Gerichtsverfahren vor dem Reichskammergericht (16.Jh.)

  • Hallo allerseits,


    kennt sich von euch zufällig jemand zumindest ETWAS mit dem Verlauf von Prozessen des Reichskammergerichtes im 16. Jahrhundert aus?
    Hintergrund meiner Frage: einer meiner Vorfahren war als Amtsträger der Grafen von Hohnstein in ein solches Verfahren verwickelt, bei dem die Grafen und er selbst des Landfriedensbruchs bezichtigt wurden. Ich habe mir zumindest einen Teil der Akten kopieren lassen und versuche, irgendwie die Sitzungsprotokolle und sonstigen Akten zu verstehen und nachzuvollziehen. Damit stehe ich aber erst am Anfang.
    Das einzige, was ich bisher voll und ganz glaube, verstanden zu haben, sind die Vollmachten, die die Prozessgegner ihren jeweiligen Anwälten gegeben haben und die recht ähnlich formuliert sind. Dabei kam es mir so vor, als wären die Anwälte quasi schon permanent als Advokaten beim Gericht anwesend gewesen. Die Vollmachten waren aus meiner Sicht erstaunlich umfassend (u.a. durften die Anwälte auch heilige Eide im Namen ihrer Klienten schwören - was ja immerhin mit deren "Seelenheil" zu tun hatte), durften selbständig weitere Anwälte hinzuziehen, Zeugen benennen, Klage und Gegenklage erheben etc.; bei den "kleineren" Klienten war es offensichtlich sogar so, dass diese beurkundeten, für die Auslagen ihrer Anwälte mit ihrem gesamten Besitz einstehen zu wollen.


    Worum es in dem konkreten Verfahren genau ging, weiß ich leider noch nicht: Prozeßgegner war ein Kur-Brandenburgischer Amtsvogt, der als Kläger auftrat.


    Die Sitzungsprotokolle bestehen aus einem derartigen juristischen Kauderwelsch (gemischt lateinisch-deutsch mit teilweise geradezu grauenerregenden Wortbildungen) und sind all zu oft auch in einer derart gruseligen Handschrift geschrieben, dass ich mich da noch nicht wirklich herangetraut habe...


    Grüße!

    IRGENDWIE sind wir doch ALLE miteinander verwandt... ;)