Auf dem Schiff geboren | Welches Geburtsland?

  • Hallo zusammen,


    ich frage mich gerade, welches Geburtsland wurde eingetragen, wenn ein Kind während der Überfahrt (Auswanderung) zur Welt kam? Es scheint noch keiner diese Frage hier im Forum gestellt zu haben...

  • Hallo Simone,


    ich denke mal, das Geburtsland des auf dem Schiff geborenen Kindes wird das Herkunftsland des Schiffes sein. Der Kapitän kann ja auch Trauungen vornehmen !
    Eine andere Frage wäre nach dem Standesamt, wo die Geburt beurkundet wird. Das weiß ich aber gar nicht.


    Viele Grüße
    Wolfgang

  • Guten Morgen
    Also innerhalb der gesetzlichen Meilenzone(kann lt Google 12 Seemeilen sein)ist es ja kein Problem.In der Luft über den USA und Großbritannien ist es auch klar denn da hat das Kind automatisch die Staatsbürgerschaft des betreffenden Landes.Auf hoher See glaube ich wird es ein Problem sein,denn ich würde z.B. dagegen sein wenn das Schiff aus Venezuela(es ist nur ein Beispiel) oder einem anderen Staat stammt der z.B.es mit den Menschenrechten nicht so genau nimmt als Geburtsland eingetragen wird.Aber sicherlich ist irgendwo im Gesetzbuch über Internationales Seerecht so ein § vorhanden der das genau regelt.
    LG
    Franz Josef

  • hallo
    in der jetzt-zeit wäre dies kein Problem, immer da wo sich das Schiff befindet. Also in der Küstenregion in der Nähe von Boje .. für den Luftraum, woher das Flugzeug stammt
    aber das war ja nicht die Frage
    mir schein dies so zu sein, wenn das Schiff auf neutralem Gewässer fährt, dann ist der geburtsraum zu dem Land zuzuordnen, wo das Schiff gemeldet war, damals waren ja nicht alle Scghiffe in Panama gemeldet, es sei denn die Elern hatten da einen speziellen Wunsch. Aber das lässt sich flott eingrenzen, die Schiffsnationalität, und die Herkunft der Elern. irgenwie müsste es dann passen.
    hans

  • Hallo zusammen,


    Danke für Eure Antworten! Offenbar ist die Frage nicht so einfach zu beantworten wie sie klingt.


    Ich hatte in der Tat an die Auswanderer im 18. und 19. Jahrhundert gedacht. Beispiel: Ein deutsches Schiff legt von Bremen ab, macht einen Zwischenstop in Portsmouth, England, und fährt dann weiter nach New York. Alternativ: Ein amerikanisches Schiff... Oder: Ein englisches Schiff mit deutschen Auswanderern fährt von Antwerpen nach New York...


    Das Geburtsortprinzip ist in den USA seit 1868 in der Verfassung verankert. Eine 12-Meilen-Zone gab es damals aber nicht; das ist eine ziemlich moderne Regelung.


    In einem anderen Forum habe ich noch einen Beitrag gefunden, dessen Tenor war, dass es keine einheitliche Regelung gab...


    Auf Ancestry fand ich: Staatsarchiv Bremen. 4,24, Seemannsamt Bremen. D.5 Geburtsregister der auf See Geborenen, 1868-1883, 1903-1911 (FS 5343). Ich habe leider keinen Zugang, um dort mal zu schauen, ob es Angaben zur Nationalität gibt und wie sie ggfs. vergeben wurde.


    Ich hatte gehofft, dass jemand aus dem Forum vielleicht so einen Fall hätte und berichten kann.

  • Hallo zusammen
    Ich hab nochmal in Google gesucht und herausgefunden,dass das internationale Seerecht sie Sache sehr locker nimmt so stand es zumindest da.Also wenn sich die einzelnen Gesetzgeber nicht einig sind was sollen wir kleine dagegen tun.
    Liebe Grüße
    Franz Josef

  • Hallo zusammen
    In Google unter "Geburt auf hoher See"sind sehr viele Darstellungen zu finden unter anderem auch eine Darstellung die in einem anderen Forum behandelt wurde.
    und hier findet man etwas vom internationalen Seerecht
    worldoceanreview.com


    Liebe Grüße
    Franz Josef

  • Hallo zusammen,


    ich frage mich gerade, welches Geburtsland wurde eingetragen, wenn ein Kind während der Überfahrt (Auswanderung) zur Welt kam? Es scheint noch keiner diese Frage hier im Forum gestellt zu haben...


    Vorausgesetzt es handelt sich um ein internationales Gewässer (außerhalb der nationalen Gewässer), wird das auch so angegeben (geboren auf der HMS Eagle, mit Angabe der Schiffsposition). Ich habe das selbst so schon in alten Schiffslogbüchern gesehen, ich denke nicht, dass in der Geburtsurkunde etwas anderes stehen würde.


    Ein ganz anderes Thema ist die Staatsangehörigkeit. Nach deutschem Recht beispielsweise ist der Geburtsort unerheblich, weil die Staatsangehörigkeit nach Abstammung ermittelt wird. Meine Tochter ist auch im nicht-europäischen Ausland geboren, da gab's keinerlei Fragen wegen der Staatsbürgerschaft. Das ist auch mittlerweile in den meisten Ländern der Fall.


    Rossi

  • Hallo zusammen,


    zu Geburten und Sterbefälle auf Seeschiffen findet ihr was im Personenstandgesetz von 2013.


    § 37 Geburten und Sterbefälle auf Seeschiffen
    (1) Die Geburt oder der Tod eines Menschen während der Reise auf einem Seeschiff, das die Bundesflagge führt, wird von dem Standesamt I in Berlin beurkundet. Dies gilt auch, wenn sich der Sterbefall während der Seereise außerhalb des Seeschiffes, jedoch nicht an Land oder in einem Hafen im Inland, ereignet hat und der Verstorbene von einem Seeschiff, das die Bundesflagge führt, aufgenommen wurde.
    (2) Die Geburt oder der Tod muss von dem nach § 19 oder § 29 Verpflichteten dem Schiffsführer unverzüglich mündlich angezeigt werden.
    (3) Der Schiffsführer hat über die Anzeige der Geburt oder des Todes eine Niederschrift aufzunehmen, die von ihm und von dem Anzeigenden zu unterschreiben ist. In die Niederschrift sind auch die Angaben aufzunehmen, die nach § 21 oder § 31 in dem Geburten- oder
    Sterberegister zu beurkunden sind. Der Schiffsführer hat die Niederschrift und eine Abschrift der Niederschrift dem Seemannsamt zu übergeben, bei dem es zuerst möglich ist. Das Seemannsamt übersendet die Niederschrift dem Standesamt I in Berlin; die Abschrift ist bei dem Seemannsamt aufzubewahren.
    (4) Für die Beurkundung der Geburt oder des Todes eines Deutschen auf einem Seeschiff, das keine Bundesflagge führt, gilt § 36. Gleiches gilt, wenn der Verstorbene im Falle des Absatzes 1 Satz 2 von einem solchen Seeschiff aufgenommen wurde.


    MfG
    hwny