[???] Befreiung vom Aufgebot | Gründe?

  • Hallo Simone,


    davon habe ich auch mal gelesen. Ich meine, eines der Brautleute oder ein Elternteil ist sterbenskrank gewesen, aber die Ehe sollte schnell geschlossen werden. Das lag dann im Ermessen des Pastors, ob er die Trauung ohne Aufgebot vornahm.


    Viele Grüße, Ursula

    Fünf sind geladen, zehn sind gekommen. Ich gieß Wasser zur Suppe und heiß alle willkommen.


    Viele Grüße, Ursula

  • Hallo Simone,


    Ehehindernisse oder -Erschwernisse konnten z.B. sein:
    - handelte es sich um eine interkonfessionelle Heirat (Eheleute gehörten unterschiedlichen Glaubensbekenntnissen an)?
    - handelte es sich um eine interfamiliäre Heirat (Ehelaute waren miteinander verwandt)?
    - war der Altersunterschied der Eheleute sehr groß (und ein Partner hatte schon große Kinder)?


    Die Zulässigkeit der Eheschließung konnte trotzdem bereits durch richterlichen Beschluß bestätigt sein, so dass ein Aufgebot überflüssig war.


    Ursulas Ansatz kann ich mir nur schwer vorstellen; das würde ja bedeuten, dass die Kirche der potentiellen Erbschleicherei Vorschub leistet. Eine solche Ehe wäre anfechtbar.


    Gruß
    Detlef

  • Hallo zusammen,


    Danke für Eure Beiträge! Den Fall "sterbenskrank" schließe ich im vorliegenden Fall aus; das Paar bekam 13 Jahre später noch ein Kind.


    Ich hatte auch diesen Artikel im GenWiki gelesen (http://wiki-de.genealogy.net/Dispens#Dispens_vom_Aufgebot), aber "Dispens vom Aufgebot" ist irgendwie nicht erklärt, oder?


    Könnte es etwas mit der Fastenzeit zu tun haben? Die Ehe wurde am 29.03.1730 geschlossen - allerdings nicht als einzige Ehe und bei der anderen ist keine Dispens eingetragen.


    Betreffend Altersunterschied oder gemeinsame Vorfahren kann ich leider (noch) nichts sagen, da ich noch nicht weiter in die Vergangenheit vorgedrungen bin.

  • Hallo Simone,


    war Deine Ahnin Professorentochter?


    Gefunden bei Google-Books:


    In Schleswig Holsteín gab es im 18. Jahrh. Konzessionen zur Hauskopulation ohne vorhergehende öffentliche Verlobung. Auch galt die Haustrauung für vornehmer, da der Adel, die Besitzer adliger Güter und die vielen Professorentöchter das Vorrecht hatten sich nach ihrem Belieben und ohne vorheriges Aufgebot trauen zu lassen.


    Einen Krieg und die Einberufung des Bräutigams könnte ich mir auch vorstellen.


    @ Detlef, schau mal hier:
    http://books.google.de/books?i…fgebot%20heiraten&f=false


    Viele Grüße, Ursula

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    Viele Grüße, Ursula

  • Hallo Ursula,


    ich habe keinen Hinweis darauf, dass es sich um etwas anderes als Bauern oder Ackerbürger handeln könnte. Professoren gab es in der Kleinstadt Lüdinghausen wohl eher nicht. Und ein Krieg stand um 1730 im Münsterland auch nicht an.