Adoption und Altadoption

  • Man hört immer wieder, daß mit einer Adoption die Bindungen an die Herkunftsfamilie erlöschen.


    Dies betrifft aber nur die Adoptionen ab 1977, denn es gilt:



    Bei einer Adoption vor dem 1. Januar 1977 wurde die Verwandtschaft des angenommenen Kindes zu seinen leiblichen Eltern und den Verwandten nicht aufgehoben.




    Das adoptierte Kind behielt gegenüber seinen Blutsverwandten sein volles Erb- und Pflichtteilsrecht. Zusätzlich erhielt das Kind ein Erbrecht gegenüber seinen Adoptiveltern, wenn dies im Adoptionsvertrag nicht ausgeschlossen wurde.





    Altadoption


    Als Altadoption bezeichnet man eine Adoption, die nach altem Adoptionsrecht vor dem 1.1.1977 erfolgte.


    Damals galt für die Adoption das sog. "Vertragssystem", d.h. die Adoption erfolgte durch notariellen Vertrag, der vom Amtsgericht bestätigt wurde.


    Ein Vertrag zeitigt Rechtswirkungen nur zwischen den Vertragsschließenden.


    Das Adoptivkind und seine nach der Adoption geborenen Kinder erhielten ein einseitiges Erb- und Pflichtteilsrecht gegenüber dem Annehmenden.


    Seit dem 1.1.1977 gilt stattdessen das "Dekretsystem". Adoptiert wird jetzt nicht mehr aufgrund Vertrages, sondern durch Adoptionsbeschluss des Familiengerichts (bis 2009 des Vormundschaftsgerichts) aufgrund eines notariell zu beurkundenden Adoptionsanstrags.



    BGB in der Fassung vom 1. Januar 1900 - 1. Januar 1977:




    § 1764. Die Rechte und Pflichten, die sich aus dem Verwandtschaftsverhältnisse zwischen dem Kinde und seinen Verwandten ergeben, werden durch die Annahme an Kindesstatt nicht berührt, soweit nicht das Gesetz ein Anderes vorschreibt.




    Der Annehmende selbst bekam gegen das Adoptivkind kein Erb- und Pflichtteilsrecht:




    § 1759. Durch die Annahme an Kindes Statt wird ein Erbrecht für den Annehmenden nicht begründet.






    In diesem Fall (Altadoption) müssen die Standesämter auch die gewünschten Dokumente für die Ahnenforschung ausstellen, denn die Verwandtschaftsverhältnisse bestehen weiter.






    Gesegnete Ostern wünscht Euch




    Schäfchen