Hallo Detlef,
ZitatWas Du mit der Sterbeurkunde machen willst, ist für das berechtigte Interesse völlig unerhelblich.
Das bezweifele ich allerdings bei diesem Standesamt ... ich bin mir bereits jetzt schon fast sicher das mir die Urkunde
auch nach Einreichung der Geburtsurkunde meines verstorbenen Bruders (Danke für deinen Hinweis - den ich schlicht
übersehen habe) verweigert werden wird ... aber ich könnte mich ja auch irren ...
Die Urkunde einer vor 2 Jahren verstorbenen Schwester habe ich mit den gleichen Unterlagen und Begründungen von
einem anderen Standesamt problemlos bekommen.
Auf Anfrage bei einigen anderen Ämtern wurde mir mitgeteilt das es zur Geltendmachung eines berechtigten Interesses
ausreichend sei z.B Gründe wirtschaftlicher oder auch ideeller Natur anzuführen ... welche nach vernünftiger
Erwägung die Benutzung der Dokumente gerechtfertigt erscheinen lassen. Dazu zähle auch die Suche nach Geschwistern
und auch die Ahnenforschung.
Tja .. Diese Prüfung scheint aber wohl nicht einheitlich auf allen Ämtern so vorgenommen zu werden. Wie mir auch ein
anderes Standesamt, von welchem ich schon mehrfach Urkunden erhalten hatte, auf Nachfrage bestätigte. "Wir erkennen
die Ahnenforschung ohne Probleme an ... die Kollegen auf dem Standesamt in xyz scheinen das anders zu sehen." DAS kann
es aber doch nicht sein ... oder? Was für einen Sinn macht denn dann ein entsprechendes Gesetzt wenn jedes Amt den Gesetzestext
dann nach eigenem Ermessen auslegt?
Ich möchte doch lediglich eine Urkunde die mir nach dem Gesetz zusteht. Dann möchte ich einfach nur wissen welche Unterlagen
ich dazu einreichen muß und welche Begründung ausreicht um die Urkunde dann auch zu erlangen. Und dazu möchte ich keinen
unnötigen Schriftwechsel führen müssen ... eventuell noch eine Anwalt beauftragen müssen um dann zu meinem Recht zu kommen.
Das eine Amt akzepiert dann die Ahnenforschung allgemein, ein anderes will noch einen Nachweis (welchen?) das ich auch wirklich
Ahnenforschung betreibe ... etc.
Originalauszug aus meiner Ablehnung:
"... Auch die Angabe, dass die Urkunde zum Zweck der Familienforschung benötigt wird, ermöglicht nicht die Prüfung eines
berechtigten Interesses, da Ihnen Geburtstag und -ort, sowie Sterbedatum und -ort des Bruders bereits bekannt sind."
Weshalb ich ja bereits jetzt bezweifele das nur die Nachreichung der Geburtsurkunde meines verstorbenen Bruders (womit ich
dann lediglich die Geschwisterschaft beweisen würde) dort dann als ausreichend betrachtet werden wird. Aber ... schau mer mal
wie es weitergeht ... ich suche mir erst noch weitere Informationen um nicht weiteren und unnötigen Schriftwechsel zu verursachen
MfG Watf