Hallo,
mein Großvater wurde 1952 von einem Amtsgericht zum Ende des Jahres 1945 für Tod erklärt. Das Aktenzeichen liegt mir vor, auch ist mir bekannt an welches AG ich mich wenden müsste. Mit Sicherheit werden aber diese Unterlagen bereits, wenn nicht schon vernichtet, im hessischen Staatsarchiv abliegen? Soll man sich in diesem Fall jetzt eher erst an das zuständige AG oder gleich an das Archiv wenden? Und welche Unterlagen sendet man dem AG bzw. Archiv zu um eine Berechtigung zur Anforderung der Unterlagen nachzuweisen?
Macht es überhaupt einen Sinn diese Unterlagen anzufordern? Oder erfahre ich dann eh nur das was mir ja bereits bekannt und auch dokumentiert ist?
MfG Watf
PS: Ops, da habe ich wohl den Beitrag von Svenja hier im Forum übersehen.