Personenstandsgesetz - Ablehnung einer Sterbeurkunde

  • Hallo,


    einer meiner Brüder ist 2012 verstorben, mir wurde die Ausstellung einer Kopie aus dem Sterberegister verweigert.


    Nun habe ich natürlich auch die Fragen und Antworten zum Personenstandsgesetz (PStG) hier im Forum gelesen und
    ich bin der Meinung das diese Ablehnung wohl falsch ist?


    Berichtigt mich bitte falls ich da jetzt total falsch liege! Denn ich möchte wie folgt Einspruch gegen die Ablehnung erheben:



    Wenn ich damit jetzt völlig auf dem Holzweg bin, mir die Urkunde zu Recht verweigert wurde ... schreit bitte laut HALT ... bevor ich mich mit dieser Art Einspruch nur blamieren würde ;-)


    Anmerken möchte ich noch das ich telefonisch nach der Antragsstellung vom Amt kontaktiert wurde. Man wollte wissen für was ich die Urkunde benötige. Daraufhin ich wahrheitsgemäß (Typisch Frischling?) Stammbaum/Ahnenforschung nannte und mir bereits telefonisch abgelehnt wurde , ich aber um eine schriftliche Ablehnung, gerne per eMail (siehe oben), bat.



    Ich habe irgendwie Probleme mit diesem Teil des Gesetzes:


    "... reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn .." ???


    Ich möchte die Urkunde ... an die Wand hängen ... in mein Fotoalbum kleben ... allen Familienmitglieder schenken ... endlich wissen wodurch er verhindert war mich die letzten Monate anzurufen ... in einem Stammbaum ablegen ... die Urkunde feierlich verbrennen ... .... ;-) Ja WELCHE Gründe sind den ein berechtigtes Interesse innerhalb der Sperrfrist? Doch wohl DAS Interesse DAS eben ein Bruder oder eine Schwester, oder ein Kind, an der Urkunde hat ... für welche Verwendung auch immer. Anderenfalls bräuchte es doch diese Definierung im Gesetz gar nicht?


    Hey ... ich bin nur ehemaliger Hauptschüler ... also habt Nachsicht falls ich da was total durcheinanderbringe .. eventuell sitze ich die letzten Tage auch viel zu viel über alten Unterlagen und sehe vor lauter Sütterlin nicht mehr ganz klar ... Hoffentlich war dann wenigstens mein Beitrag etwas unterhaltsam ;-)


    Watf taucht jetzt ab und wünscht allen noch einen schönen Abend!

  • Hallo Watf,


    vorab eine Frage: warum reicht Dir der Totenschein Deines Bruders nicht aus?


    Die Rechtslage ist klar: die Behörde(-nmitarbeiterin) hat offensichtlich übersehen, dass Du kein rechtliches, sondern ein berechtigtes Interesse geltend machst. Das berechtigte Interesse besteht darin, dass Du ein Geschwister Deines Bruders bist. Was Du mit der Urkunde vorhast, ist unerheblich. (Ich unterstelle, dass es wirklich um Deinen Bruder und nicht etwa um einen Halbbruder geht!).


    Deshalb empfehle ich Dir, kurz und prägnant Widerspruch einzulegen (keinen langen Sermon schreiben nach dem Motto: Um mich kurz zu fassen, hatte ich keine Zeit :D ), etwa so ähnlich:


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    ich komme zurück auf Ihre eMail vom 20.01.2014, in welcher mir die Ausstellung einer Kopie des Sterberegistereintrages meines am xx.xx.2012 in xxx verstorbenen Bruders xxx xxx verweigert wurde, und lege Widerspruch ein.
    Ich mache als Bruder des Verstorbenen mein berechtigtes Interesse nach § 62 Abs.1 PStG geltend.


    Mit freundlichen Grüßen


    Gruß
    Detlef

  • > Das berechtigte Interesse besteht darin, dass Du ein Geschwister Deines Bruders bist. Was Du mit der Urkunde vorhast, ist unerheblich.


    Sooo einfach ist es nun auch wieder nicht. Das berechtigte Interesse muss schon glaubhaft gemacht werden - schließlich steht nicht im Gesetz, die Urkunde ist -voraussetzungslos- an Geschwister auszuhändigen. Als berechtigtes Interesse wird aber Familienforschung anerkannt.
    Ich würde nur knapp daraufhinweisen, dass als Bruder des Verstorbenen ein *berechtigtes* Interesse gem. § 62 Abs.1 PStG ausreicht und die Urkunde - wie auch bereits telefonisch erklärt- zum Zweck der Familienforschung benötigt wird.


    Alternativ könnten auch (Groß)Eltern/Kinder/Ehegatte des Verstorbenen die Urkunde anfordern. Denen ist gem. Abs.1 Satz 1 des Paragraphen die Urkunde ohne Begründung zu überlassen....

  • Hallo Watf,


    ich schildere Dir mal meine Erfahrung.
    Nach einem Sterbefall in meiner Familie war der Verdacht vom Mißbrauch der Sterbeurkunde gegeben.
    Ich fragte beim Standesamt an, ohne meinen Verdacht zu schildern, wer auf Anforderung eine Sterbeurkunde erhält.
    Mir wurde erklärt, nur die Ehefrau bzw. die Kinder oder Eltern erhalten diese Urkunde.
    Geschwister erhalten diese Urkunde nicht.


    Viele Grüße von Rentier

  • Hallo miteinander,
    ja es ist sehr schwierig. Der Bruder meines Mannes ist vor ein paar Jahren verstorben, er war geschieden , hatte keine Kinder und meine Schwiegereltern sind auch schon lange tot. Mein Mann war der einzige Angehörige und dennoch wurden uns keinerlei Urkunden ausgehändigt, die wir aber dringend für die Beerdigung benötigten und für die Reglung seines Nachlasses. Selbst dieses berechtigte Interesse mussten wir gerichtlich geltend machen....
    Liebe Grüße
    Jutta

    Es ist nicht das Wissen, sondern das Lernen,
    nicht das Besitzen, sondern das Erwerben,
    nicht das Dasein, sondern das Hinkommen,
    was den größten Genuss gewährt.

    Carl Friedrich Gauß


    Suche FN Wittmann und Angeheiratete-FN Hoffmann/ Oberschlesien-FN Naujock /Ostpreußen

    Dauersuche Geburt Marianna ( Maria) Barbara Olschewski ca 1798 im Raum Dirschau

  • Rentier, JuHo54
    Eure Erfahrungen dürften aber noch auf dem alten Gesetz beruhen, das ein *rechtliches* Interesse verlangte.
    Seit 2009 ist das neue PStG in Kraft und jetzt reicht für Geschwister das *berechtigte* Interesse.

  • Hallo Hermann,
    nein, es war Ende 2009....
    Liebe Grüße
    Jutta

    Es ist nicht das Wissen, sondern das Lernen,
    nicht das Besitzen, sondern das Erwerben,
    nicht das Dasein, sondern das Hinkommen,
    was den größten Genuss gewährt.

    Carl Friedrich Gauß


    Suche FN Wittmann und Angeheiratete-FN Hoffmann/ Oberschlesien-FN Naujock /Ostpreußen

    Dauersuche Geburt Marianna ( Maria) Barbara Olschewski ca 1798 im Raum Dirschau

  • Hallo Jutta,


    da Dein Fall ganz anders liegt, mußte ein rechtliches Interesse begründet werden. Geschwister brauchen nur ein berechtigtes Interesse nachzuweisen (selbstverständlich mit Geburtsurkunden). HermannP hat völlig Recht.


    Gruß
    Detlef

  • Hallo Detlef,
    mein Mann ist doch der Bruder...... und bekam die Sterbeurkunde trotzdem nicht....
    Liebe Grüße
    Jutta

    Es ist nicht das Wissen, sondern das Lernen,
    nicht das Besitzen, sondern das Erwerben,
    nicht das Dasein, sondern das Hinkommen,
    was den größten Genuss gewährt.

    Carl Friedrich Gauß


    Suche FN Wittmann und Angeheiratete-FN Hoffmann/ Oberschlesien-FN Naujock /Ostpreußen

    Dauersuche Geburt Marianna ( Maria) Barbara Olschewski ca 1798 im Raum Dirschau

  • Hallo Jutta,


    die Geltendmachung eines berechtigten Interesse erfolgt formlos und im allgemeinen problemlos, es sei denn, die Behörde hatte das neue Recht seit 2009 noch nicht verinnerlicht. Bei Deinem Mann ging es andernfalls vermutlich nicht um das berechtigte Interesse eines Familienforschers, sondern um das rechtliche Interesse des (einzigen) Erbberechtigten, selbst wenn das nicht ausdrücklich Gegenstand der Korrespondenz war.


    Gruß
    Detlef

  • Hallo,


    ein Danke an alle ... das sind alles sehr interessante Antworten für mich!


    Zitat von Detlef05

    vorab eine Frage: warum reicht Dir der Totenschein Deines Bruders nicht aus?


    Einen derartigen besitze ich nicht. ... Und ja, es handelt sich um meinen leiblichen Bruder!


    Zitat

    empfehle ich Dir, kurz und prägnant Widerspruch einzulegen


    Stimmt! Fällt mir manchmal etwas schwer ;-)


    Zitat von "HermannP"

    Als berechtigtes Interesse wird aber Familienforschung anerkannt.


    Hm ... dazu habe ich mittlerweile aber unterschiedliches gelesen ... und habe den Eindruck das
    darüber wohl jedes Amt nach eigener Lage entscheidet?


    Nach meinem Verständnis erfülle ich doch das vom Gesetz vorgeschriebene berechtigte Interesse,
    weil ich ein Geschwister bin! Warum noch ein Verwendungszweck? Der in meinem Falle aber eindeutig
    bei der Familienforschung liegt.


    Zitat

    schließlich steht nicht im Gesetz, die Urkunde ist -voraussetzungslos- an Geschwister auszuhändigen.


    Ich lese da aber: Wenn der Antrag z.B von einem Geschwister des Verstorbenen gestellt wird, reicht das als
    Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus? Welche Gründe sollte es denn ansonsten geben die dem
    berechtigten Interesse entgegenstehen würden? Doch, das verwirrt mich schon ;-)


    Dann werde ich demnächst, kurz und prägnant ;-), Widerspruch einzulegen.


    MfG Watf

  • >
    Ich lese da aber: Wenn der Antrag z.B von einem Geschwister des Verstorbenen gestellt wird, reicht das als
    Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus.
    >


    Nein, das steht so nicht da .-)
    Im Paragraphen werden drei Personengruppen hinsichtlich des Verstorbenen angesprochen:
    1) Eltern,Ehegatten, Kinder - bekommen die Urkunde allein auf Antrag hin
    2) Geschwister - bekommen sie, wenn sie berechtigtes Interesse *glaubhaft* machen können
    3) alle übrigen, wenn sie ein rechtliches Interesse *glaubhaft* machen können
    Nach Deiner Logik könnte auch ich hingehen und sagen: Ich gehöre zu allen übrigen und mache hiermit mein rechtliches Interesse
    geltend (also her mit der Urkunde .-))


    Wie es auch sei: Wenn 'Familienforschung' als berechtigtes Interesse abgelehnt wird, verlange auf jeden Fall eine schriftliche Bestätigung darüber(keine eMail!). Dagegen legst Du dann schriftlich Widerspruch ein (nicht per eMail!). Über Deinen Widerspruch wird dann eine andere(!) Stelle im Haus entscheiden. Wenn die auch ablehnen, kannst Du dagegen klagen...
    Aber einfacher wärst dann, wenn die (Groß)Eltern oder Ehegatte Deines verstorbenen Bruders die urkunde beantragen (s.oben)

  • 2) Geschwister - bekommen sie, wenn sie berechtigtes Interesse *glaubhaft* machen können

    Auch dieser Satz ist doch eindeutig: Geschwister haben ein berechtigtes Interesse und somit ein Recht auf die Urkunde! Natürlich reicht es nicht aus, einfach nur zu behaupten, man sei ein Geschwister. Der Gesetzgeber verlangt zu Recht die Glaubhaftmachung. Glaubhaft machst Du Deine Geschwisterschaft, indem Du Deine Geburtsurkunde und die Geburtsurkunde des verstorbenen Bruders in Kopie beifügst und diese beiden Urkunden dieselben Eltern ausweisen.


    Gruß
    Detlef

  • > 2) Geschwister - bekommen sie, wenn sie berechtigtes Interesse *glaubhaft* machen können
    > > Auch dieser Satz ist doch eindeutig: Geschwister haben ein berechtigtes Interesse und somit ein Recht auf die Urkunde!


    Ja, dieser Satz ist eindeutig, dass sie eben nicht (allein) ihr Verwandschaftsverhältnis sondern auch ihr Interesse glaubhaft machen müssen.
    Andernfalls hätte der Gesetzgeber auch Geschwistern -allein auf Antrag hin- die Urkunden überlassen können.


    Das war die Theorie, mal sehen, was Watf noch aus der 'Praxis' erzählt .-)

  • dass sie eben nicht (allein) ihr Verwandschaftsverhältnis sondern auch ihr Interesse glaubhaft machen müssen.

    Mißverständnis! Indem sie ihr Verwandschaftsverhältnis belegen = beweisen, machen sie ihr berechtigtes Interesse glaubhaft.


    Gruß
    Detlef

  • Hallo Detlef,


    nein, so funktioniert das nicht. Ein Recht auf die gradlinige Familienforschung hat jeder Forscher. In die Nebenlinien nur eben bei einem berichtigten Interesse. Geschwister sind Nebenlinien. ;) Da würde sowas wie eine Erbschaftsangelegenheit ein berechtigtes Interesse sein. Auch vererbbare Krankheiten, also medizinische Gründe. Nur der Forscherdrang in die Nebenlinie der Geschwister, ist kein berechtigtes Interesse.


    LG
    Lizzy

  • Da würde sowas wie eine Erbschaftsangelegenheit ein berechtigtes Interesse sein.

    DAS wäre ein rechtliches Interesse. Ahnenforschung/ Familienforschung ist ein berechtigtes Interesse.


    Ist eine immer wiederkehrende Diskussion hier und z. B. hier schön zusammengefaßt. Schon älter und VOR der Novellierung des PstG geschrieben, aber eben gut erklärt, was berechtigt und rechtlich ist, findet man hier .


    Das ändert allerdings nichts daran, daß einige Archivare/ Personenstandsbeamte ihre eigene Auslegung hierzu haben und man sich überlegen muß, wie man diese überzeugen könnte 8-)


    Grüße


    Lothar

  • Hallo Lothar,


    ja, da habe ich mich verquert ausgedrückt, aber eben genau das gemeint. ;)


    Hier der Auszug zu Deinem Link "berechtigetes Interesse":


    Das Interesse an der Erforschung der eigenen Familie ist lediglich als
    „berechtigtes Interesse“ anzusehen und damit nicht ausreichend, um vom
    Standesamt z. B. Auskünfte über Seitenverwandte (Geschwister, Onkel,
    Tanten, Cousins und Cousinen usw.) zu erhalten.


    Die von mir als Beispiel angeführten Gründe, wie Erbrecht, sind rechtlich begründete Auskunftsanfragen beim Standesamt und denen wird stattgegeben. ;)



    LG
    Lizzy

  • Hallo,


    Zitat

    Dann werde ich demnächst, kurz und prägnant ;-), Widerspruch einzulegen.


    Hatte ich die Tage erledigt und bekomme nun erneut eine Absage.


    Mein berechtigtes Interesse hätte ich nicht mit meiner ersten eMail und der dort anhängenden
    Kopie meines Personalausweises sowie den Daten meines Bruders nachgewiesen.


    Auch meine Angabe das die Urkunde zum Zweck der Familienforschung benötigt werde würde es
    nicht ermöglichen ein berechtigtes Interesse zu prüfen ... da mir ja bereits Geburtstag sowie Sterbetag
    und Sterbeort meines Bruders bekannt seien ....


    Jetzt soll ich darlegen weshalb die Abschrift trotzdem für mich erforderlich sei, damit daran mein berechtigtes
    Interesse geprüft werden könne.


    ?


    1. Weil ich mir die Abschrift einrahmen und aufhängen will? ;-)


    Oder doch den Hinweis noch nachreichen das ich eben für meine Ahnenforschung ein amtliches
    Dokument benötige um die dort notierten Daten auch für nachfolgende Generationen belegen zu können?


    Hier treibt ein Amt aber ziemlich viel, unnötigen, Aufwand? Oder?


    MfG Watf

  • Mein berechtigtes Interesse hätte ich nicht mit meiner ersten eMail und der dort anhängenden
    Kopie meines Personalausweises sowie den Daten meines Bruders nachgewiesen.

    Hallo Watf,


    wie ich Dir schon am 20.02. geschrieben habe, mußt Du durch die Geburtsurkunden von Dir und Deinem Bruder Eure Geschwisterschaft nachweisen. Nur die Daten Deines Bruders -ohne urkundlichen Beleg- anzuführen, reicht nicht aus. Ohne die Geburtsurkunde Deines Bruders, aus der ja hervorgeht, dass Ihr beide dieselben Eltern habt, könnte jeder beliebige Unberechtigte einen Antrag stellen.
    Was Du mit der Sterbeurkunde machen willst, ist für das berechtigte Interesse völlig unerhelblich.


    Gruß
    Detlef