Berufe - Gerichtstschöpe -

  • Hallo Peter,


    das kommt auf den Zeitraum an.


    Im Spätmittelalter und der frühen Neuzeit sind Gerichtsschöppen die Geschworenen, in manchen Herrschaftsgebieten auch Richter oder des Gerichts genannt.


    Diese waren von der Aufgabenstellung im weitesten Sinne identisch mit den heutigen Gemeinde- oder Stadträten. Sie hatte meist auch noch die niedere Gereichtsbarkeit inne, also z.B. solche Dinge wie Strafen aussprechen bei Händel unter Nachbarn, oder Arbeiten an einen Sonn- oder Feiertag, oder übermäßiges Zechen, oder Fluchen in der Öffentlichkeit.


    Diese Ämter wurden oft auf Zeit vergeben; in manchen Herrschaftsgebieten auch auf Lebenszeit. Die Ausübung des Amtes erfolgte "ehrenamtlich", als Schöppe, Richter oder des Gerichts gehörte man zur sogenannten Ehrbarkeit und damit meist zur reicheren und einflußreichen Oberschicht in Stadt oder Dorf. Oftmals "vererbten" sich diese Ämter über Generationen vom Vater auf den Sohn oder Schwiegersohn.

    Viele Grüße


    Herbert Ernst


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  • Wir sind dabei unser Schöffenbuch übersetzen zu lassen. Die erste Seite wird wie folgt beschrieben: " Liber scabinorum in Enkirch", Transkription des älteren Enkircher Schöffenbuchs 1490 - 1567. Das Buch wird bearbeitet von Peter Schößler, Ravengiersburg. Es ist das Gerichtsbuch mit einer neuen und verbesserten Gerichtsordnung von 1248. Die Besetzung des Gerichtes beginnt mit 2 Schöffen, endet mit 6 Schöffen beim kleinen Gericht. Beim Hochgericht gibt es 12 Schöffen, wovon die Hälfte jedes Jahr zu Osterdienstag neu gewählt wird, die anderen sind sogenannte Gerichtsviergeschworene, ein Titel auf Lebenszeit, der dazu noch vererbbar ist. Ich gehe davon aus, dass abhängig von verschiedenen Landesherrschaften erstens die Schreibweise unterschiedlich ist und zweitend auch die Besetzungen anders geregelt sind.