Frage zur Vorgehensweise / Halbschwester gesucht

  • Hallo,


    folgendes Problem stellt sich mir:


    Meine Mutter hat im jugendlichen Alter im Elternhaus in einem unbenutzten Ofen versteckte Briefe vom Gericht gefunden. Darin soll es um Unterhalt für eine vermutlich uneheliche Tochter meines Großvaters gegangen sein. Meine Mutter hat erst nach dem Tod ihres Vaters vor ein paar Jahren ihre Mutter darauf angesprochen und diese bestätigte indirekt einen außerehelichen Kontakt meines Großvaters, flüchtete sich jedoch in etwas naive Vorstellungen bzw. wollte eine "außereheliche Affäre" ihres Mannes nicht wahrhaben. Bald darauf starb auch sie und meine Mutter fragt sich immer noch, ob sie eine Halbschwester hat.


    1) Seht ihr irgendeine Möglichkeit die Identiät der Halbschwester heraus zu finden (Amtsgericht, Standesamt oder???) ?
    2) Wie ist die rechtliche Lage hier?


    Das Ganze dürfte sich zwischen 1960 und 1975 abgespielt haben.


    Danke für jeden Ratschlag!


    MfG


    Martin

  • Hallo Martin,


    mir fällt da zuerst das Gericht ein.
    Hast Du das betreffende Gericht schon angeschrieben?
    Diese Unterlagen dürften noch vorhanden sein.
    Vielleicht findest Du im Landesarchiv ein Familienregister des Amtsgerichtes.
    Ich bekam dadurch ein Aktenzeichen für meine Anfrage.
    Eventuell ist auch eine Anfrage bei der Bank sinnvoll.


    Viele Grüße von Rentier

  • Hallo Martin,


    da Ihr beide, Deine Mutter und Du selber, direkte Nachkommen Deines Großvaters seid, habt Ihr beide unanbhängig von einander rechtlich gesehen ein sog. "berechtigtes Interesse", also einen Rechtanspruch auf Auskunft durch das zuständige Standesamt.
    Anzufordern ist die Auskunft über alle Ehegatten und Nachkommen des Großvaters. Das berechtigte Interesse ist von Deiner Mutter nachzuweisen durch ihre Geburtsurkunde bzw. von Dir selber durch Geburtsurkunden von Deiner Mutter und Dir (in Kopie dem Auskunftsersuchen beifügen!).


    Gruß
    Detlef