• Bei einem Vorfahren aus einem eingemeindeten OT von Gernsheim (Klein-Rohrheim) ist als Beruf aufgeführt Gemeindsmann. Was ist darunter zu verstehen: Ist das ein Arbeiter für die Gemeinde oder ein
    Tagelöhner. Wer hat eine Lösung zu dieser Berufsangabe.


    Es grüßt
    der Magistri


    Fürchte nicht Deine Feinde, sondern fürchte die, denen Du vertraust.

  • Hallo Magistri
    Ein Gemeindsmann ist lt.Wörterbuch ein entweder ein Gemeindevorsteher oder aber auch in den Dörfern ein Dorfvorsteher(Hab ich selber schon gesucht,weil ich einen Gemeindsmann bei meinen Ahnen habe)
    Liebe Grüße
    Franz Josef

  • Ich habe auch sehr viele Gemeindemänner als Vorfahren. Sie kamen aus den Orten Nassig und Niklashausen im Taubertal. Auffällig dabei ist aber, dass wirklich fast ALLE Bewohner des Ortes "Gemeindemann" waren. Und neben dieser Bezeichnung sind sie aber gleichzeitig noch Schmidt, Wirt, Bauer usw. Aber vielleicht hat das gesamte Dorf im Rat gesessen (es gab ja nicht so viele Einwohner). Was ich mir auch schon überlegt habe, vielleicht bezeichnet es auch alle Einwohner, die das Bürgerrecht in dem Ort besitzen, oder in dem Ort geboren sind. Aber mich würde es auch sehr interessieren, was es in Wirklichkeit damit auf sich hat. :)

  • Hallo ihr,
    ein Gemeindsmann, auch Gemeinsmann geschrieben, ist Angehöriger einer (Dorf-)Gemeinde im politischen Sinne. Damit waren bestimmte Rechte verbunden, z.B. (relativ) freie Nutzung von Gemeindegut (Weideflächen etc.). Vom Gemeinsmann werden die sog. "Inwohner" unterschieden, die zwar in der Gemeinde wohnten, aber nicht die selben Rechte hatten. Quasi zugezogene.
    Die gleiche Unterscheidung traf man übrigens in den Städten zwischen einem Bürger und einem Inwohner. (für Inwohner gab es auch manchmal andere Ausdrücke).
    Die Erlangung der Bürgerrechte, bzw. Rechte als Gemeinsmann war durch Rechtsvorschriften geregelt und kostete auch Geld. Im Ort geborene, deren Väter bereits Bürger bzw. Gemeinsmänner waren, hatten es in der Regel leichter, aber auch da ging das meistens auch nicht einfach automatisch.


    Wenn man bei seinen Forschungen darauf stößt, daß das halbe Dorf aus Gemeinsmännern bestand, die andere Hälfte aus Knechten, Inwohnern etc., dann kann man beruhigt davon ausgehen, daß es sich um diese Art von Dorfbevölkerung handelt.


    Ausnahmen der Bezeichnung:
    Es mag sein, daß in manchen Gegenden zu manchen Zeiten Schöffen, Senioren und sonstige Träger bestimmter kommunaler Ämter als Gemeinsmänner/Gemeinsleute bezeichnet wurden, das ist aber eher die Ausnahme. Jedenfalls muß man das immer wieder überprüfen, bzw. durch regionalgeschichtliche Literatur.


    Franz-Josef: es würde mich interessieren, in welchem Lexikon du deine Erklärung gefunden hat und für welche Region und Epoche das gelten soll.
    (vermutlich eine Gegend, in der ich noch nicht geforscht habe)
    Viele Grüße
    Gisela

    Ein Jegliches Ding hat seine Zeit, und alles Vornehmen unter dem Himmel hat seine Stunde
    Derzeitige Lieblingsbaustellen: GRUNER u. LINCKE, Sachsen, ab 1849 auch Schweiz. WURMSER von Schaffoltzheim, Bormio, Schweiz, Elsaß, Heidelberg. STREICHER, Ulm, 16. Jhdt. (Schwenckfelder). WERNBORNER, Hessen u.a.