Todeserklärungsbeschluss beim Amtsgericht anfordern

  • Hallo,


    mein Großvater wurde 1952 von einem Amtsgericht zum Ende des Jahres 1945 für Tod erklärt. Das Aktenzeichen liegt mir vor, auch ist mir bekannt an welches AG ich mich wenden müsste. Mit Sicherheit werden aber diese Unterlagen bereits, wenn nicht schon vernichtet, im hessischen Staatsarchiv abliegen? Soll man sich in diesem Fall jetzt eher erst an das zuständige AG oder gleich an das Archiv wenden? Und welche Unterlagen sendet man dem AG bzw. Archiv zu um eine Berechtigung zur Anforderung der Unterlagen nachzuweisen?


    Macht es überhaupt einen Sinn diese Unterlagen anzufordern? Oder erfahre ich dann eh nur das was mir ja bereits bekannt und auch dokumentiert ist?


    MfG Watf


    PS: Ops, da habe ich wohl den Beitrag von Svenja hier im Forum übersehen.

  • Hallo,


    inzwischen habe ich zum Thema ja auch einiges nachlesen können und eben einen, nach meiner Meinung hilfreichen,
    Hinweis mit mehr Informationen zum Todeserklärungsverfahren im Forum abgelegt.


    Aber meine Frage ...


    Zitat

    Macht es überhaupt einen Sinn diese Unterlagen anzufordern?


    ist wohl etwas untergegangen bzw. es hat hier tätsächlich noch niemand in einem derartigen Fall nachgeforscht und könnte etwas dazu "sagen"?


    MfG Jan

  • Hallo Jan,


    wäre es nicht am einfachsten, Du rufst im AG an, da Du ja im Besitz des Aktenzeichens bist? Dort kann man Dir dann auch sagen, welche Unterlagen zu so einem Vorgang angelegt werden.
    Natürlich auch, ob die Akten vernichtet wurden oder sich im Archiv befinden. Selbst das wäre mit einem Anruf im Archiv schnell in Erfahrung gebracht.

  • Hallo Chris,


    Zitat

    wäre es nicht am einfachsten, Du rufst im AG an, da Du ja im Besitz des Aktenzeichens bist?


    natürlich ... das hatte ich ja auch. Nachdem ich feststelle: das damals zuständige AG wurde 1968 einem anderen
    AG zugeordnet. Danach wurde dieses AG als Zweigstelle wieder einem anderen Amt zugeschlagen, welches dann
    2005 wieder aufgelöst wurde .... Nach meinem Telefonat wusste ich allerdings mit Sicherheit welches AG nun die
    Akten der "alten" Ämter führt ... und das diese Unterlagen "wahrscheinlich" noch im Bestand sind. Genaues könne
    ich natürlich nach einer schriftlichen Anfrage erfahren.


    Zitat

    Dort kann man Dir dann auch sagen, welche Unterlagen zu so einem Vorgang angelegt werden.


    Und da lag wohl mein Fehler beim Anruf! Hab wohl nicht genug Fragen gestellt bzw. mich nicht getraut nach
    weiteren Informationen zu fragen, Tststs .. Aber ich denke das im Laufe der Zeit, hoffentlich, mit etwas
    mehr "Erfahrung" dann auch von mir die "richtigen" Fragen gestellt werden ;-)


    Ich werde da demnächst schriftlich nachfassen und lass mich einfach von dem Ergebnis überraschen.


    MfG Watf

  • Zitat

    Ich werde da demnächst schriftlich nachfassen und lass mich einfach von dem Ergebnis überraschen.


    Vor 5 Tagen hatte ich ein Fax an das jetzt zuständige Amtsgericht für diese ehemalige Todeserklärung gerichtet. Bereits einen Tag später wurde ich zurückgerufen um abzuklären ob ich auch berechtigt sei die Unterlagen anzufordern. Und nun liegen mir bereits die Unterlagen - kostenlos - vor.


    Ich muss gestehen ... der Inhalt der Unterlagen haben mich emotional ziemlich erwischt. Alleine schon die Kopie des Schreibens von der Front ( im Osten 30.11.1943) an meine Großmutter in welchem mitgeteilt wird das mein Großvater vermisst aber wohl eher gefallen ist ... da niemand aus seiner Kampftruppe von der Front zurückkehrte ...


    7 lange Seiten die ich erst einmal aufarbeiten muss. Durch die Aussage eines überlebenden Kriegskameraden vor dem Gericht habe ich nun erfahren das mein Großvater Obergefreiter in einem Baubatallion war ... in Frankreich und Russland (Krim) gekämpft hat ... wann er zur Wehrmacht eingezogen wurde ... eine Feldpostnummer ...


    Da muss ich erstmal durch ... da ist soviel neues für mich. Ich bin total überrascht was mir diese kleine Nachfrage gebracht hat.


    Jeder der in seinen Unterlagen etwas über einen Todeserklärungsbeschluss vorliegen hat sollte unbedingt die Unterlagen anfordern! Es lohnt sich - jedenfalls bei mir.


    Und nun vertiefe ich mich mal in die Post ;-) Euch allen auch einen so guten und erfolgreichen Tagesbeginn.


    MfG Watf

  • Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass du bei solchen Unterlagen erst einmal schlucken musst. Das ist schließlich kein Film, das ist alles echt und deine Familie.
    Bei mir ist es mein Großonkel, der im 2. WK vermisst und später auch für tot erklärt wurde, also der Ehemann der Schwester meiner Oma. Weder meine Großtante noch meinen Großonkel habe ich gekannt, trotzdem wäre es sicher bewegend, Unterlagen darüber zu sehen.

    Suche: FN Lüning (Dorstfeld, Recklinghausen, Dülmen), FN Klaus/Claus (Haltern am See), FN Liedtke (Dirschau, Danzig, Dülmen), FN Sichtermann (Bochum, Indiana/USA), FN Stryczynski, Marciniak (Rogazyce, Jarotschin, Radlin/Posen)