Hallo zusammen,
im Totenbuch Lüdinghausen finde ich vor 1800 zahlreiche Einträge der Form "infans Henrici Hegeman", also Kind des Heinrich Hegeman, etc. Es sind keine Altersangaben vorhanden.
Wie alt durften Kinder sein, um noch als "infans" bezeichnet zu werden und ab wann wurde der volle Name des Kindes, also einschließlich Vorname, eingetragen? Hat da jemand Erfahrung? Vielleicht nach der Kommunion, also zu damaligen Zeit ab etwa dem 12. Lebensjahr?