Guten Tag ich habe hier eine Bemerkung des Pfarrers mit der ich nichts anfangen kann. Die geografischen Begriffe verstehe ich nicht. Kann bitte jemand drüber schauen?
Der Text ist aus Lißberg Wetteraukreis
den 27 May alls Dom JUDICA wardt Herr Joh. Adam
Brescher Cantor zu Hanau Herr Soldans Pfarrer
zu Ranstatt (welcher in abnehmen des gemühts
oder verstandts gerahten) Eydam zu einem Pastor
auff Effolderbach gemeinschafftlich bestellt u.
ernant(?), aber wie er von Hanaw wurde praesen-
tiret allso wurde er auch von Hessen Darmstättischem
Superindenten Herrn Dr Bilefeldt ratione [auf Grund] des alleinig inhabenden
fürstl. Installationsrecht ordiniert, unndt introducirt
dabey es vorhero einige Contradicentes auss Gray_ischer
u. jetzo fabricischer ( vorhero aber Stauffischer) seite gegeben
die protestando des Exercitium juris Caepiscopalis
mithaben wollen, ist ihm aber nicht gestattet worden, end lich
hatten sich auff fabricische seiten, nemblich der von Sell
willig hievon abzutretten declarirt, deme dann hierin
folgte der Herr Inspect. J. G. Gräve, auch der Gray__ische
Amptskeller, u. ist die sache dahinaus gedyen, daß nemblich die Pastores Gadrischer seiten alls der Herr Inspect.
u. dann Herr Wolff von Glaubergk oben an der rechten
stehen bleiben solten, aber der Herr Superintendens solte allein
ordinieren, u. installiren, oder den gantzen actum ______
welches Er mit mihr und dem Herrn Pfarrer M. Stockhausen von
Dauernheim auch verrichtet die wier ihrer nahenden
Beichtstunden u. ist auch so beyderseits dieser Actus
ohne praejudit.(ion) protocolliert u. unterschrieben zu
beyden theilen außgehändigt worden
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