnherr als Vater später eingetragen (Mutter XY geb. XY. Nachtrag Vater XX). Bei den Paten 1780 tauchen zwei Namen der Geschwister meines 4. Ur auf. Daher glaube ich: er ist der Vater.

  • Es ist "schön" zu hören, dass ich nicht die einzige bin, die dieses Problem hat. Ich gehe jetzt aber einfach davon aus, dass August der Vater war und seinen Sohn später legitimiert hat. Wäre es nicht so, dann wäre mein stolzer Familienname gerade mal 150 Jahre alt... Und meine eigentlichen Vorfahren würden dann Müller oder sonst wie heißen. :-)

  • Hallo Franzi,

    War es überhaupt üblich, dass uneheliche Kinder bei einer Hochzeit den Vaternamen übernahmen?

    Nein, das war nicht üblich! Da musste der "Vater" entweder das kind legitimieren, d.h. seine Vaterschaft anerkennen, oder er hat es adoptiert.
    Sehr oft haben uneheliche Kinder den Mutternamen zeitlebens behalten und ihn bis heute vererbt (so ist das z.B. bei meinem FN, auch wenn im KB vermerkt ist "als Vater hat sich xy bekannt"). Ausnahme sind natürlich die Damen, die mit der Heirat den FN des Ehemannes übernahmen.


    Ein Beispiel zu einer möglichen weiteren Variante, der "stillschweigenden" (und nicht legalen) Übernahme des FN vom Stiefvater:
    Ich habe eine uneheliche Louise Müller, * 1851. Mutter Müller heiratet 1854 einen Herrn Fitzer. Über eine Adoption ist nichts bekannt, auch bisher nichts gefunden. In einem Dokument von 1865 steht sie als Louise Müller, genannt Fitzer ;) Später taucht sie nur noch mit dem FN Fitzer auf. Ich bin absolut sicher, dass der Fitzer nicht der Vater ist (aus einer überlieferten Notiz der Mutter). Es gibt eine völlig unbelegte Familienlegende, der Vater sei ein durchreisender Wandergeselle gewesen, sein Name wäre Eisen. Damit kann ich natürlich nichts anfangen. Mir bleibt nur, weiter nach einer Adoption zu suchen.
    Diese "genannt"-Fälle bei unehelichen Kindern sind wohl nicht besonders häufig (damit meine ich nicht die Fälle, wo Hofnamen übernommen wurden. Mit dem Thema kenne ich mich aber nicht aus).
    Wo liegt denn Striche, ich hab's auf die Schnelle nicht gefunden? Vielleicht spielt hier auch eine regionale Tradition mit rein?

    Freundliche Grüße
    Jörg


    Berlin und Umgebung: Mohr, Hartung, Zienicke, Krusnick, Grünack, Linto (vor 1750); Magdeburger Börde (rund um Egeln, etwa 1600 - 1800)
    Gera: Dix (vor 1740); Wunstorf: Brandes, Steinmann (vor 1800), Hildesheim: Michael (vor 1800); Gönningen (und Umgebung, vor 1650)

  • Hallo Jörg,


    das mit dem "genannt" ist sehr interessant. Ich habe auch eine Vorfahrin Friederike Baro genannt Kirchner *1870. So steht es im Stammbuch. Ihr Vater war Johann Christoph Baro genannt Kirchner (steht genau so im Stammbuch). Leider weis ich über Johann Christoph nichts. Später taucht er als Johan Kirchner Im Adressbuch von Kassel auf. War dieses "genannt" häufig und ist rs im allgemeinen ein Zeichen für eine uneheliche Geburt? Und wäre dann Kirchner der FH des Vaters? Ich fand dieses "genannt" schon immer seltsam und konnte mir daraus keinen Reim machen.


    Viele Grüße
    Gerrit

  • Hallo Gerrit,


    mit dem Thema "genannt" bin ich nicht wirklich vertraut, ich sollte mich da nicht zu weit aus dem Fenster lehnen ;)


    Direkt kenne ich nur zwei Fälle, den oben geschilderten und einen zweiten ähnlich gelagerten. Im zweiten Falle wurde der uneheliche Sohn zwar Wilke "genannnt" [nach seinem Stiefvater], er trug aber offiziell immer (!) den Namen seiner Mutter. In dem Fall ist es absolut sicher, dass dieser Stiefvater nicht der biologische Vater ist.


    Nur gelesen habe ich über die Tradition der Übernahme von Hofnamen im west-/nordwestdeutschen Raum [Achtung! Ich bewege mich jetzt auf hauchdünnem Eis!]. Da hat wohl der Mann, der in einen Hof einheiratete den FN "des Hofes" übernommen, wurde dann wohl auch oft als "genannt" aufgeführt. Wenn das für dich interessant ist, dann frag einfach mal im Niedersachsen- oder NRW-Forum.

    Freundliche Grüße
    Jörg


    Berlin und Umgebung: Mohr, Hartung, Zienicke, Krusnick, Grünack, Linto (vor 1750); Magdeburger Börde (rund um Egeln, etwa 1600 - 1800)
    Gera: Dix (vor 1740); Wunstorf: Brandes, Steinmann (vor 1800), Hildesheim: Michael (vor 1800); Gönningen (und Umgebung, vor 1650)

  • Was es für interessante Fällte gibt! Striche ist ein kleines Minidorf im Kreis Birnbaum in der Provinz Posen. Bisher habe ich aber noch keinen ähnlichen Fall gehabt. Ich lasse mir gerade die Heiratsurkunde schicken. Nach dem Posznan-Projekt müsste August Bandur tatsächlich der Vater sein. Aber wer weiß, was in der Urkunde steht...


    :danke:

  • Ich habe ein ähnliches Problem. Mein UrurGroßVater wurde im jahre 1834 unehelichen geboren. Seine Mutter wurde 1824 verheiratet und hatte 5 Kinder mit ihrem ersten Ehemann Herr Götze. Götze starb im November 1833. Kind geboren September 1834 - 10 Monaten, später! Mutter heiratete zweiten Ehemann, Herr Wiegand, im Jahre 1835. Das uneheliche Kind wurde Mutter den Familiennamen Becherer bei der Taufe gegeben. Er wusste nicht nehmen FN Wiegand. Er wanderte nach Kanada im Jahre 1864 mit dem FN Chatson. Ich denke, dieser Name ist eine Version des FN Zschetzschin (gk). Ich glaube auch, dass das Kind zu seiner Mutter jüngere Schwester [von Herrn Zschetzschin (gk) verheiratet war] wurde angenommen.


    Fazit-Ich glaube nicht, dass es eine "Standard"-Muster auf die Benennung von unehelichen Kindern. Jede einzelne Situation war anders.


    Liebe Grüße
    Michael

  • Zitat: Fazit-Ich glaube nicht, dass es eine "Standard"-Muster auf die Benennung
    von unehelichen Kindern. Jede einzelne Situation war anders.
    (Michael)


    Hallo,


    und ich würde diese Meinung nur unter Vorbehalt akzeptieren.
    Es gab Zeiten, da wurden uneheliche Geburten auf den Kopf geschrieben und es gab Zeiten, da wurde der Vatersname bei unehelichen Kindern grundsätzlich übertragen. Wenn bei Geburten "Pater incertus" (Vater unbekannt) oder "cognomen" (Beiname) auftauchen, sollten die Ohren klingeln. Uneheliche Geburten sind vor 1650 kaum nachzuweisen und bis 1760 ist Alles schwierig. Danach wird man durchaus fündig. Leider ist die Suche sehr aufwändig.


    Viele Grüße
    Lupus

    Nicht Gold hat die Welt verändert, es war das Blei.
    Nicht das Blei aus der Flinte, eher das Blei aus dem Setzkasten (Willi)

  • Das mit den unehelichen Geburten war schon so eine Sache... :D Kann ein Lied davon singen denn bei uns war das Standard :S


    Vor allem in kleinen Dörfern war das schon ein kleines Problemchen. Da beobachtete man sich genau und jeder "wusste" wer mit wem. Nun können aber viele Dinge passiert sein ide zu einem unehelichen Kind führten.
    War denn der Herr Bandur nachweislich zu der Zeit der Kindeszeugung verheiratet? Wenn ja, dann ist auch folgendes Szenario möglich aber spekulativ..
    Frau Bandur1 stirbt und hinterlässt ihren Mann, kleine Kinder und viel Arbeit. Es gibt ja nicht viele Frauen im Dorf die für eine neue Hochzeit mit einem Witwer in Frage kommen, genau wie es eher wenig Bewerber bei einer gefallenen jungen Frau gab. Also tut man sich zusammen und eine Bedingung der Familie der Frau war "dem Kind einen Namen zu geben".
    Da das Kind erst 2 Jahre alt war, sehe ich da auch wenig Probleme, es gab ja eine andere Bürokratie als heute und Nachnamen hatten nicht den fixen Stellenwert wie heute. Auch mit den Adoptionen war das ja noch viel lockerer. Vielleicht war ja auch der Herr Bandur schon alt und hatte keine eigenen Nachkommen, wollte sich mit der Annahme vielleicht die Verpflichtung zum Altenteil erkaufen?
    Was ich mir eher nicht vorstellen kann für ein kleines Dorf, ist dass ein verheirateter Bürger seine Mätresse nach dem Tod der Ehefrau heiratet. Ein Kind von einem verheirateten Mann war ziemlich schlimm glaube ich,da hätte die Frau wohl gehen müssen.
    Es bleiben neben Ehebruchs aber noch andere Möglichkeiten schwanger zu werden. Missbrauch und Vergewaltigung waren damals sicher oft Grund für Schwangerschaften genau wie leere Heiratsversprechen oder "Leichtsinn", manchmal starb auch der uneheliche Vater bevor ordentlich geheiratet werden konnte.
    Es war garnicht so unüblich dass die Paare lange zusammen waren bis endlich das Geld für die Hochzeit reichte (eher in den größeren Städten).
    Welche Religion hatten die Beteiligten? Wie alt waren sie? Gab es Eltern?
    Wie Lupus schon schrieb, jede Situation war anders....

  • Wow, danke für den ausführlichen Beitrag. Die "Beteiligten" bei diesen Szenario waren alle evangelisch. Tatsächlich weiß ich garnicht sicher, ob der angebliche Vater Carl August Bandur zur Zeit der Geburt meines Ururgroßvaters wirklich noch verheiratet war, ich bin einfach davon ausgegangen. Denn warum sollte er Frau2 erst nach zwei Jahren Heiraten? Auch die Theorie, dass Carl August keine Nachkommen hatte, stimmt nicht ganz, denn er hatte mindestens einen Sohn. Außer wenn dieser als Kind verstorben ist.



    Ich habe übrigens zu der Sache noch etwas wichtiges herausgefunden. Es spricht nämlich einiges dafür, dass Frau1 und Frau2 Geschwister waren... Carl August Bandur heiratete nämlich seine erste Frau Johanna Caroline Barm 1838. Seine zweite Frau Maria Dorothea Barm, die Mutter meines Urgroßvater, heiratete er 1852. Und um alles noch komplizierter zu machen, habe ich herausgefunden, dass Carl August und seine Frau2 beide bei ihrer Heirat Witwe/r waren. Es könnte also auch gut so gewesen sein, dass die Mutter von meinem Ururgroßvater bei seiner Geburt noch verheiratet war, aber nach dem Tod des Mannes heiratet sie den Witwer Carl August Bandur. Allerding denke ich, dass das unwahrscheinlich ist. Denn das hätte wahrscheinlich einen weit größeren Skandal gegeben.


    So. Alle Klarheiten beseitigt? ;)
    Liebe Grüße,
    Franzi

  • Ich finde solche "Krimis" spannend :D vor allem lernt man viel über seine Vorfahren und die Lebensbedingungen. Mir reichen die nackten Tatsachen und Urkunden bei der Forschung nicht so ganz.


    Versuch doch mal die Fakten aus Kirchenbüchern zu recherchieren, dann kannst du belegbare Schlüsse ziehen. Wann waren die Trauungen der Beteiligten und wann sind die Partnerinnen verstorben? Wann sind die Kinder geboren/getauft?


    Eine Scheidung kannst du zu dieser Zeit auf dem Dorfe zu 99,9% ausschliessen. Wenn die Frau Witwe war, warum trug sie ihren Mädchennamen? Wobei es damals in einigen Regionen vermutlich so war, dass die Frauen ihren Namen behielten (Auf Hausinschriften in Nds. wurden oft Frauen mit ihrem Geburtsnamen eingeschnitzt). Die Kinder trugen aber den Vaternamen.


    Das eine verwitwete Frau den Mann ihrer verstorbenen Schwester heiratete wäre so ungewöhnlich nicht. Vielleicht war es auch garnicht die Schwester sondern die Schwägerin?

  • Eine Scheidung kannst du zu dieser Zeit auf dem Dorfe zu 99,9% ausschliessen.


    Dann war meine Vorfahrin wohl eine Ausnahme. Sie ließ sich scheiden und heiratete den Vater ihres Seitensprungergebnisses, der zudem noch wesentlich jünger war.


    VG
    Jutta

  • Zitat von »Thea1966«
    Eine Scheidung kannst du zu dieser Zeit auf dem Dorfe zu 99,9% ausschliessen.


    Hier ist wohl der Wunsch Vater des Gedanken. Scheidungen gab es zu allen Zeiten und Orten und Religionen.


    Einfach nicht zu viele Krimis lesen ;-)

  • Scheidungen gab es wohl zu fast allen Zeiten. Habe grade mal ein wenig recherchiert um da ein wenig dazuzulernen. Bis ins 20. Jahrhundert blieben Scheidungen wohl die Ausnahme. Zur Zeit ist es für Männer schon wahrscheinlicher ihre Frau durch Scheidung zu verlieren als durch Tod, was natürlich auch mit der unterschiedlichen Lebenserwartung zu tun hat.


    Für Katholiken war und ist eine Scheidung sehr schwierig, an eine Wiederverheiratung nicht zu denken. In evangelischen Kreisen war das sicher einfacherer aber auf dem Lande in kleinen Gemeinden sehr ungewöhnlich.
    Man ging ja nicht einfach zum Anwalt nach dem Trennungsjahr und dann wurde die Scheidung ausgesprochen woraufhin man nur noch die Rentenpunkte teilen musste :D :whistling:


    Hab noch immer nicht ganz rausbekommen wie das mit der Scheidung konkret funktionierte. Ich glaube man konnte sich an ein Kirchliches Ehegericht wenden und dort wurde nach dem Schuldprinzip entschieden. Bei Ehebruch, übermäßiger Gewalt böswilligem Verlassen etc konnte dem Gesuch wohl zugestimmt werden.


    Wo habt ihr die Scheidungen denn gefunden? Gibt es Einträge in den Kirchenbüchern oder gar eine eigene Urkunde? Also ich kann nur mit vielen unehelichen Geburten aufwarten :D Scheidungen kamen mir bisher nicht unter...