Bis zu welchem Alter wurden Kinder im KB als 'infans' bezeichnet?

  • Hallo zusammen,


    im Totenbuch Lüdinghausen finde ich vor 1800 zahlreiche Einträge der Form "infans Henrici Hegeman", also Kind des Heinrich Hegeman, etc. Es sind keine Altersangaben vorhanden.


    Wie alt durften Kinder sein, um noch als "infans" bezeichnet zu werden und ab wann wurde der volle Name des Kindes, also einschließlich Vorname, eingetragen? Hat da jemand Erfahrung? Vielleicht nach der Kommunion, also zu damaligen Zeit ab etwa dem 12. Lebensjahr?

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  • Hallo Simone,
    das Wort "infans" hat als Grundbedeutung "nicht sprechend". Damit meint der Lateiner 2. einen unberedten Menschen, jemand, der sich nicht gut ausdrücken kann.


    die 1. Bedeutung paßt hier besser: ein sehr kleines Kind, das noch nicht sprechen kann, bestenfalls lallt bzw. Kindersprache von sich gibt.
    Ob man das für KBs der frühen Neuzeit an einem bestimmten Alter festmachen kann, weiß ich nicht. Ich bezweifele das.
    Daher denke ich, daß man da keine deutschland- oder euopaweite eindeutige Antwort geben kann.
    In der Regel wird es ein kleines Kind sein, aber auch da kann es Ausnahmen geben.
    in der Hoffnng, zur Verwirrung hinreichend beigetragen zu haben,
    viele Grüße
    Gisela

    Ein Jegliches Ding hat seine Zeit, und alles Vornehmen unter dem Himmel hat seine Stunde
    Derzeitige Lieblingsbaustellen: GRUNER u. LINCKE, Sachsen, ab 1849 auch Schweiz. WURMSER von Schaffoltzheim, Bormio, Schweiz, Elsaß, Heidelberg. STREICHER, Ulm, 16. Jhdt. (Schwenckfelder). WERNBORNER, Hessen u.a.